Nujaas Nachschlag, Sie wissen bestimmt, dass ein Papst nicht berufen, sondern nach kirchenrechtlichen Bestimmungen in einem Konklave von wahlberechtigten Kardinälen gewählt wird. Die volle und höchste Gewalt in der Kirche erhält der Papst, sofern er schon vor der Wahl zum Bischof geweiht wurde, durch Annahme der Wahl; die Erlangung der Amtsgeschäfte ist demnach zweiaktig; eine Übertragung der …Mehr
Nujaas Nachschlag, Sie wissen bestimmt, dass ein Papst nicht berufen, sondern nach kirchenrechtlichen Bestimmungen in einem Konklave von wahlberechtigten Kardinälen gewählt wird. Die volle und höchste Gewalt in der Kirche erhält der Papst, sofern er schon vor der Wahl zum Bischof geweiht wurde, durch Annahme der Wahl; die Erlangung der Amtsgeschäfte ist demnach zweiaktig; eine Übertragung der Amtsgeschäfte durch Huldiger und damit eine Dreiaktigkeit, wie manche behaupten, ist eine fake.
Ich fragte mich schön öfters aus Anlass von Postings in diesem Forum ernsthaft, ob hier aktive Personen die von Christus übertragene Legalität (Leitungsgewalt=Übereinstimmung/Rechts- und Gesetzmäßigkeit der sich aus den Rechtsquellen für das römisch-katholische Kirchenrecht ergebenden, das forum externum betreffenden Bestimmungen) betreffend das Papstamt, die Kompetenzen und die Wahl der jeweiligen Amtsinhaber in Übereinstimmung mit dem status de fidei, den verbindlich formulierten Glaubensgewissheiten kennen. Nun, um dem göttlichen Anspruch entsprechen zu können, ein glaubwürdiger Diener und Verteidiger des Glaubens und würdiger Stellvertreter Jesu zu sein, müssen mE aber Legalität wie auch Legitimität vorliegen. Doch soll die Legitimität päpstlichen Verhaltens des aktuellen Papstes hier vorerst beiseitegelassen werden. Was wir gesichert wissen, ist, dass Papst Benedikt den kanonischen Bestimmungen entsprechend einen Verzicht auf die Ausübung der ihm im Jahr 2005 übertragenen Amtsgeschäfte als Papst abgegeben hat, und der aktuelle Papst nach kanonischem Recht in einem Konklave von einer Mehrheit der wahlberechtigten Kardinäle gewählt worden ist, und der gewählte Kardinal Bergoglio die Wahl auch angenommen hat. Wir wissen aber auch, dass es mehrere Anhaltspunkte für die Annahme gibt, dass sowohl im Konklavevorfeld als auch im Konklave selbst (Stichwort: St.Gallen Mafia) Vorkommnisse abgelaufen sind, die nicht mit allen geltenden Regeln als übereinstimmend zu beurteilen sind, allerdings derzeit – auf Grund der von allen Wahlberechtigten abgegebenen Geheimhaltungseiden - keine gesicherten Beweismittel vorliegen, die sowohl den Amtsverzicht PBXVI sowie die Wahl Bergoglios nach kirchenrechtlichen Normen als gesetzwidrig und somit ungültig erweisen könnten. Hinzu kommt, dass, kanonisch gesehen, allein der Papst zur Führung eines diesbezüglicher Verfahren und Feststellung einer jeweiligen Ungültigkeit berechtigt wäre. Doch wäre es zu glauben höchst naiv, dass Papst Franziskus eine solches Verfahren auch führen würde. Andererseits ist ein "contrarius actus" durch die Papstwähler und Absetzung des Papstes ebenfalls nicht zu erwarten, denn das widerspräche dem abgegebenen Geheimhaltungseid und würde dem Papst eine Gelegenheit zur Absetzung der Wahlmänner einräumen. Die einzige Lösung wäre aus meiner Sicht ein Rücktritt Bergoglios, doch der zeigt - bislang noch - keine Reue und Umkehr und Entlassung der una sancta aus der Besatzung. So unbefriedigend die aktuelle Situation auch ist, bis zu einem Beweis des Gegenteiles ist Kardinal Bergoglio, der den Namen Franziskus angenommen hat, rechtmäßiger, dh legaler Papst der Katholischen Kirche und daher zu den sich aus dem römisch-katholischen Kirchenrecht ergebenden Verfügungen berechtigt.
Der Papst und seine unmittelbare Umgebung, aber auch glaubwürdige (Be)Kenner des Glaubens und der Tradition sowie des Kirchenrechtes wissen ganz genau, dass Bergoglio, solange er das Papstamt innehat, von keiner irdischen Instanz zur Verantwortung gezogen und die Unrechtmäßigkeit seiner Wahl mit der Konsequenz eines Amtsverlustet rite nicht festgestellt werden kann; und so verhalten sich er und seine unmittelbare Umgebung leider auch in Fragen der katholischen Glaubensgewissheiten, was wiederum die Legitimität anstreift.
Für alle, die meine Auftritte hier in diesem Forum und in anderen Foren seit Jahren mitverfolgen, ist wohl klar, dass ich die Auffassung vertrete, dass der aktuelle Papst Verhalten (zB mit Interviewinhalten, Verleihung des Gragoriusordens an eine militante Abtreibungsbeführworterin, amoris laetitia, der Nichtbeantwortung der dubia, der correctio filialis, der Abu Dhabi-Erklärung, fratelli tutti, Pachamama-Verehrung, uvam) setzte – und ich denke, dass noch weitere hinzukommen werden -, die Zweifel an der Legitimität mehr als nur berechtigt erscheinen lassen, sondern vielmehr als gegeben beurteilt werden können. Es bleibt jeder Seele unbenommen (und kann mitunter auch bei Gefährdung des Seelenheiles zur Pflicht werden), sich über die Legitimität, und zwar auch über Handlungen und Unterlassungen eines Papstes, zumal ein solcher nicht über den Glaubenswahrheiten steht, ein Urteil zu bilden und sich nach dem Grundsatz, „man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“, auch danach (in jedem Einzelfall) zu verhalten – ein blinder Gehorsam (=Kadavergehorsam), ist der göttlichen Offenbarung, der Lehre Christi und der Katholischen Kirche fremd. Unter Loyalität verstehe ich, dass jemand die Werte eines Anderen im Interesse eines gemeinsamen höheren Zieles teilt und vertritt bzw. diese auch dann vertritt, wenn man sie nicht vollumfänglich teilt, solange dies der Bewahrung des gemeinsam vertretenen höheren Zieles dient. Umgelegt auf die Katholische Kirche darf ein Papst ohne jeden Zweifel auf die Loyalität und Gehorsam der Gläubigen - und zwar ungeachtet ob Kardinal, Bischof, Priester, Diakon und Laie – vertrauen. Loyalität und Glaubensgehorsam werden aber dann ihre Grenze finden müssen, wenn die Tradition und die Lehre der Kirche verlassen werden, zumal sie einen bloßen „Kadavergehorsam“ nicht umfassen.
Ich für meinen Teil sehe mich auf Grund der seit mehreren Jahren nicht mehr zu verschweigenden Verwirrungs-, Spaltungs- und Änderungstendenzen veranlasst, Handlungen und Unterlassungen des aktuellen Papstes genau zu prüfen und mein Verhalten vorerst primär am Wortlaut der Göttlichen Offenbarung, der Lehre Christi, des Glaubens und der Tradition, der bis 2012 erlassenen apostolischen Schreiben und den Ausführungen des KKK auszurichten.
Was das VK II und den KKK anlangt, so vertrete ich die Ansicht, dass beide, im Lichte des Glaubens und der Tradition gesehen, wohl Zwei- oder Mehrdeutigkeiten, aber auch der Einheit der Kirche widerstreitende, sogar kanonisch strafbare Sachverhalte enthalten, die einer dringenden Klärung und Beseitigung bedürfen, wobei es meinem Dafürhalten nach offen und auch möglich ist, dass das durch einen Papst (ausgenommen Franziskus, der scheidet nach seinen bisherigen illegitimen Verhalten dafür wohl aus) oder durch ein nachfolgendes Konzil geschieht.
Mir ist schon klar geworden, dass beispielsweise Sedisvakanz (was mich wegen seiner sonstigen profunden theologischen Ausführungen nicht minder schmerzt) oder den Personen der "Restarmee" gegenüber jedwede kanonisch-sachliche Argumentation vergebene Liebesmühe ist, was ich mir nur mit (partieller) Verblendung zu erklären vermag; damit kann man bei Sektenmitgliedern nichts, aber auch schon gar nichts erreichen.
Ich frage mich ernsthaft, ob Personen wie die oben angesprochenen den Katholischen Glauben über die Legalität (=Übereinstimmung/Gesetzmäßigkeit der sich aus den Rechtsquellen für das römisch-katholische Kirchenrecht ergebenden, das forum externum betreffenden Bestimmungen) des Papstamtes, der Kompetenzen und die Wahl der jeweiligen Amtsinhaber sowie über die Legitimität (=Übereinstimmung/Gesetzmäßigkeit der sich zB aus der Göttlichen Offenbarung, der Lehre Christi und der Katholischen Kirche - bis zum Papstwahljahr 2013 -, insbesondere aus dem status de fidei, den verbindlich formulierten Glaubensgewissheiten ergebenden, das forum internum betreffenden Glaubenswahrheiten) kennen und de fide definieren.
Ich für meinen Teil sehe mich auf Grund der seit mehreren Jahren nicht mehr zu verschweigenden bergolianischen Verwirrungs-, Spaltungs- und Änderungstendenzen jedenfalls veranlasst, Handlungen und Unterlassungen des aktuellen Papstes genau zu prüfen und mein Verhalten vorerst primär am Wortlaut des NT, der Konzilien, der bis 2012 erlassenen apostolischen Schreiben und den Ausführungen des KKK auszurichten. Dem Papst(amt) – so wie es die „Restarmee-Mitglieder und deren Sympathisanten kirchenrechtlich und Tradition unreflektiert tun, was ja bei Sektenmitgliedern nicht neu und fremd ist – aber generaliter einen Gehorsam zu verweigern, das käme mir nicht in den Sinn.
Bemerkenswert ist noch im Hinblick auf die "sogenannte Restarmee", dass sich die „selbsternannte Miterlöserin“ und "letzte Prophetin der Endzeit" seit bereits ca 7 Jahren zurückgezogen hat, und seither erbarmungslose Diadochenkämpfe um die Nachfolgerschaft toben.