Bischof Ackermann versagt Priester den letzten Willen
(Buchholz/Herschwiesen/Rheinböllen) Nicht nur ältere Buchholzer erinnern sich noch gerne an „ihren“ Gründerpfarrer: Adolf Matthias Mohr, geb. 1929 in Bendorf-Mülhofen und 1962 im Trierer Dom zum Priester geweiht, hatte in seiner Tätigkeit als Pfarrer zunächst von Buchholz (1969-1994), ab 1974 auch zugleich von Herschwiesen, die neue Pfarrei buchstäblich aus dem Boden gestampft: Landkauf, Kirchen-, Pfarrhaus- und Pfarrheimneubau standen an. In seiner leutseligen Art erwarb er sich viel Anerkennung auch bei kirchenferneren Kreisen – sowohl im Vereinsleben, wie auch als Kunstkenner, vor allem aber als unermüdlicher Seelsorger bei Tag und Nacht. „Bei ihm konnte man immer läuten, er war immer für einen da“, erzählen ehemalige Pfarrkinder im Rückblick.
Nach seiner Pensionierung im Jahr 1994 fand die Seelsorgetätigkeit ihre Fortsetzung im Ruhestandshaus in Rheinböllen. Dort stand er einer großen Schar von Gläubigen, Hilfe- und Ratsuchenden weiterhin, und auch hier fast wieder ganztags, zur Verfügung Egal, ob Brautpaare, Studenten, Familien – alle fanden sie bei ihm eine offene Tür und ein offenes Ohr.
Hinwendung zur katholischen Tradition noch vor dem Motu Proprio
Hier, „im Austrag“, wie er manchmal sagte, vertiefte er seine Liebe zur Tradition der Kirche. Er entdeckte für sich die spirituellen Schätze der Vergangenheit neu und entschied sich schließlich – mit Zustimmung des Trierer Bischofs – zur Feier der Sakramente, vor allem der täglichen Eucharistiefeier, im sogenannten tridentinischen Ritus. Lange vor der offiziellen (Wieder-)Anerkennung dieser Liturgie durch Rom im Juli 2007 mit dem Motu Proprio "Summorum Pontificum" konnte er so mit seiner kleinen Hausgemeinde ein Zeichen der Verbundenheit zwischen Gestern und Heute, stets aber in Einheit mit der Weltkirche schaffen. Er wirkte bis zum Ende seines Lebens, bei schwindenden körperlichen Kräften in Folge einer langjährigen Krebserkrankung, im Stillen fort.
Am vergangenen Freitag ist er in seinem Rheinböllener Haus im Alter von 86 Jahren verschieden.
Testamentarische Verfügung mißachtet
Vor dem Hintergrund der geschilderten Verhältnisse verwundert eine jüngste Entscheidung der Trierer Bistumsleitung: Pfarrer Mohr hatte testamentarisch verfügt, er solle in seiner alten Pfarrei beigesetzt werden, dies in der Ordnung des von ihm so geliebten, seit 2007 von Papst Benedikt XVI. für alle Gläubigen wieder zugelassenen „alten“ römischen Ritus’ (offiziell „außerordentliche Form der Liturgie“ genannt).
Über diesen Wunsch setzte sich nun aber, wie aus Kreisen von Bekannten und Gläubigen glaubhaft zu vernehmen war, das Trierer Ordinariat hinweg und verfügte die Gestaltung des Requiems in der neuen „ordentlichen“ Form ohne Angabe weiterer Gründe. Was diesen Entscheid veranlaßte, muß im Augenblick seltsam unklar bleiben, ein gewisser bitterer Eindruck verständnisloser Enttäuschung – wahrscheinlich auch und vor allem bei seinen ihm bis zuletzt verbundenen Gläubigen – scheint hier vorprogrammiert und einkalkuliert.
Fehlentscheidung im Hinblick auf das «Jahr der Barmherzigkeit»?
Gerade vor dem Hintergrund der weltweit für Aufsehen sorgenden überraschenden Offerte von Papst Franziskus der anlässlich des „Jahres der Barmherzigkeit“ die Beichterlaubnis der Priester von der Pius-Bruderschaft bestätigt hat, mag die Weisung des Trierer Ordinariats kleinlich, ja unverständlich erscheinen.
Sollte einem lebenslang unermüdlich tätigen Diözesanpriester eine an sich für alle Katholiken offenstehende Option, noch dazu als letzter Wille geäußert, verweigert werden, wenn der Papst selbst weit über diese Denkhorizonte vermeintlicher Abgrenzungen hinausgeht?
Vielleicht besteht hier noch ein wenig Klärungsbedarf, auch gegenüber fragenden Gläubigen…
Nach seiner Pensionierung im Jahr 1994 fand die Seelsorgetätigkeit ihre Fortsetzung im Ruhestandshaus in Rheinböllen. Dort stand er einer großen Schar von Gläubigen, Hilfe- und Ratsuchenden weiterhin, und auch hier fast wieder ganztags, zur Verfügung Egal, ob Brautpaare, Studenten, Familien – alle fanden sie bei ihm eine offene Tür und ein offenes Ohr.
Hinwendung zur katholischen Tradition noch vor dem Motu Proprio
Hier, „im Austrag“, wie er manchmal sagte, vertiefte er seine Liebe zur Tradition der Kirche. Er entdeckte für sich die spirituellen Schätze der Vergangenheit neu und entschied sich schließlich – mit Zustimmung des Trierer Bischofs – zur Feier der Sakramente, vor allem der täglichen Eucharistiefeier, im sogenannten tridentinischen Ritus. Lange vor der offiziellen (Wieder-)Anerkennung dieser Liturgie durch Rom im Juli 2007 mit dem Motu Proprio "Summorum Pontificum" konnte er so mit seiner kleinen Hausgemeinde ein Zeichen der Verbundenheit zwischen Gestern und Heute, stets aber in Einheit mit der Weltkirche schaffen. Er wirkte bis zum Ende seines Lebens, bei schwindenden körperlichen Kräften in Folge einer langjährigen Krebserkrankung, im Stillen fort.
Am vergangenen Freitag ist er in seinem Rheinböllener Haus im Alter von 86 Jahren verschieden.
Testamentarische Verfügung mißachtet
Vor dem Hintergrund der geschilderten Verhältnisse verwundert eine jüngste Entscheidung der Trierer Bistumsleitung: Pfarrer Mohr hatte testamentarisch verfügt, er solle in seiner alten Pfarrei beigesetzt werden, dies in der Ordnung des von ihm so geliebten, seit 2007 von Papst Benedikt XVI. für alle Gläubigen wieder zugelassenen „alten“ römischen Ritus’ (offiziell „außerordentliche Form der Liturgie“ genannt).
Über diesen Wunsch setzte sich nun aber, wie aus Kreisen von Bekannten und Gläubigen glaubhaft zu vernehmen war, das Trierer Ordinariat hinweg und verfügte die Gestaltung des Requiems in der neuen „ordentlichen“ Form ohne Angabe weiterer Gründe. Was diesen Entscheid veranlaßte, muß im Augenblick seltsam unklar bleiben, ein gewisser bitterer Eindruck verständnisloser Enttäuschung – wahrscheinlich auch und vor allem bei seinen ihm bis zuletzt verbundenen Gläubigen – scheint hier vorprogrammiert und einkalkuliert.
Fehlentscheidung im Hinblick auf das «Jahr der Barmherzigkeit»?
Gerade vor dem Hintergrund der weltweit für Aufsehen sorgenden überraschenden Offerte von Papst Franziskus der anlässlich des „Jahres der Barmherzigkeit“ die Beichterlaubnis der Priester von der Pius-Bruderschaft bestätigt hat, mag die Weisung des Trierer Ordinariats kleinlich, ja unverständlich erscheinen.
Sollte einem lebenslang unermüdlich tätigen Diözesanpriester eine an sich für alle Katholiken offenstehende Option, noch dazu als letzter Wille geäußert, verweigert werden, wenn der Papst selbst weit über diese Denkhorizonte vermeintlicher Abgrenzungen hinausgeht?
Vielleicht besteht hier noch ein wenig Klärungsbedarf, auch gegenüber fragenden Gläubigen…