Bistum Augsburg: Keine Wortgottesfeiern an Sonntagen
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In die Überlegungen zur pastoralen Raumplanung waren Regionaldekane und Dekane ebenso eingebunden, wie auch alle Pfarreien die Möglichkeit hatten zu den Planungen Stellung zu beziehen. Zudem befassten sich zwei Arbeitsgruppen unter Leitung der Hauptabteilung II – Seelsorge und der Hauptabteilung III – Kirchliches Leben unter Beteiligung von verantwortlichen Pfarrern, pastoralen Laienmitarbeitern/-innen, Ehrenamtlichen sowie Mitarbeitern/-innen des Bischöflichen Ordinariats mögliche Schritte in die Zukunft.
Die zukünftige Gestaltung der Pfarreien und Seelsorgeeinheiten wird viele Veränderungen mit sich bringen. Gleichwohl wird am Subsidiaritätsprinzip festgehalten, d.h. so viel Eigeninitiative vor Ort wie möglich und Einbindung in die Seelsorgeeinheit wie nötig.
In einem Hirtenwort zu Beginn der Fastenzeit wird Bischof Dr. Konrad Zdarsa der gesamten Diözese die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Veränderungen darlegen. Begleitend zum Hirtenwort werden umfassende Informationen zur zukünftigen Gestaltung der Seelsorgeräume herausgegeben.
Folgende Veränderungen ergeben sich nach der Weiterentwicklung der pastoralen Raumplanung:
Veränderungen im pastoralen Konzept:
Quelle und Höhepunkt kirchlichen Lebens ist die Eucharistiefeier. Der Sonntagvormittag bzw. der Samstagabend sind in der Diözese ausschließlich der Feier der Eucharistie vorbehalten. Damit werden Wort-Gottes-Feiern am Sonntag und an Feiertagen grundsätzlich nicht mehr genehmigt, mit Ausnahme von Alten- und Pflegheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen. An allen anderen Tagen sind auch andere Gottesdienstformen als die Eucharistiefeier durchaus gewünscht.
Die Neuordnung der pastoralen Räume soll mittel- bzw. langfristig durch die Fusion von Pfarreien gefördert werden. Im Hinblick darauf soll das Konzept der Pfarreiengemeinschaften weitergeführt und damit die Übergangszeit gestaltet werden, jedoch mit dem klaren Ziel zur Fusion hinzuführen. Im städtischen Bereich hat die Fusion ab jetzt Priorität.
Sowohl in fusionierten Pfarreien wie auch in Pfarreiengemeinschaften soll es künftig für die ganze Seelsorgeeinheit nur noch ein gemeinsames pastorales Gremium, nämlich einen Pastoralrat unter dem Vorsitz des Pfarrers geben, wie ihn das Kirchenrecht vorsieht (can. 536 CIC). Moderator dieses Gremiums soll ein Laie sein. Im Pastoralrat sollen möglichst alle Pfarreien der noch bestehenden Pfarreiengemeinschaften bzw. Stadt-/
Ortsteile/Dörfer der Pfarrei angemessen vertreten sein.
In jeder fusionierten Pfarrei bzw. Pfarreiengemeinschaft wird ein zentraler Eucharistieort festgelegt, an dem an jedem Sonntag und Feiertag zu gleichbleibender Zeit die Eucharistie gefeiert werden muss. Dies ist die vom Kirchenrecht festgelegte Messfeier für die Pfarrgemeinde. Darüber hinaus ist es ausdrücklich erwünscht, dass der Pfarrer unterstützt von den in der Seelsorgeeinheit tätigen Priestern und Ruhestandsgeistlichen auch an den anderen Orten Eucharistie ggf. in wechselndem Rhythmus feiert. Von den angewiesenen Priestern wird erwartet, dass sie neben der Vorabendmesse wenigstens 2 maximal 3 Gottesdienste am Sonntag feiern.
Veränderungen auf der Verwaltungsebene:
Mit der Neuordnung muss parallel die Anpassung der Verwaltungsstrukturen vorgenommen werden: In einer fusionierten Pfarrei wird es somit nur noch eine Kirchenverwaltung geben, in Pfarreiengemeinschaften soll die Kirchenstiftung am Sitz der Pfarreiengemeinschaft die zentrale Funktion als Personal- und Sachaufwandsträger in der Pfarreiengemeinschaft übernehmen.
Durch den Aufbau der (vereinfachten) zentralen Buchhaltung und dem Ausbau des Zentrums für Kindertageseinrichtungen werden die (leitenden) Priester, die Pfarrsekretärinnen und die Kirchenpfleger verwaltungsmäßig Entlastung erfahren.
Veränderungen in der Bistumsstruktur:
Aus den 36 Dekanaten werden zukünftig 22 gebildet.
Die 8 Regionen werden zukünftig auf 4 reduziert. Dabei wird es das Amt des Regionaldekans zukünftig nicht mehr geben.
Die verschiedenen Fragen und Problemfelder, die sich durch diese Neuordnung ergeben, werden in eigens zu bildenden Arbeitsgruppen im Detail geklärt werden müssen.