Belgien: Erzbischöfe müssen Frau, der die Diakonenausbildung "verweigert" wurde, eine Entschädigung …
Ein Gericht in Mechelen hat den pensionierten Erzbischof Jozef De Kesel, 77, und seinen Nachfolger als Brüsseler Erzbischof Luc Terlinden, 55, der Diskriminierung schuldig gesprochen (25. Juni). Veer …More
Ein Gericht in Mechelen hat den pensionierten Erzbischof Jozef De Kesel, 77, und seinen Nachfolger als Brüsseler Erzbischof Luc Terlinden, 55, der Diskriminierung schuldig gesprochen (25. Juni).
Veer Dusauchoit, 62, aus der flämischen Stadt Herent, wollte sich für eine Diakonenausbildung anmelden, wurde aber abgewiesen, weil sie eine Frau ist. Sie reichte Klage ein.
Das Gericht entschied, dass beide Erzbischöfe gegen die "Gleichberechtigung der Geschlechter" verstoßen haben und der älteren Frau eine Entschädigung von 1.500 € zahlen müssen.
Gleichzeitig räumte das Gericht ein, dass es aufgrund des Grundsatzes der Trennung von Kirche und Staat und des Verfassungsgrundsatzes der Religionsfreiheit nicht über das Kirchenrecht entscheiden könne. Die Frau wird nicht zur diakonischen Ausbildung zugelassen.
Die Parteien können gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Bild: Jozef De Kesel, Luc Terlinden © wikicommons CC BY-SA, AI-Übersetzung
Veer Dusauchoit, 62, aus der flämischen Stadt Herent, wollte sich für eine Diakonenausbildung anmelden, wurde aber abgewiesen, weil sie eine Frau ist. Sie reichte Klage ein.
Das Gericht entschied, dass beide Erzbischöfe gegen die "Gleichberechtigung der Geschlechter" verstoßen haben und der älteren Frau eine Entschädigung von 1.500 € zahlen müssen.
Gleichzeitig räumte das Gericht ein, dass es aufgrund des Grundsatzes der Trennung von Kirche und Staat und des Verfassungsgrundsatzes der Religionsfreiheit nicht über das Kirchenrecht entscheiden könne. Die Frau wird nicht zur diakonischen Ausbildung zugelassen.
Die Parteien können gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Bild: Jozef De Kesel, Luc Terlinden © wikicommons CC BY-SA, AI-Übersetzung
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intellego1
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Weltliche Gerichte haben sich nicht in kirchliche Angelegenheien einzumischen. Diese haben nicht über Personal der Kirche zu bestimmen. So eine Klage ist ad acta zu legen, mehr nicht.
Katrin Kaufmann shares this
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Belgisches Gericht: Nicht-Zulassung von Frau zu Diakonen-Ausbildung ist „Diskriminierung“
intellego1
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Das ist eine klare Diskriminierung der Erzbischöfe und der Heiligen Kirche. Idiotengericht.
Heiliger Erzengel Raffael
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Sie sollten jeder Frau die Diakonenausbildung verweigern.