Erzbistum Freiburg: Transvestitismus und „divers“ im Novus-Ordo-Taufbuch
Die Bestimmungen gelten auch bei Konvertiten und erwachsenen Täuflingen. Das Taufbuch übernimmt die staatliche Geburtsurkunde, auch dort, wo sie keine Geschlechtsangabe macht, oder den Ausdruck „divers“ benützt.
Ändert der staatliche Eintrag das [unänderbare] Geschlecht, ist das richtige Geschlecht im Taufbuch so zu streichen, dass es noch gelesen werden kann. Es wird durch ein Fantasiegeschlecht ergänzt. Somit wird der neue Name, das Fantasiegeschlecht, das Datum und das Aktenzeichen der staatlichen Willkürentscheidung verzeichnet.
Das neue deutsche Transvestitengesetz erlaubt eine "Änderung" des Geschlechts auf dem Papier einmal pro Jahr.
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