Warum ist er nicht rausgegangen? Der Bischof meine ich. Oder der Präsident? Oder beide?
5 Klicks aus dem Vatikan - aber keine Reaktion. Schweigen des Vatikan heißt Duldung/Zustimmung.
Und der anwesende mietlinghafte Staatskirchenbischof war zu Feige-, Mut-, Glaubenslos um diesen satanischen Treiben im Namen Gottes unseres Herrn und seiner Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche ein Ende zu setzen. Es ist zu hoffen das diese Anzeige bis nach Rom gelangt.
Wo und in welchen Gesetz steht geschrieben das der Erzbischof in seiner Erzdiözese und noch dazu in seiner Anwesenheit eine solche Schändung seines Domes (oder einer anderen Kirche, Kapelle usw.) zulassen muss??? Es ist nur seiner Feigheit zuzuschreiben das er nicht sofort dieses satanische Spektakel beendet hat. Aber ein solch mutiges und vorbildhaftes Verhalten PRO Gott dem Herrn und seiner Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche kann man ja von einen mietlinghaften Deutschen STAATSBISCHOF nicht erwarten. Es ist zu hoffen das diese Anzeige auch an die dafür verantwortlichen Dikasterien nach Rom gerichtet wird.
Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Der Erzbischof ist für Alles was in seiner Erzdiözese abläuft letztendlich verantwortlich, und er hätte diese satanische Spektakel sofort beenden müssen, weil eben anwesend und sofort den oder die Verantwortlichen entlassen müssen. Auch wäre es interessant zu Wissen wann der Bußritus vorgesehen ist. Das die Verantwortlichen für diese Schändung noch immer im Amt sind, ist nur dadurch zu erklären das der Erzbischof auf Seiten dieser steht, und nicht gewillt ist diese nach gültigen Kirchenrecht zu bestrafen,.
Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
So ist es. Für den Dom ist das Domkapitel (in Paderborn Metropolitankapitel) vertreten durch den Dompropst zuständig. Der Erzbischof ist nicht der Hausherr, wenngleich das die Sache nicht besser macht. Insofern könnte die Anzeige nichtig sein, da der Adressat falsch ist. Oder wie ist das juristisch?
noch einmal: m. W. hat nicht der Erzbischof von Paderborn dort das Hausrecht, sondern der Dompropst.
Die Strafanzeige ist gut, weil jeder Raum seinen Schutz braucht. Freie Künstler können in jedem freien Raum vorführen. Sie haben aber nicht das Recht in den religiösen Raum betender Menschen einzudringen und deren heiligen Raum zu stören.