Stalking-Urteil gegen Lebensschützer ist „staatliche Christenverfolgung“
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Grundlage hiefür war § 107a Strafgesetzbuch, der von „widerrechtlicher beharrlicher“ Verfolgung handelt. „Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt ihre räumliche Nähe aufsucht“. Soweit das Gesetz, um dessen Anwendung es geht und welches von Verfassungsrechtlern von Anfang an als ungenau kritisiert worden ist.
Klar ist, dass die Privatsphäre, die Freiheit der persönlichen Lebensgestaltung, geschützt werden sollte. Klar ist auch, dass die verlangte Unzumutbarkeit eine Interessensabwägung zu den Grundrechten der Freiheit der Meinungsäußerung oder der Religionsausübung des „Täters“ notwendig macht. „Unzumutbare Beeinträchtigung“ wurde vom Gesetzgeber selbst wie folgt praktisch beschrieben: Das Opfer traut sich nicht mehr, das Telefon abzuheben oder die Wohnung allein zu verlassen, bricht soziale Kontakte ab, verlegt den Wohnsitz oder gibt seine Arbeitsstätte auf.
Verfolgung durch "Pressemitteilungen"
Der Skandal besteht darin, dass von all dem beim angeblichen „Opfer“, dem Abtreibungsarzt, nie die Rede sein konnte. Er hat sich lediglich „unwohl bzw. bedroht“ gefühlt, war „betroffen“ und spricht allgemein von „existentiellen Ängsten“, die nicht näher erklärt werden. Verfolgt fühlte er sich aber durch Pressemitteilungen. (Irgendwie musste er seine Anzeige ja begründen).
Bei dieser Lage der Dinge wäre bei einem wirklich unabhängigen nach bestem Wissen und Gewissen urteilenden Richter wohl klar gewesen, dass die notwendige Interessensabwägung zugunsten Meinungs- und Religionsfreiheit hätte ausfallen müssen und die Lebensschützer frei zu sprechen gewesen wären.
Ein politisches Urteil auf Druck des Justizministeriums?
Der Verdacht steht im Raum, dass das in diesem Fall eingeschaltete Justizministerium, die Staatsanwaltschaft und das Gericht dieses Gesetz in voller Absicht falsch angewendet haben, um Lebensschützer mundtot zu machen.
Es ist sicher für die Betroffenen wichtig, ob im Berufungsverfahren ein Freispruch erfolgt oder nicht, für die Allgemeinheit bleibt so oder so die Tatsache, dass die wichtigsten Grundrechte von Vertretern des Staates missachtet wurden, dass Christen wegen Ausübung ihrer Religion von einem Strafrichter zu Kriminellen gestempelt wurden. Es liegt ganz eindeutig ein Fall von staatlicher Christenverfolgung vor.
Noch können wir uns dagegen ohne Risiko zur Wehr setzen.