Vor Gericht: Berliner Geistlicher will gleiche Rechte wie Supermärkte
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Das Berliner Verwaltungsgericht soll der Gemeinde erlauben, Gottesdienste mit bis zu fünfzig Gläubigen abhalten zu dürfen.
Goesche bietet an, für 1,5 Meter Abstand unter den Gläubigen zu sorgen, und deren Daten zu erfassen und aufzuheben. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird schon bald gerechnet.
Der Propst nennt das Gottesdienst-Verbot „unverhältnismäßig“. Wenn Supermärkte offen seien, dann müsse man auch Messen erlauben.
Die Deutschen Bischöfe "missbilligen" erwartungsgemäß die Klage. Neun ähnliche Klagen sind in Deutschland bereits abgewiesen worden.
Laut Medienberichten empfing gut ein Dutzend Gläubige am Samstag in der Kirche St. Afra die Heilige Kommunion.
Bild: Gerald Goesche, #newsYlpgpdqxvu
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