Wiener Politjustiz: Dr. Alfons Adam erneut schuldiggesprochen

Heute sprach ein Dreiersenat des Oberlandesgerichts Wien unter Vorsitz von Richter Werner Röggla den pensionierten Rechtsanwalt und Lebensschützer Dr. Alfons Adam der „Herabwürdigung religiöser Lehren“ schuldig. Die Strafe beträgt 90 Tagessätze zu je 30 Euro, also 2.700 Euro. Die Hälfte ist bedingt auf drei Jahre ausgesprochen.

Das Verfahren begann im Jahr 2012. Damals stellte Dr. Adam als Vorsitzender des Vereins „Pro Vita“ das Impressum für ein Flugblatt gegen den Bau eines buddhistischen Tempels in Gföhl, Niederösterreich. Das Flugblatt bezeichnete den tibetischen Buddhismus als menschenverachtend. Es schilderte sexualmagische Praktiken, die sogenannten Kalachakra-Riten, bei dem ein Geschlechtsakt mit minderjährigen Mädchen durchgeführt wird. Die Justiz verurteilt Dr. Adam, weil er den Buddhismus in die Nähe der Pädophilie gerückt und als kriegerisch bezeichnet habe.

Langjähriger Polit-Prozess wegen eines Flugblatts

Die Staatsanwaltschaft Krems klagte Dr. Adam aus eigenem Antrieb und ohne Anzeige von Vertretern des Buddhismus wegen „Verhetzung“ an. Im November 2013 wurde Dr. Adam verurteilt.

Er ging gegen das Urteil in Berufung. Das Oberlandesgericht Wien hob den Schuldspruch wegen „Verhetzung“ Ende Mai 2015 auf, verurteilte Dr. Adam aber wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“.

Dieses Urteil erklärte der Oberste Gerichtshof letzten Jänner wegen Formfehlern für nichtig. Dr. Adam habe keine Möglichkeit gehabt, sich gegen die Anklage der "Herabwürdigung " zu verteidigen. Die Berufung müsse erneut verhandelt werden. Das Oberlandesgericht Wien setzte die Berufungsverhandlung für heute, 15. Juni 2016, an.

Verurteilt für die Verbreitung von Fakten

Zu Beginn der Verhandlung erklärte der Oberstaatsanwalt in einer Stellungnahme, dass er Dr. Adam wegen "Verhetzung" anklage. Er halte diesen Paragraphen – und nicht die "Herabwürdigung" – für zutreffend.

Der Verteidiger führte aus, dass das inkriminierte Flugblatt nachprüfbare Fakten über den Buddhismus enthalte. Dr. Adam könne und habe im Laufe des Prozesses für jede Aussage im Flugblatt den Wahrheitsbeweis angetreten. Im gesamten Prozessverlauf habe bisher niemand den verbreiteten Inhalten widersprochen.

In buddhistischen Publikationen würden die sexualmagischen und pädophilen Riten der Kalachakra-Tradition, die zum tibetischen Buddhismus gehört, genau beschrieben. Sie beinhalten einen Geschlechtsakt mit Mädchen und jungen Frauen im Alter von 11 bis 20 Jahren.

Der Verteidiger wies die Anklage zurück, dass Dr. Adam den Dalai Lama in die Nähe des Nationalsozialismus gerückt habe. Der Dalai Lama habe Adolf Hitler selber in einer Publikation von 1998 als „ehrenwert“ bezeichnet.

Schließlich erklärte der Verteidiger, dass das Flugblatt keine Herabwürdigung darstellen könne, wenn es nur Inhalte des Buddhismus wiedergebe. Wenn die Buddhisten ihre eigene Lehre so darstellten wie Dr. Adam, dann könne das keine Herabwürdigung sein. Sonst würden sich die Buddhisten selbst herabwürdigen. Das sei undenkbar. Es sei gängige Rechtsprechung, dass es nicht Aufgabe eines Strafgerichts ist, zu beurteilen, ob ein Inhalt blasphemisch sei. Das sei Sache der jeweiligen Religionsgemeinschaft.

Der Verteidiger verlangte ein Gutachten darüber, ob die Inhalte der buddhistischen Sicht entsprechen und wahr seien. Der Richtersenat lehnte den Beweisantrag nach einer kurzen Beratung ab.

Politjustiz und doppelte Rechtsprechung

In seinem Schlusswort bezeichnete Dr. Adam das Verfahren als "absurd". Er sei jahrelang als Anwalt im Medienrecht tätig gewesen. Dabei habe er nie erlebt, dass eine auf Fakten beruhende Kritik einer Lehre verboten gewesen wäre.

Die Justiz urteile derzeit abhängig von der Person. Es gehe darum, wer etwas sage und nicht, was gesagt werde. Dr. Adam verwies auf einen eineinhalbstündigen Vortrag des deutschen Publizisten Colin Goldner gegen den Buddhismus an der Universität Wien. Goldner habe "schlimmere Sachen" gesagt als Dr. Adam: „Er darf, weil er bekennender Atheist ist.“

Dr. Adam bezeichnete das Verfahren gegen ihn als "Politjustiz". Die Staatsbürger würden in Klassen eingeteilt – ob sie Christen seien oder nicht: „Doppeltes Recht ist das Ende des Rechtsstaates“.

Dr. Adam erklärte weiter, dass in Österreich gegen die katholische Kirche straflos gehetzt werde. Künstler würden sogar gefördert, um blasphemische Inhalte herzustellen.

Ferner verwies Dr. Adam auf das EU-Recht der Informationsfreiheit, das es erlaubt, Informationen zu lesen und weiterzugeben. Er habe den Kommentar des Dalai Lama zum Kalachakra-Tantra gelesen. Dort stünden dieselben Inhalte wie in seinem Flugblatt. Doch jetzt werde die Weitergabe der Informationen des Dalai Lama als "Verhetzung" oder "Herabwürdigung" gewertet: "Da kann man nichts anderes sagen als: verrückt."

Dr. Adam betonte, dass jeder Kritikpunkt auf dem Flugblatt tatsachenmäßig abgesichert sei. Wenn der Dalai Lama Hitler als „ehrenvoll“ bezeichne, dann sei das tatsächlich eine Nähe zum Nationalsozialismus. Dr. Adam kann sich nicht vorstellen, dass ein Österreicher Hitler als "ehrenvoll" bezeichnen und kein Verfahren wegen Widerbetätigung bekommen würde.

Richter Werner Röggla: "Verlassen Sie den Saal"

Richter Röggla sprach Dr. Adam nach einer kurzen Beratung des Dreiersenats schuldig. Er erklärte, dass die Ausführungen Dr. Adams "einiges für sich" hätten. Dennoch sei zu bestrafen, wer öffentlich eine religiöse Lehre herabsetze.

Darauf erhob sich im vollbesetzten Saal eine Frauenstimme: "Was ist mit der christlichen Lehre?" Röggla verwies die Fragestellerin sofort des Saales: "Verlassen Sie den Saal". Die Hinausgeworfene fügte im Aufstehen hinzu: "Christen dürfen beschimpft werden."

Richter Röggla ließ im Ungewissen, welche Formulierung des Flugblattes herabwürdigend sei. Er meinte, dass "bei Gesamtbetrachtung des Flugblatts" im Vordergrund nicht eine sachliche Kritik, sondern die Herabwürdigung der religiösen Lehren des Buddhismus und des Dalai Lama stehe.

Es könne sein, dass die von Dr. Adam gemachten Vorwürfe bei einer jahrtausendealten Religion "irgendwo" vorkommen. Aber "in dieser Dichte, wie sie hier dargestellt werden", hätten sie nur den Zweck, den Buddhismus herabzuwürdigen. Das könne nicht der Gegenstand einer freien Meinungsäußerung sein. Das sei keine "kritische Auseinandersetzung mit einer Religion", sondern hier greife der Schutz des Staates gegenüber Religionsgesellschaften.

In 25 Jahren: Keine einzige Verurteilung wegen Herabwürdigung des Christentums

Werner Röggla gab "teilweise" zu, dass die Katholiken "auch angegriffen" und "herabgesetzt" würden. Das könne nicht dazu führen, dass man straffrei andere Religionsgesellschaften herabsetzen könne. Es sei Sache der Einzelbetrachtung, ob die Kunst- und Meinungsfreiheit oder der Schutz der Religionsgemeinschaft zu überwiegen hätten. Einzelfälle müssten einzeln abgewogen werden.

Röggla räumte ein, dass es "in Einzelfällen" auch "zu ungerechten Behandlungen" kommen könne. Doch es sei auch verurteilt worden, Mohammed als Pädophilen zu bezeichnen.

Der Richter hält es "durchaus" für möglich, dass es in der Vergangenheit einzeln Entscheidungen gab, wo man sagen müsse, sie seien nicht gerecht im Vergleich zum Verfahren gegen Dr. Adam.

In den letzten 25 Jahren gab es in Österreich keine einzige Verurteilung wegen Herabwürdigung der christlichen Lehre.

Doppelte Rechtsprechung

Mitte Februar 2015 reichte Dr. Adam bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Anzeige wegen Verhetzung und Herabwürdigung ein. Während des von ihm in Wien jährlich organisierten "Marschs für die Familie" hielten homosexuelle Gegendemonstranten im Sommer 2014 folgende Transparente in die Höhe:

„Jesus – eine Samenspende aus Dänemark“
„Christen – fisten?“
„Gesellschaft = Gesünder ohne euch verblendete Fundi-Sünder“
„Fundis fürn Oasch“.

Ende Februar 2015 teilte die Wiener Staatsanwaltschaft mit, dass keine Ermittlungen geführt würden. Es bestehe kein Anfangsverdacht wegen "Verhetzung" oder "Herabwürdigung". Die Aussagen der Gegendemonstranten seien "unter Berücksichtigung des Kontexts einer pointierten gesellschaftlichen Diskussion" zulässig und von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Iacobus
elisabethvonthüringen
...mit dem "Schuldigsprechen" nimmt man es nicht mehr so genau...
Gastkommentar: Über die Schande
von Arminius
Während in Deutschland ein bekannter Fußballtrainer den Tod der Schande vorzog, öffentlich als Besitzer von Kinderpornos gebrandmarkt zu werden, fand im selben Land ein Gerichtsverfahren statt, das ein erwachsener, pädophiler Orientale angestrengt hatte. Er forderte, über den Aufenthaltsort …Mehr
...mit dem "Schuldigsprechen" nimmt man es nicht mehr so genau...

Gastkommentar: Über die Schande

von Arminius

Während in Deutschland ein bekannter Fußballtrainer den Tod der Schande vorzog, öffentlich als Besitzer von Kinderpornos gebrandmarkt zu werden, fand im selben Land ein Gerichtsverfahren statt, das ein erwachsener, pädophiler Orientale angestrengt hatte. Er forderte, über den Aufenthaltsort seines 14jährigen Opfers entscheiden zu dürfen.

Das Oberlandesgericht Bamberg gab seinen Forderungen nach, mit der Begründung, daß er ja bereits über sein Opfer hergefallen sei und damit alles weitere von der Sharia geregelt sei oder so ähnlich...

P.S.: dazu weiterführende Informationen, gefunden über Graf Spee.
HerzMariae
Richter Röggla: "Einzelne" Entscheidungen der Christus-Blasphemie waren in der Vergangenheit im Vergleich zu diesem Urteil also ungerecht.
Die Wahrheit: ALLE Entscheidungen waren anders. Röggla ist ungerecht.
a.t.m
Kann man von der Justiz einer "Bananenrepublik" die Großteils schon längst von Gott dem Herrn und seiner Kirche abgefallen ist, etwas anderes erwarten?? Kann ja nur hoffen dass dieses Urteil noch anfechtbar ist, und in die nächste Instanz gehen kann.
Gottes und Mariens Segen auf allen WegenMehr
Kann man von der Justiz einer "Bananenrepublik" die Großteils schon längst von Gott dem Herrn und seiner Kirche abgefallen ist, etwas anderes erwarten?? Kann ja nur hoffen dass dieses Urteil noch anfechtbar ist, und in die nächste Instanz gehen kann.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
De Profundis
Kann man den Richter Röggla irgendwo negativ-voten? Warum haften Richter (im Gegensatz zu Facharbeitern) nicht für Urteile? Gibt es irgendwelche Verfahren wegen Amtsmissbrauch? Man wird uns doch wohl nicht verkaufen wollen, dass das bei den Richter gar nicht vorkommt.
Markus
Gegen Emil Goldberg wurde das Verfahren wegen Herabwürdigung (§188) am 30. Mai 2016 eingestellt:
twitter.com/…/737207480804118…
Seidenspinner
Richter Röggla, mit diesen wirklich schwachen Argumenten kann man jeden theologischen Text über eine andere Religion (oder die eigene) als Herabwürdigung interpretieren. Wir kennen alle die blasphemischen, horrenden und verstörenden Christus-Blasphemien, die das Wiener Unrechts-"Gericht" für "nicht herabwürdigend" erklärt hat.
Nur werden wir Christen uns nicht damit abfinden, von einem dahergelaufenen …Mehr
Richter Röggla, mit diesen wirklich schwachen Argumenten kann man jeden theologischen Text über eine andere Religion (oder die eigene) als Herabwürdigung interpretieren. Wir kennen alle die blasphemischen, horrenden und verstörenden Christus-Blasphemien, die das Wiener Unrechts-"Gericht" für "nicht herabwürdigend" erklärt hat.

Nur werden wir Christen uns nicht damit abfinden, von einem dahergelaufenen Richter Röggla zu Untermenschen mit weniger Rechten degradiert zu werden.
Fischl
@ das Weib: Als Kennerin der tantrischen Sexualpraktiken hätten Sie uns doch anhand einiger Beispiele aufklären können, welche geistigen Hintergründe jeweils dadurch symbolisiert werden. Wäre das ein unspirituelles Ansinnen? Ihr Seitenhieb auf "die Inquisition" leidet an der gleichen Oberflächlichkeit. Si tacuisses, mulier !
Elisabetta
Kleiner Hinweis zu meinem Kommentar von 18:52 Uhr. Dieser könnte für Nicht-Informierte so klingen, wie wenn beim "Marsch für die Familie" selbst sich solches abspielen würde, weil ich nicht erwähnt habe, dass dort wieder Gegendemonstranten zu erwarten sind und diese mit den verhetzenden und herabwürdigenden Transparenten und geschrieenen Parolen gemeint waren.
Iacobus
Wer die religiösen Fundamente der Neuen Weltordnung angreift, wird in den Boden gestampft.
bert
Wie unten schon geschrieben, die beste Antwort ist eine zahlreiche Teilnahme am "Marsch für die Familie" am 18.6. in Wien
Elista
Das ist ein trauriger Tag, wenn so ein Urteil gesprochen wird! 😡 🤫 🙏
Carlus teilt das
38. Deutsche & Europäische Geschichte.
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38. Deutsche & Europäische Geschichte.

Beiträge über die politischen Ereignisse in Deutschland und Europa
Elisabetta
Am kommenden Samstag ist ja in Wien wieder der Marsch für die Familie. Dieser wäre für Richter Röggla ein Pflichttermin sich umschauen, was dort an verhetzenden und herabwürdigenden Transparenten und geschrieenen Parolen zu sehen bzw. zu hören ist . Nach diesem Schandurteil gegen Dr. Adam ist eine Anzeige unerlässlich - warum protestiert nicht die offizielle Kirche, wenn es gegen das Christentum …Mehr
Am kommenden Samstag ist ja in Wien wieder der Marsch für die Familie. Dieser wäre für Richter Röggla ein Pflichttermin sich umschauen, was dort an verhetzenden und herabwürdigenden Transparenten und geschrieenen Parolen zu sehen bzw. zu hören ist . Nach diesem Schandurteil gegen Dr. Adam ist eine Anzeige unerlässlich - warum protestiert nicht die offizielle Kirche, wenn es gegen das Christentum geht?
De Profundis
Merkt euch den Namen Werner Röggla.
Tradition und Kontinuität
Ja, das Böse ist beharrlich. Wenn den Antikatholiken etwas nicht passt, und sie abgewiesen werden, versuchen sie es wieder, und wieder, immer wieder, bis sie schlussendlich ihre bösen Ziele erreicht haben. Idem für böse Gesetze. Von der Methode her könnten sie uns aber sogar Beispiel sein. Erinnert mich auch ein wenig an die Parabel vom ungerechten Richter (Sonst schlägt sie mich noch ins GesichtMehr
Ja, das Böse ist beharrlich. Wenn den Antikatholiken etwas nicht passt, und sie abgewiesen werden, versuchen sie es wieder, und wieder, immer wieder, bis sie schlussendlich ihre bösen Ziele erreicht haben. Idem für böse Gesetze. Von der Methode her könnten sie uns aber sogar Beispiel sein. Erinnert mich auch ein wenig an die Parabel vom ungerechten Richter (Sonst schlägt sie mich noch ins Gesicht)