Guntherus de Thuringia
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[RKT #3] Die Unterdrückung des traditionellen Römischen Ritus ist illegal

Von Paul L. Krämer

3. AUF DIE FESTSTELLUNG "In der Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils gab es Katholiken, die in ihrer besessenen Starrsinnigkeit, an den vorkonziliaren liturgischen Praktiken festzuhalten, gewisse, vom Zweiten Vatikanum befohlene Änderungen in der Liturgie zurückgewiesen haben", ANTWORTE ICH:

Seit 1969 führt man die katholischen Gläubigen mit der Feststellung, daß die neue Liturgie den Wünschen des Zweiten Vatikanischen Konzils entspräche, in die Irre. Desgleichen wird behauptet, Paul VI. habe die neue Messe formell als Ersatz für die traditionelle Liturgie promulgiert.

[...]

Das erwähnte Dekret Missale Romanum vom 3. April 1969, mit dem der Papst die lateinische Urversion des neuen Meßbuches publizierte, dekretiert mit keinem Wort den Gebrauch desselben, sondern setzt nur einen Termin für das, was in dem Dokument angeordnet wird.(205) Und diese Anordnungen betreffen nur die Hinzufügung dreier neuer "Eucharistischer Hochgebete" und die Identität der Wandlungsworte in all denselben. Auch macht der Terminuns derogatio in dem vorhergehenden Absatz, der die "Statuten" und "Vorschriften" der Apostolischen Konstitution zu Gesetzen macht, klar, daß es sich hier allenfalls um eine Ausnahme von den nach wie vor geltenden alten Gesetzen handelt.

Trotz der auf inoffizielle und nicht rechtsbindende Weise verkündeten persönlichen Wünsche und Meinungen des Papstes machte der rechtsbindende Willensausdruck des Papstes die neue Liturgie für die lateinische Kirche nicht obligatorisch. Missale Romanum ist daher allenfalls – legalistisch gesehen – ein Beiseitestellen einiger Vorschriften in dem ansonsten voll gültigen Quo Primum St. Pius V.

Es ist daher eine Fehlauffassung zu glauben, daß der neue Ritus je obligatorisch wurde, was auch Kardinal Oddi bestätigte: "Es muß gesagt werden, daß die Messe des hl. Pius V. tatsächlich nie offiziell abgeschafft wurde."(206)

Es ist auch falsch zu meinen, daß Missale Romanum Quo Primum abschafft und damit den traditionellen Meßritus unterdrückt, und dies aus zwei Gründen:

1. Die bloße Publikation eines neuen Meßbuchs schafft die alte Gesetzgebung nicht ab. Etwas wie implizite Gesetzgebung gibt es nicht, denn es gehört zum Wesen eines Gesetzes, daß es a) in seinem Wortlaut eine Vorschrift darstellen muß, wenn es etwas verpflichtend vorschreibt; b) genau bestimmen muß, wen das Gesetz betrifft, wann und wo es wirksam ist; c) von der kompetenten Autorität auf die von ihr bestimmte Weise veröffentlicht werden muß.

Die Gesetzgebung in Missale Romanum bezieht sich nur auf Gebete und Formeln, die im neuen Meßbuch zu drucken sind. Es wird in dem gesamten Dokument nichts, was von disziplinärer Natur wäre, angeordnet. Der Gebrauch des Buches wird niemandem irgendwo zu irgendeiner Zeit vorgeschrieben. Damit bleibt der im ersten Teil des Buches erwähnte Text aus Quo Primum, der allen Priestern das Recht gibt, ohne Furcht vor Strafe das Meßbuch Pius V. zu benützen, weiterhin gültig.

2. Es geht klar aus dem Kirchenrecht hervor, daß unvordenkliches Gewohnheitsrecht nicht abgeschafft werden kann, außer durch ausdrückliche Erwähnung im neuen Gesetz.(207) Keine nachkonziliäre päpstliche Gesetzgebung hat es gewagt [Stand 1999], auch nur den Versuch zu unternehmen, den ehrwürdigen Römischen Ritus zu unterdrücken, der mehr ist als unvordenkliches Gewohnheitsrecht, nämlich universelle und fortdauernde Gewohnheit der lateinischen Kirche. Dies zu unterdrücken wäre [...] gegen die definierte Lehre des Glaubens.

Die Heilige Kongregation für den Gottesdienst bewies ihre völlige Verachtung für kirchliches Recht und den katholischen Glauben, indem sie am 28. Oktober 1974 ein mißbräuchliches und schismatisches Dekret herausgab – und bis heute bestätigt -, in dem die Zelebration des traditionellen Ritus verneint wird, und zwar auch bei "Berufung auf Gewohnheit, ja sogar unvordenkliche Gewohnheit."

Es sollte niemanden überraschen, daß Paul VI. Quo Primum nicht abschaffte und den alten Ritus nicht unterdrückte, nachdem das Konzil dekretierte, daß alle rechtlich anerkannten Riten, unter denen der universalste, verehrungswürdigste und älteste der Römische Ritus ist, bewahrt und gefördert werden müssen (SC 4). Man kann sich eine andere Regelung auch kaum vorstellen, denn in seinem Schutz der vorhandenen Riten hielt das Konzil nur die unfehlbare katholische Glaubenslehre hoch.

Seit frühester Zeit wurde Tradition, ob apostolisch oder kirchlich, als etwas angesehen, das unversehrt bewahrt werden muß. Für die Kirchenväter war die Tradition einfach die "Glaubensregel", die von keiner irdischen Autorität geändert werden kann. Der hl. Polykarp weigerte sich schlicht und einfach, dem päpstlichen Befehl zu folgen, seine liturgische Gewohnheit der Osterfeier zugunsten der römischen aufzugeben. Der heilige Chrysostomus erklärte nur: "Ist es Tradition? Dann frag nicht weiter."

Weiters haben wir schon gesehen, daß auch Trient das Festhalten an der Tradition und den Riten im Glaubensbekenntnis von Pius IV. dogmatisch bestätigte.

Der hl. Petrus Canisius, Kirchenlehrer, schrieb in seiner Summa Doctrinae Christianae: "Es geziemt sich für uns, die kirchlichen Traditionen einstimmig und unverletzt zu beobachten, ob sie nun festgelegt sind oder einfach durch gewohnheitsmäßige Praxis der Kirche bewahrt werden." Ähnlich lehrt Petrus Damianus, Kirchenlehrer: "Es ist ungesetzlich, die feststehenden Gewohnheiten der Kirche zu ändern... Entfernt nicht die uralten Grenzsteine, die die Väter gesetzt haben."

Das zweite Konzil von Nicaea schloß diejenigen aus der Kirche aus, die "es wagten, etwas anderes zu wissen oder zu lehren oder mit den gottlosen Häretikern die kirchlichen Traditionen zu verachten und sich irgendwelche Neuerungen auszudenken ... oder ... irgendeine der legitimen Traditionen der katholischen Kirche zu hintertreiben..."(208) In unserem [20.] Jahrhundert hat unter anderen Papst Benedikt XV. die Worte des heiligen Papstes Stephan I. wiederholt,(209) als er deklarierte: "Führt keine Neuerungen ein, seid zufrieden mit der Tradition."(210)

Es war sicherlich das Petrusamt, das Paul VI. davor bewahrte, die Lehre und Tradition der Kirche formell zu verletzen, indem er den Gebrauch des neuen Meßritus vorgeschrieben hätte.(211) Ein Dekret, das den neuen Ritus obligatorisch macht und den alten verbietet, wäre ein schismatischer Akt. Juan Kardinal de Torquemada (1388-1468), päpstlicher Theologe Eugens IV., der den Titel "Verteidiger des Glaubens" von demselben Papst erhält, erklärt in seiner Summa de Ecclesia, indem er Papst Innozenz III. zitiert:

Durch Ungehorsam kann sich der Papst von Christus trennen, obwohl der das Haupt der Kirche ist, denn vor allem ist die Einheit der Kirche von ihrer Beziehung zu Christus abhängig. Der Papst kann sich von Christus entfernen, indem er entweder den Gesetzen Christi gegenüber ungehorsam ist oder indem er etwas befiehlt, was gegen das göttliche Recht oder das Naturrecht ist. Indem er das unternimmt, trennt sich der Papst vom Leib der Kirche, da dieser selbst im Gehorsam an Christus gebunden ist. Auf diese Weise kann der Papst ohne Zweifel ins Schisma fallen... Dies ist besonders wahr, soweit es die göttliche Liturgie angeht, so wenn er zum Beispiel persönlich nicht den allgemeinen Gewohnheiten und Riten der Kirche folgen wollte. Und so kommt es, daß Innozenz III. sagt (De Consuetudine), daß es notwendig ist, einem Papst in allen Dingen zu gehorchen, solange er nicht selbst gegen das allgemeine Gewohnheitsrecht der Kirche verstößt; sollte er aber gegen die allgemeinen Gewohnheiten der Kirche verstoßen, so braucht man ihm nicht zuu folgen."(212)

Auf ähnliche Weise sprach der schon erwähnte Suarez(213) – sich auf Torquemada und Cajetan berufend -, indem er es für möglich hielt, daß ein Papst "es wünschte, alle kirchlichen Zeremonien zu ändern, die auf apostolischer Tradition begründet sind." Dies würde einen Papst zum Schismatiker machen.

Nun hat Paul VI. diesen Akt nicht formell begangen. Diese zweifelhafte Auszeichnung fällt auf seine Untergebenen in der Kongregation und die Bischöfe, die sich anmaßen, die öffentliche Feier des traditionellen Meßritus zu verbieten.

Nach der Publikation des neuen Meßbuches promulgierte die Heilige Kongregation für den Gottesdienst auf Anweisung Pauls VI. am 26. März 1970 den neuen Ritus. Merkwürdigerweise erschien das Wort "Promulgation" bereits im Titel der Apostolischen Konstitution Missale Romanum, aber dieses Dokument promulgierte den neuen Ritus nicht wirklich, sondern verkündete nur die Veröffentlichung des neuen Meßbuches: Die Promulgation von 1970 scheint daher die Tatsache anzuerkennen, daß Missale Romanum keine Promulgation, sondern nur eine Publikation mit den Worten: Approbatis textibus ad Missale Romanum pertinentibus per Constitutionem Apostolicam Missale Romanum ist. Offensichtlich war eine zweite Promulgation notwendig, um das neue Meßbuch eigentlich zu promulgieren.

Diese eigentliche Promulgation erlaubt den sofortigen Gebrauch der lateinischen Ausgabe des neuen Meßbuches und überläßt den Bischofskonferenzen die Entscheidung über den Termin für den Gebrauch der landessprachlichen Versionen. Auch dieses Dekret machte den Gebrauch des neuen Ritus nicht verpflichtend und versuchte auch nicht, den alten zu verbieten. Es erlaubte nur den Gebrauch des neuen Meßbuches. Wenigstens bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Heilige Kongregation noch nicht ihre schismatische Anordnung getroffen.

Woher kommt also die angebliche Verpflichtung, das Meßbuch von Paul VI. zu benützen? Paul VI. behauptete selbst in seiner Ansprache anläßlich des Konsistoriums vom 24. Mai 1976, daß die Annahme der [neuen] Meßordnung nicht der freien Wahl der Priester oder Gläubigen unterliegt." Dies zeigt, daß er selbst die neue Messe für verpflichtend hielt, aber erstaunlicherweise zitierte er als Autorität für diese Meinung eine Instruktion von 1971 und nicht seine eigene Apostolische Konstitution. Tatsächlich war dieses Dokument nicht einmal eine Instruktion, sondern eine notificatio, also eine Mitteilung!(214)

Die Wahrheit ist in der Tat merkwürdiger als jeder Roman: Die katholischen Gläubigen sind von ihren eigenen Hirten, die seit 1969 behaupten, der Papst habe den neuen Ritus verpflichtend gemacht und den alten verboten, hintergangen worden. Zwar hat Paul VI. schon 1969 von einer Veränderung in der lateinischen katholischen Kirche und der Einführung eines neuen Ritus in die Liturgie gesprochen, aber weder der Papst noch das Konzil dekretierten eine Verpflichtung für den neuen und ein Verbot für den alten Ritus. Dies wurde herbeigeführt durch eine Mitteilung des Jahres 1971, die den Versuch unternimmt, feierliche Dekrete von Päpsten und Konzilien aufzuheben! Die Katholiken wurden von ihren Hirten belogen: Die Unterdrückung des traditionellen Römischen Ritus ist völlig illegal, schismatisch und dem katholischen Glauben entgegengesetzt.
__________

[...]
(207) "... jedoch widerruft, falls das Gesetz dies nicht ausdrücklich erwähnt, ein Gesetz nicht hundertjähriges oder unvordenkliches Gewohnheitsrecht und ein allgemeines Gesetz kein partikulares Gewohnheitsrecht" (c.28)
[...]
(211) Anmerkung des Übersetzers: Materiell verletzte Paul VI. die Lehre und Tradition sehr wohl, indem er den neuen Ritus informell am 26. Mai 1976 verwendet sehen wollte und von einem Mahlcharakter der Messe sprach: "Die Messe ist und bleibt das Gedächtnis des letzten Mahles Christi" (Ansprache über die Meßordnung am 19.11.1969). Dies ist gegen die Feststellung seines Vorgängers Pius XII. In Mediator Dei: "Noch mehr ist im Irrtum, wer ... arglistig behauptet, es handle sich hier nicht nur um ein Opfer, sondern zugleich um ein Opfer und ein Mahl."
[...]
(214) Diese notificatio, die sogar in den einschlägigen Sammlungen postkonziliarer Dokumente fehlt, wird in einer weiteren notificatio, mit dem Titel Conferentiarum Episcopalium vom 28. Oktober 1974 erwähnt und mit dem Hinweis auf die Approbation durch den Papst versehen.

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Quelle:
Paul L. Kramer, Theologische Rechtfertigung des Festhaltens an der römisch-katholischen Tradition, (c) by REX REGUM VERLAG A-Jaidhof 1999, S. 107-113. - Titel des Originals: A Theological Vindication of Roman Catholic Traditionalism Ins Deutsche übertragen von H.H.Dr. Gregorius D. Hesse

Theologische Rechtfertigung des Festhaltens an der römisch-katholischen Tradition---sarto.de
Guntherus de Thuringia
@Oenipontanus Dazu schreibt Pater Kramer: "Trotz der auf inoffizielle und nicht rechtsbindende Weise verkündeten persönlichen Wünsche und Meinungen des Papstes machte der rechtsbindende Willensausdruck des Papstes die neue Liturgie für die lateinische Kirche nicht obligatorisch. Missale Romanum ist daher allenfalls – legalistisch gesehen – ein Beiseitestellen einiger Vorschriften in dem ansonsten …Mehr
@Oenipontanus Dazu schreibt Pater Kramer: "Trotz der auf inoffizielle und nicht rechtsbindende Weise verkündeten persönlichen Wünsche und Meinungen des Papstes machte der rechtsbindende Willensausdruck des Papstes die neue Liturgie für die lateinische Kirche nicht obligatorisch. Missale Romanum ist daher allenfalls – legalistisch gesehen – ein Beiseitestellen einiger Vorschriften in dem ansonsten voll gültigen Quo Primum St. Pius V."
Mit dieser Meinung kann er sich auf Kardinal Oddi stützen, welcher sagte: "Es muß gesagt werden, daß die Messe des hl. Pius V. tatsächlich nie offiziell abgeschafft wurde." (Interview in Valeurs Actuelles, August 1988).
Und schließlich: Hat denn nicht sogar Papst Benedikt XVI. bestätigt, dass der Alte Römische ("Tridentinische") Ritus nie verboten war?
Oenipontanus
"Mit dieser Meinung kann er sich auf Kardinal Oddi stützen"
Auch Oddi kann nicht ändern, dass durch Missale Romanum der reformierte Messritus offiziell und rechtsverbindlich promulgiert wurde. Wer das Gegenteil behauptet, macht sich lächerlich und beweist nur, dass er entweder die von Montini verwendete Terminologie (die im Übrigen auch schon frühere Päpste verwendet haben!) nicht verstanden hat …Mehr
"Mit dieser Meinung kann er sich auf Kardinal Oddi stützen"

Auch Oddi kann nicht ändern, dass durch Missale Romanum der reformierte Messritus offiziell und rechtsverbindlich promulgiert wurde. Wer das Gegenteil behauptet, macht sich lächerlich und beweist nur, dass er entweder die von Montini verwendete Terminologie (die im Übrigen auch schon frühere Päpste verwendet haben!) nicht verstanden hat oder nicht verstehen will.

"Und schließlich: Hat denn nicht sogar Papst Benedikt XVI. bestätigt, dass der Alte Römische ("Tridentinische") Ritus nie verboten war?"

Er hat es nicht "bestätigt", sondern fälschlicherweise behauptet.
Guntherus de Thuringia
Kramer + Oddi + Benedikt vs. Paul macht 3:1 :-)
Guntherus de Thuringia
Scherz beiseite: Die Bulle Quo Primum kann mit den Schreiben Pauls VI. nicht ausgehebelt werden.
Oenipontanus
@Guntherus de Thuringia
Vergleichen Sie mit Montini's Ausdruckweise etwa diejenige von Pius X. in Divino afflatu:
"Haec vero edicimus, declaramus, sancimus, decernentes has Nostras litteras validas et efficaces semper esse ac fore; non obstantibus constitutionibus et ordinationibus apostolicis, generalibus et specialibus, ceterisve quibusvis in contrarium facientibus."
Divino afflato (1 Novembris …Mehr
@Guntherus de Thuringia
Vergleichen Sie mit Montini's Ausdruckweise etwa diejenige von Pius X. in Divino afflatu:

"Haec vero edicimus, declaramus, sancimus, decernentes has Nostras litteras validas et efficaces semper esse ac fore; non obstantibus constitutionibus et ordinationibus apostolicis, generalibus et specialibus, ceterisve quibusvis in contrarium facientibus."
Divino afflato (1 Novembris 1911) | PIUS X
Oenipontanus
@Guntherus de Thuringia
"Scherz beiseite: Die Bulle Quo Primum kann mit den Schreiben Pauls VI. nicht ausgehebelt werden."
Zum hundertsten Mal: Da jeder Papst aufgrund seines Jurisdiktionsprimats die gleichen Vollmachten besitzt, kann bezüglich aller Dinge, die unter eben diesen Jurisdiktionsprimat fallen, nicht ein Papst seine Nachfolger binden. Selbstverständlich kann also ein Papst Quo primumMehr
@Guntherus de Thuringia
"Scherz beiseite: Die Bulle Quo Primum kann mit den Schreiben Pauls VI. nicht ausgehebelt werden."

Zum hundertsten Mal: Da jeder Papst aufgrund seines Jurisdiktionsprimats die gleichen Vollmachten besitzt, kann bezüglich aller Dinge, die unter eben diesen Jurisdiktionsprimat fallen, nicht ein Papst seine Nachfolger binden. Selbstverständlich kann also ein Papst Quo primum entweder formell abrogieren (was bisher nicht geschehen ist) oder aber (was bereits Pius X. getan hat) die Bulle gewissermaßen "überschreiben", so wie man etwa eine Datei überschreibt.
Die Wahnvorstellung aller Tradis und Sedis, man könne mit einem Schreiben eines früheren Papstes gegen einen späteren Papst argumentieren, ist ohne jedes Fundament, aber immerhin eine nette Beschäftigungstherapie. 🤭
Guntherus de Thuringia
Der Jurisdiktionsprimat hat Gott und der Kirche zu dienen: er bevollmächtigt einen Papst nicht, was auch immer zu tun. (Ich kann es leider nur laienhaft und nicht gelehrter ausdrücken.)
Guntherus de Thuringia
Oenipontanus
@Guntherus de Thuringia
Sie schleichen ständig um den Kern der Sache herum wie die Katze um den heißen Brei! Was zählt, ist nicht, was man subjektiv bezüglich dessen, was ein Papst angeblich darf oder nicht darf, meint, sondern der Text des Dogmas (wenn man denn an dieses glaubt!):
Si quis itaque dixerit, Romanum Pontificem habere tantummodo officium inspectionis vel directionis, non autem plenam …Mehr
@Guntherus de Thuringia
Sie schleichen ständig um den Kern der Sache herum wie die Katze um den heißen Brei! Was zählt, ist nicht, was man subjektiv bezüglich dessen, was ein Papst angeblich darf oder nicht darf, meint, sondern der Text des Dogmas (wenn man denn an dieses glaubt!):

Si quis itaque dixerit, Romanum Pontificem habere tantummodo officium inspectionis vel directionis, non autem plenam et supremam potestatem iurisdictionis in universam Ecclesiam, non solum in rebus, quae ad fidem et mores, sed etiam in iis, quae ad disciplinam et regimen Ecclesiae per totum orbem diffusae pertinent; aut eum habere tantum potiores partes, non vero totam plenitudinem huius supremae potestatis; aut hanc eius potestatem non esse ordinariam et immediatam sive in omnes ac singulas ecclesias sive in omnes et singulos pastores et fideles: anathema sit. (DH 3064)

Wer deshalb sagt, der Römische Bischof besitze lediglich das Amt der Aufsicht bzw. Leitung, nicht aber die volle und höchste Jurisdiktionsvollmacht über die gesamte Kirche, nicht nur in Angelegenheiten, die den Glauben und die Sitten, sondern auch in solchen, die die Disziplin und Leitung der auf dem ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche betreffen; oder er habe nur einen größeren Anteil, nicht aber die ganze Fülle dieser höchsten Vollmacht; oder diese seine Vollmacht sei nicht ordentlich und unmittelbar sowohl über alle und die einzelnen Kirchen als auch über alle und die einzelnen Hirten und Gläubigen: der sei mit dem Anathema belegt. (Übersetzung: Peter Hünermann)
Guntherus de Thuringia
Dem widerspricht man nicht, wenn man zur Feststellung kommt, dass Paul VI. seine höchste Jurisdiktionsvollmacht bei der scheinbaren Abschaffung des Alten Ritus nicht in Anspruch genommen hat. Vergleichen Sie einfach die Formulierungen. (Wildfeuer und Kramer haben das ja getan). -- Entweder Quo Primum oder Pauls VI. (angebliche) Aufhebung. Beides zusammen geht nicht. Kein Papst kann von den Gläubigen …Mehr
Dem widerspricht man nicht, wenn man zur Feststellung kommt, dass Paul VI. seine höchste Jurisdiktionsvollmacht bei der scheinbaren Abschaffung des Alten Ritus nicht in Anspruch genommen hat. Vergleichen Sie einfach die Formulierungen. (Wildfeuer und Kramer haben das ja getan). -- Entweder Quo Primum oder Pauls VI. (angebliche) Aufhebung. Beides zusammen geht nicht. Kein Papst kann von den Gläubigen verlangen, eine mit dem Einsatz höchster apostolischer Autorität erfolgte Festlegung "für alle Zeiten" nach 400 Jahren für erledigt zu betrachten. "Für alle Zeit" ist für alle Zeit, und 400 Jahre sind 400 Jahre. Alles andere geht gegen Vernunft und Moral. Wenn nur einer von beiden Päpsten recht haben kann, dann muss es Pius V. sein. Wenn ein Papst nach ihm Quo Primum ernstlich abschaffen wollte, würde er den Ast absägen, auf dem er sitzt.
Oenipontanus
@Guntherus de Thuringia
Ich gebe es jetzt auf, da Sie, obwohl Sie ein intelligenter Mensch sind, es nicht begreifen wollen!
Trotzdem noch einmal zum Abschluss: Der Papst als kraft seines Jurisdiktionsprimates oberster Gesetzgeber der Kirche kann selbstverständlich von seinen Vorgängern erlassene Gesetze oder Bestimmungen aufheben. Ein Blick in jedes beliebige vorkonziliare Lehrbuch für Dogmatik …Mehr
@Guntherus de Thuringia
Ich gebe es jetzt auf, da Sie, obwohl Sie ein intelligenter Mensch sind, es nicht begreifen wollen!

Trotzdem noch einmal zum Abschluss: Der Papst als kraft seines Jurisdiktionsprimates oberster Gesetzgeber der Kirche kann selbstverständlich von seinen Vorgängern erlassene Gesetze oder Bestimmungen aufheben. Ein Blick in jedes beliebige vorkonziliare Lehrbuch für Dogmatik oder Kirchenrecht wird Sie kompetent darüber aufklären. Amen.
Guntherus de Thuringia
Mal locker ausgedrückt, wie ich aus der Lektüre die Sachlage verstanden habe. Der hl. Papst Paul V. hat mit dem Einsatz seiner höchsten Autorität (das beweist seine Ausdrucksweise eindeutig) ein Messbuch für alle Zeit verbindlich gemacht, weil es den katholischen Glauben mit hoher Vollkommenheit zum Ausdruck bringt und Gott liturgisch höchstmöglich die Ehre erweist. Nach 400 Jahren kommt ein …Mehr
Mal locker ausgedrückt, wie ich aus der Lektüre die Sachlage verstanden habe. Der hl. Papst Paul V. hat mit dem Einsatz seiner höchsten Autorität (das beweist seine Ausdrucksweise eindeutig) ein Messbuch für alle Zeit verbindlich gemacht, weil es den katholischen Glauben mit hoher Vollkommenheit zum Ausdruck bringt und Gott liturgisch höchstmöglich die Ehre erweist. Nach 400 Jahren kommt ein Nachfolger auf den Stuhl Petri, der ein neues Messbuch einführt, um (so jedenfalls die erklärte Absicht von Annibale Bugnini) den Juden und den Protestanten ökumenistisch entgegenzukommen. Der Papst getraut sich aber seine Neue Messe nicht mit derselben Autorität wie sein Vorgänger aufzuerlegen, sondern in Ausdrücken, die in dieser Hinsicht weit darunterliegen (das weigern Sie sich einzugestehen, @Oenipontanus). Ohne Kirchenrecht studiert zu haben, behaupte ich, dass ein Papst n i c h t j e d e s frühere Gesetz oder Bestimmung aufheben kann. Wo kämen wir da hin? So kann der Jurisdiktionsprimat nicht gemeint sein. (Wenn Sie mich deshalb für dumm oder stur oder schwer von Begriff halten, nun, bitte sehr.) Kein Papst kann dekretieren, dass der philosophische Satz vom (ausgeschlossenen) Widerspruch hinfort nicht mehr gilt (zum Beispiel für alle Zeit kann nicht dasselbe sein wie für 400 Jahre). Denn die Gesetze der Logik stammen von Gott selbst. (Seit wann sind Sie Ultramontanist? Gestern oder vorgestern noch waren Sie es, der das Unfehlbarkeitsdogma ablehnte.)
Oenipontanus
@Guntherus de Thuringia
Natürlich hat Paul VI. den neuen Messritus mit derselben Autorität promulgiert wie sein Vorgänger Pius V. den "alten" Ritus in Quo primum.
Doch, ein Papst kann alles, was ein Vorgänger dekretiert hat und nicht unter göttliches Recht fällt, jederzeit aufheben.
Es geht nicht darum, ob ich Unfehlbarkeit und Jurisdiktionsprimat ablehne oder nicht, sondern darum, was diese "…Mehr
@Guntherus de Thuringia
Natürlich hat Paul VI. den neuen Messritus mit derselben Autorität promulgiert wie sein Vorgänger Pius V. den "alten" Ritus in Quo primum.
Doch, ein Papst kann alles, was ein Vorgänger dekretiert hat und nicht unter göttliches Recht fällt, jederzeit aufheben.
Es geht nicht darum, ob ich Unfehlbarkeit und Jurisdiktionsprimat ablehne oder nicht, sondern darum, was diese "Dogmen" ihrem Wortlaut nach und gemäß der Intention ihrer Schöpfer besagen und was nicht. Und genau das ist es, was kaum jemand kapiert bzw. kapieren will.
Oenipontanus
"Desgleichen wird behauptet, Paul VI. habe die neue Messe formell als Ersatz für die traditionelle Liturgie promulgiert."
Das wird nicht behauptet, sondern ist schlichtweg die Realität:
"Nostra haec autem statuta et praescripta nunc et in posterum firma et efficacia esse et fore volumus, non obstantibus, quatenus opus sit, Constitutionibus et Ordinationibus Apostolicis a Decessoribus Nostris editis …Mehr
"Desgleichen wird behauptet, Paul VI. habe die neue Messe formell als Ersatz für die traditionelle Liturgie promulgiert."

Das wird nicht behauptet, sondern ist schlichtweg die Realität:

"Nostra haec autem statuta et praescripta nunc et in posterum firma et efficacia esse et fore volumus, non obstantibus, quatenus opus sit, Constitutionibus et Ordinationibus Apostolicis a Decessoribus Nostris editis, ceterisque praescriptionibus etiam peculiari mentione et derogatione dignis.
Missale Romanum, die III mensis Aprilis anno MCMLXIX | Paulus PP. VI