"Papst Franziskus hat es geschafft, dass man gepflegt darüber diskutiert, ob er noch gültiger Papst ist", schreibt Klaus Elmar, und (auch) als Jurist muss ich darauf antworten: bei der Gültigkeit kommt es darauf an, aus welchem Blickwinkel man diesen Mann und sein Verhalten betrachtet. Aus dem formal-kanonischen (also rein legalem Blickwinkel) ist er - bis ein Nachfolger im Papstamt ein formelles …Mehr
"Papst Franziskus hat es geschafft, dass man gepflegt darüber diskutiert, ob er noch gültiger Papst ist", schreibt Klaus Elmar, und (auch) als Jurist muss ich darauf antworten: bei der Gültigkeit kommt es darauf an, aus welchem Blickwinkel man diesen Mann und sein Verhalten betrachtet. Aus dem formal-kanonischen (also rein legalem Blickwinkel) ist er - bis ein Nachfolger im Papstamt ein formelles Feststellungsurteil trifft, dass Bergoglio unter Verletzung der Bestimmungen über die Papstwahl gewählt und zu unrecht diese Wahl angenommen hat, oder infolge materieller Häresie des Papstamtes verlustig geworden ist - gültig Inhaber des Papstamtes. Aus dem dogmatischen (also legitimem Blickwinkel) muss ihm aber - in nicht wenigen Fällen, materieller häretischer, apostatischer und schismatischer Verhalten und Äußerungen, also im dann, wenn er in Widerspruch mit dem Glauben und Tradition der Katholischen Kirche steht - im Gewissen nicht gehorcht werden, dh also moralisch ungültige bzw unwirksame Verhalten (Verhalten ohne Bindungswirkung im forum internum) gesetzt hat bzw setzen wird.