Glaubenstreue Katholiken waren mit Recht empört über
Amoris laetitia und sie sind nun nicht weniger empört durch den Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz, dass unter bestimmten Bedingungen protestantischen Ehepartnern eines Katholiken die hl. Kommunion erteilt werden darf. Zugleich sind offenbar viele dieser Katholiken davon überzeugt, dass das Pastoralkonzil mit diesen Widersprüchen zu der immerwährenden Lehre der Kirche nichts zu tun hat. In der Tat hielt das Konzil an der Ehemoral der Kirche fest und das taten auch alle Päpste bis zu Franziskus. Aber hat deshalb das Konzil nichts mit den genannten Skandalen zu tun?
Man erinnere sich daran, dass dieses Konzil das Glaubensganz der katholischen Kirche in Elemente zerlegt hat, genauer gesagt, in Teile.
Diese Teilungsmentalität wendet Franziskus mit
Amoris laetitia auf die Lehre der Kirche an, dass kein im fortgesetzten Ehebruch lebender Katholik die hl. Kommunion empfangen darf. Er splittet die für alle Katholiken gültige Norm, dass im Fall des Ehebruches die Kommunion nicht erteilt werden darf, auf in einen Regelfall und in einen Ausnahmefall.
So wie das Konzil die Lehre der Kirche in Teile zerlegt hat, so zerlegt Franziskus, das Teilungsprinzip anwendend, das Verbot des Kommunionempfangs für im fortgesetzten Ehebruch lebende Katholiken in zwei Teile, nämlich in den Regelfall und den Ausnahmefall. Er wendet also das Teilungsprinzip, das das Konzil auf das Glaubensganze angewendet hat, nun auf eine bestimmte Lehre der Kirche an und insofern besteht sehr wohl ein Zusammenhang mit dem Konzil.
In gleicher Weise operieren Kardinal Kasper und die Deutsche Bischofskonferenz. Die Norm lautet, dass Protestanten die hl. Kommunion nicht empfangen dürfen. Die Bischofskonferenz wendet nun das Teilungsprinzip auf diesen Lehrsatz an und legt fest, dass das, was bisher für alle Protestanten galt, nun nur noch für den Regelfall gilt, und neben diesem gibt es den Ausnahmefall, der einem Protestanten den Kommunionempfang unter gewissen Bedingungen gestattet. Maßstab ist dabei, wie schon bei
Amoris laetitia die subjektive Befindlichkeit der betreffenden Person.
Sowohl im Falle von
Amoris laetitia als auch bei Kardinal Kasper und in dem entsprechenden Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz kommt also das Prinzip des Zerlegens eines nach katholischer Lehre Unteilbaren in Teile zur Anwendung, und insofern besteht in methodischer Hinsicht ein enger Zusammenhang mit dem Konzil.
Die Konservativen richteten ihre Blicke auf dem Konzil wohl hauptsächlich auf die inhaltliche Seite der zur Diskusssion stehenden Entwürfe. Die schlauen Modernisten merkten das, und zogen sie deshalb über die methodische Seite über den Tisch. Das Paradebeispiel für diese ist die fatale Elemente Ekklesiologie des Pastoralkonzils. vgl.
www.elemente-ekklesiologie.de