Ist das Grundgesetz verfassungswidrig? Das Grundgesetz ist für unseren Polizeistaat offensichtlich verfassungswidrig und man darf aus diesem Grund nicht in der Öffentlichkeit damit werben.Mehr
Ist das Grundgesetz verfassungswidrig?
Das Grundgesetz ist für unseren Polizeistaat offensichtlich verfassungswidrig und man darf aus diesem Grund nicht in der Öffentlichkeit damit werben.
Das Grundgesetz ist für unseren Polizeistaat offensichtlich verfassungswidrig und man darf aus diesem Grund nicht in der Öffentlichkeit damit werben.
Das "Grunzgesetz" ist KEINE Verfassung, sondern von den Alliierten nach dem Krieg in der Rotschild-Villa in Königstein ausgearbeitete Firmenstatuten für die BRD GmbH, die man den Deutschen aufdiktiert hat. Eine echte Verfassung gibt sich ein Volk durch eine Volksabstimmung selber.
Deutschland hat also keine Verfassung, ist immer noch ein besetztes Land und war seit dem 8. Mai 1945 zu keinem …Mehr
Das "Grunzgesetz" ist KEINE Verfassung, sondern von den Alliierten nach dem Krieg in der Rotschild-Villa in Königstein ausgearbeitete Firmenstatuten für die BRD GmbH, die man den Deutschen aufdiktiert hat. Eine echte Verfassung gibt sich ein Volk durch eine Volksabstimmung selber.
Deutschland hat also keine Verfassung, ist immer noch ein besetztes Land und war seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt souverän (W. Schäuble).
Durch die Kanzler-Akte wird Deutschland weiterhin von den Kriegsgewinner-Staaten kontrolliert, mind. bis ins Jahr 2099. Frühestens ab 2100 könnte Deutschland wieder souverän sein und sich eine eigene Verfassung geben.
Deutschland hat also keine Verfassung, ist immer noch ein besetztes Land und war seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt souverän (W. Schäuble).
Durch die Kanzler-Akte wird Deutschland weiterhin von den Kriegsgewinner-Staaten kontrolliert, mind. bis ins Jahr 2099. Frühestens ab 2100 könnte Deutschland wieder souverän sein und sich eine eigene Verfassung geben.
CrimsonKing
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Dummes Reichsbürgergeschwätz, der Aluhut sitzt mal wieder zu eng.
@CrimsonKing - Sie hören zu viel Deutschlandfunk.
CrimsonKing
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Natürlich lieber Ratzi, du hast vollkommen Recht. Vielen Dank für deine aufschlussreiche Belehrung. Und jetzt trink brav dein Desinfektionsmittel und dann husch ab wieder in deine gut gepolsterte Zelle.
CrimsonKing
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@Ivanow Ich höre fast gar kein Radio und DLF dann auch eher selten. Ist aber ein guter Sender. Was haben Sie daran auszusetzen?
@CrimsonKing Ich? Nichts, was hat man schon an einem Staatssender auszusetzten. Was hört man sonst noch so in Hamburg? Freies Sender Kombinat?
CrimsonKing
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Sie haben offenbar keine Ahnung, wovon Sie schreiben. DLF ist ein öffentlich-rechtlicher Sender, kein Staatssender. Sowas würden Sie in Russland finden, nicht hier.
CrimsonKing
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Ach nein? Auch der Deutsche Ableger "RT Deutschland" ist ein reiner Propagandasender, der 1:1 das wiedergibt, was Putin diktiert.
Ich vermute, dass @CrimsonKing khasarische Wurzeln hat.
CrimsonKing
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Nein, weil es in Deutschlandnocht so angenommen wird. In Russland ist das staatlich kontrollierte Fernsehen sehr relevant. Unabhängige Medien spielen kaum eine Rolle. m.bpb.de/…/medienlandschaft
Nicht umsonst landet Russland bei der Pressefreiheit auf Platz 148 (von 170!). Deutschland landet übrigens auf Platz 11.
Nicht umsonst landet Russland bei der Pressefreiheit auf Platz 148 (von 170!). Deutschland landet übrigens auf Platz 11.
CrimsonKing
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Dass Ratzi nicht alle Tassen im Schrank hat, ist keine Vermutung mehr, das steht fest.
Finde es traurig wie hier gegen Polizisten gehetzt wird, die es uns alleine ermöglich das wir für den Lebensschutz auf die Straße gehen können und dürfen. Und wenn ein Demonstrationsverbot welches ja auch im Verfassungsgesetz verankert ist, ausgesprochen wurde, so haben sich eben alle daran zu halten. Aber es ist klar Querulanten hat und wird es immer geben. Siehe Neonazidemos und Anarchistendemos …Mehr
Finde es traurig wie hier gegen Polizisten gehetzt wird, die es uns alleine ermöglich das wir für den Lebensschutz auf die Straße gehen können und dürfen. Und wenn ein Demonstrationsverbot welches ja auch im Verfassungsgesetz verankert ist, ausgesprochen wurde, so haben sich eben alle daran zu halten. Aber es ist klar Querulanten hat und wird es immer geben. Siehe Neonazidemos und Anarchistendemos die in eine Art Krieg ausarten siehe Hamburg, wo ja auch die Exekutive die Einwohner unter Einsatz ihres Lebens beschützen, aber wie sagt man auch "Undank ist der Welten Lohn".
Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
vir probatus
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Das schlimmste sind dabei Querulanten, die sich dabei noch als Katholiken tarnen.
@CrimsonKing,
Einschränkungen der Grundrechte, die nicht klar befristet sind, sind rechtswidrig. Im Übrigen hat es selbst bei pandemiekompatiblen Autodemos Übergriffe der Machthaber gegeben.
Einschränkungen der Grundrechte, die nicht klar befristet sind, sind rechtswidrig. Im Übrigen hat es selbst bei pandemiekompatiblen Autodemos Übergriffe der Machthaber gegeben.
CrimsonKing
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Soweit mir bekannt ist, hat es zu allen Einschränkungen Befristungen gegeben. Diese wurden dann aber auch wieder verlängert, wenn die Notwendigkeit weiterhin bestand. Sollten einzelne Maßnahmen verfassungswidrig sein (was immer sein kann; hier besonders, da in der kurzen Zeit, die Maßnahmen nicht ewig lange vorbereitet und hinreichend begründet waren), steht es jedem, der seine Grundrechte verletzt …Mehr
Soweit mir bekannt ist, hat es zu allen Einschränkungen Befristungen gegeben. Diese wurden dann aber auch wieder verlängert, wenn die Notwendigkeit weiterhin bestand. Sollten einzelne Maßnahmen verfassungswidrig sein (was immer sein kann; hier besonders, da in der kurzen Zeit, die Maßnahmen nicht ewig lange vorbereitet und hinreichend begründet waren), steht es jedem, der seine Grundrechte verletzt sieht, dagegen zu klagen.
CrimsonKing
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Was meinen Sie mit "Übergriffe"?
CrimsonKing
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In Gotha wurde eine nicht angemeldete Demo aufgelöst.
CrimsonKing
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Liebe @Nicky41
Das Grundgesetz ist natürlich nicht verfassungswidrig. Das wäre ja auch ein Widerspruch in sich.
Wenn es aber wie im vorliegenden Fall ein Demonstrationsverbot gibt (über dessen Sinn oder Unsinn man sicherlich auch debattieren kann, hier lag nunmal eins vor), dann muss ich daran auch gehalten werden, andernfalls müssen die Ordnungshüter einschreiten. Hierbei ist das Verkünden …Mehr
Liebe @Nicky41
Das Grundgesetz ist natürlich nicht verfassungswidrig. Das wäre ja auch ein Widerspruch in sich.
Wenn es aber wie im vorliegenden Fall ein Demonstrationsverbot gibt (über dessen Sinn oder Unsinn man sicherlich auch debattieren kann, hier lag nunmal eins vor), dann muss ich daran auch gehalten werden, andernfalls müssen die Ordnungshüter einschreiten. Hierbei ist das Verkünden politischer Forderungen - sei es durch das Rufen von Parolen, das Hochhalten von Schildern etc. - nicht gestattet. Die Dame hat das GG ja nicht hochgehalten, um das Buch zum Verkauf anzubieten oder weil der Buchumschlag so ästhetisch ist. Nein, sie wollte demonstrieren. Mit dem GG wollte sie auf die Grundrechte, insbesondere die Freiheitsrechte, aufmerksam machen, die in der Corona Krise derzeit eingeschränkt werden. Das ist ein politisches Statement. Selbstverständlich absolut durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Aber wenn ein Demonstrationsverbot besteht, haben jegliche öffentliche politische Statements zu unterbleiben, egal ob für Grundrechte, für den Weltfrieden, gegen Kinderarbeit, Abtreibung, für Klimaschutz oder sonst was. Denn auch das ist durch das Grundgesetz geregelt: die Beschränkung der Freiheitsrechte in besonderen Fällen.
Sie dürfen jederzeit in der Öffentlichkeit für das Grundgesetz werben. Das begrüße ich ausdrücklich. Der Staat sicher auch. Wenn aber ein Demonstrationsverbot gilt, dann ist das aber nicht in der Form einer Demonstration bzw. öffentlichen Kundgebung möglich. Das gilt dann für jedes politisches Statement gleichermaßen. Sie dürfen aber immer noch das Internet vollschreiben, eine Radiosendung (z.B. bei einem offenen Kanal) oder einen Podcast zu dem Thema veröffentlichen. Und sobald demonstrieren wieder möglich ist (aufgrund von Corona derzeit leider eingeschränkt), können Sie auch wieder eine Demo anmelden und dann dabei so viel für das GG werben, darüber reden, schwärmen und kundgeben, wie Sie möchten.
Das Grundgesetz ist natürlich nicht verfassungswidrig. Das wäre ja auch ein Widerspruch in sich.
Wenn es aber wie im vorliegenden Fall ein Demonstrationsverbot gibt (über dessen Sinn oder Unsinn man sicherlich auch debattieren kann, hier lag nunmal eins vor), dann muss ich daran auch gehalten werden, andernfalls müssen die Ordnungshüter einschreiten. Hierbei ist das Verkünden politischer Forderungen - sei es durch das Rufen von Parolen, das Hochhalten von Schildern etc. - nicht gestattet. Die Dame hat das GG ja nicht hochgehalten, um das Buch zum Verkauf anzubieten oder weil der Buchumschlag so ästhetisch ist. Nein, sie wollte demonstrieren. Mit dem GG wollte sie auf die Grundrechte, insbesondere die Freiheitsrechte, aufmerksam machen, die in der Corona Krise derzeit eingeschränkt werden. Das ist ein politisches Statement. Selbstverständlich absolut durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Aber wenn ein Demonstrationsverbot besteht, haben jegliche öffentliche politische Statements zu unterbleiben, egal ob für Grundrechte, für den Weltfrieden, gegen Kinderarbeit, Abtreibung, für Klimaschutz oder sonst was. Denn auch das ist durch das Grundgesetz geregelt: die Beschränkung der Freiheitsrechte in besonderen Fällen.
Sie dürfen jederzeit in der Öffentlichkeit für das Grundgesetz werben. Das begrüße ich ausdrücklich. Der Staat sicher auch. Wenn aber ein Demonstrationsverbot gilt, dann ist das aber nicht in der Form einer Demonstration bzw. öffentlichen Kundgebung möglich. Das gilt dann für jedes politisches Statement gleichermaßen. Sie dürfen aber immer noch das Internet vollschreiben, eine Radiosendung (z.B. bei einem offenen Kanal) oder einen Podcast zu dem Thema veröffentlichen. Und sobald demonstrieren wieder möglich ist (aufgrund von Corona derzeit leider eingeschränkt), können Sie auch wieder eine Demo anmelden und dann dabei so viel für das GG werben, darüber reden, schwärmen und kundgeben, wie Sie möchten.
Noch einmal: Nicht diskutieren, sondern eine Rechtsbelehrung verlangen!
Dazu gehören rechtliche Begründung und Widerspruchsmöglichkeit, dazu Personalisierung des Beamten und seines Vorgesetzten. Personalausweis bereithalten, damit kein Grund besteht, vorläufig festgenommen zu werden.
Sollte mir das passieren, spiele ich es bis zum Ende durch. Hier glauben die Beamten, dass es sich um eine Demonstration …Mehr
Noch einmal: Nicht diskutieren, sondern eine Rechtsbelehrung verlangen!
Dazu gehören rechtliche Begründung und Widerspruchsmöglichkeit, dazu Personalisierung des Beamten und seines Vorgesetzten. Personalausweis bereithalten, damit kein Grund besteht, vorläufig festgenommen zu werden.
Sollte mir das passieren, spiele ich es bis zum Ende durch. Hier glauben die Beamten, dass es sich um eine Demonstration im Sinne der Corona-Gesetze handele, was natürlich Unsinn ist.
Dazu gehören rechtliche Begründung und Widerspruchsmöglichkeit, dazu Personalisierung des Beamten und seines Vorgesetzten. Personalausweis bereithalten, damit kein Grund besteht, vorläufig festgenommen zu werden.
Sollte mir das passieren, spiele ich es bis zum Ende durch. Hier glauben die Beamten, dass es sich um eine Demonstration im Sinne der Corona-Gesetze handele, was natürlich Unsinn ist.
SommerSchorsch
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@ew-g Das klingt interessant bzgl. der Rechtsbelehrung. Können Sie das detaillierter ausführen, damit man weiß, wie man sich in solch einer Situation am besten verhält.
Erich Foltyn
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und in der Demokratie bestimmt sowieso die Mehrheit, also 49% sind dagegen, müssen aber die Gesetze befolgen. Was ist da auf einmal so verwunderlich, wenn man etwas macht, was man nicht will ? Und das ist noch gar keine Diktatur. In Saudi Arabien haben sie ein Killerkommando und die Demonstranten verschwinden einfach und jeder ist freundlich zu denen, weil es ums Geld geht.
Erich Foltyn
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die Verfassung wird von einer 2/3-Mehrheit im Parlament beschlossen, sogar von einer 2/3-Mehrheit vom Volk und ein Einzelner kann nicht befinden, ob etwas verfassungsgemäß ist. Sogar ein Abgeordneter im Parlament ist nur einer von 183, die Regierung ist gar noch stärker als das Parlament, weil sie die Mehrheit der Abgeordneten hat. Und es kann nicht der Herr Bogard aufstehen, wenn die ganze Welt …Mehr
die Verfassung wird von einer 2/3-Mehrheit im Parlament beschlossen, sogar von einer 2/3-Mehrheit vom Volk und ein Einzelner kann nicht befinden, ob etwas verfassungsgemäß ist. Sogar ein Abgeordneter im Parlament ist nur einer von 183, die Regierung ist gar noch stärker als das Parlament, weil sie die Mehrheit der Abgeordneten hat. Und es kann nicht der Herr Bogard aufstehen, wenn die ganze Welt eine Ausgangssperre verhängt. Ja gut, aber wenn einer durch Demonstrieren in den Knast will, habe ich nix dagegen, aber ich mach das nicht
Ein weiterer Kommentar von Erich Foltyn
Erich Foltyn
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man kann nicht mit einem Gesetzbuch in der Hand stärker sein als die Polizei. Ob die Polizei verfassungswidrig ist, zu beurteilen steht niemand zu, es sei denn er rückt mit Truppen an. Und Demokratie ist ein Geschenk, das kann einen jederzeit weg genommen werden. Ein Recht auf Demokratie ist unsinnig, wenngleich z.B. auf das chinesische Regime herunter gespuckt wird, weil es keine Demokratie ist.…Mehr
man kann nicht mit einem Gesetzbuch in der Hand stärker sein als die Polizei. Ob die Polizei verfassungswidrig ist, zu beurteilen steht niemand zu, es sei denn er rückt mit Truppen an. Und Demokratie ist ein Geschenk, das kann einen jederzeit weg genommen werden. Ein Recht auf Demokratie ist unsinnig, wenngleich z.B. auf das chinesische Regime herunter gespuckt wird, weil es keine Demokratie ist. Die Leute kommen nicht klar, daß ein theoretisches Hirnkonstrukt von einer Gesellschaftsordnung in der Praxis nicht verwirklicht ist. Die Demonstranten haben es gut, sie werden wenn sie zuhause bleiben zuhause nicht von der Polizei behelligt, aber alles war schon da. Und ihnen kann es ja egal sein, was im Land vor sich geht, wenn es ihnen zuhause gut geht.