Die Frage: „Ist ein Messbesuch bei den Piusbrüdern gültig?“...
stellt die Tagespost in ihrer aktuellen Ausgabe.
Die Antwort von Weihbischof Dominikus Schwaderlapp beginnt sprachlich so knapp wie inhaltlich korrekt:
Wenn ein gültig geweihter Priester die heilige Messe feiert und dabei das tun will, was die Kirche tut, ist die heilige Messe gültig. Die Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. sind gültig geweihte Priester. Daher ist die heilige Messe gültig. Auch wollen sie das tun, was die Kirche damit tut.
Mit der korrekten Beantwortung der Frage kann es der Bischof aber anscheinend nicht bewenden lassen, ihm läuft der Mund über und er beantwortet eine Frage, die gar nicht gestellt wurde, die ihm aber auf der Seele zu brennen scheint:
„Das Problem liegt auf einer anderen Ebene. Die Piusbruderschaft hat sich seinerzeit durch die unerlaubten Bischofsweihen von der katholischen Kirche getrennt. Wir nennen diesen Vorgang „Schisma“. Keinem katholischen Christen ist es erlaubt, einen Gottesdienst einer schismatischen Gemeinschaft mitzufeiern.“
Daher, so seine Schlußfolgerung, gelte dieses Verbot auch für eine Teilnahme an der heiligen Messe bei der Piusbruderschaft. Gnädig setzt er noch hinzu, dass Papst Benedikt XVI. „allerdings Wert darauf gelegt“ habe, dass „Gläubigen, denen eine Teilnahme an der heiligen Messe im außerordentlichen römischen Ritus wichtig“ sei, „dies ermöglicht werden soll“.
So gebe es beispielsweise im Erzbistum Köln „eine ganze Reihe von Orten, an denen zu bestimmten Zeiten die heilige Messe im außerordentlichen Ritus von katholischen Geistlichen gefeiert wird.“
Bekanntlich gewährt der deutsche Episkopat in der Tat als Minimalprogramm der Umsetzung von „Summorum Pontificum“, dass gleichsam hinter den sieben Bergen bei den sieben Zwergen um sieben Uhr morgens auch mal die überlieferte Form der Messe gelesen wird. Was aber erkennbar mit der Ausgangsfrage nichts zu tun hat.
Hätte der redselige Weihbischof doch lieber ausgeführt, wie er es erklärt, dass die von ihm doch als „schismatisch“ eingestufte Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) in ihren Messen ausnahmslos für Papst und Ortsbischof betet? Oder wie es möglich sein kann, dass Gläubige, die im Heiligen Jahr bei Priestern der Piusbruderschaft das Bußsakrament empfingen, dies gültig und erlaubt taten (mit dem apostolischen Schreiben Misericordia et misera zum Abschluss des heiligen Jahres der Barmherzigkeit wurde unter anderem die zeitliche Beschränkung dieser Erlaubnis für die Gläubigen aufgehoben)?
Nicht erklärlich ist es zudem, dass Anfang April 2017 die Gläubigen aus pastoralen Gründen die päpstliche Erlaubnis erhielten, die Ehe auch in Gottesdiensten bei der Priesterbruderschaft St. Pius zu schließen, wobei die Assistenz von einem Diözesanpriester durchgeführt werden solle, jedoch auch vom Ortsbischof an einen Priester der Bruderschaft übertragen werden könne (vgl. de.wikipedia.org/wiki/Priesterbruders…).
Und dies alles bei „Schismatikern“?
Sollte da vielleicht ein Weihbischof „päpstlicher als der Papst“ sein?
Die Antwort von Weihbischof Dominikus Schwaderlapp beginnt sprachlich so knapp wie inhaltlich korrekt:
Wenn ein gültig geweihter Priester die heilige Messe feiert und dabei das tun will, was die Kirche tut, ist die heilige Messe gültig. Die Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. sind gültig geweihte Priester. Daher ist die heilige Messe gültig. Auch wollen sie das tun, was die Kirche damit tut.
Mit der korrekten Beantwortung der Frage kann es der Bischof aber anscheinend nicht bewenden lassen, ihm läuft der Mund über und er beantwortet eine Frage, die gar nicht gestellt wurde, die ihm aber auf der Seele zu brennen scheint:
„Das Problem liegt auf einer anderen Ebene. Die Piusbruderschaft hat sich seinerzeit durch die unerlaubten Bischofsweihen von der katholischen Kirche getrennt. Wir nennen diesen Vorgang „Schisma“. Keinem katholischen Christen ist es erlaubt, einen Gottesdienst einer schismatischen Gemeinschaft mitzufeiern.“
Daher, so seine Schlußfolgerung, gelte dieses Verbot auch für eine Teilnahme an der heiligen Messe bei der Piusbruderschaft. Gnädig setzt er noch hinzu, dass Papst Benedikt XVI. „allerdings Wert darauf gelegt“ habe, dass „Gläubigen, denen eine Teilnahme an der heiligen Messe im außerordentlichen römischen Ritus wichtig“ sei, „dies ermöglicht werden soll“.
So gebe es beispielsweise im Erzbistum Köln „eine ganze Reihe von Orten, an denen zu bestimmten Zeiten die heilige Messe im außerordentlichen Ritus von katholischen Geistlichen gefeiert wird.“
Bekanntlich gewährt der deutsche Episkopat in der Tat als Minimalprogramm der Umsetzung von „Summorum Pontificum“, dass gleichsam hinter den sieben Bergen bei den sieben Zwergen um sieben Uhr morgens auch mal die überlieferte Form der Messe gelesen wird. Was aber erkennbar mit der Ausgangsfrage nichts zu tun hat.
Hätte der redselige Weihbischof doch lieber ausgeführt, wie er es erklärt, dass die von ihm doch als „schismatisch“ eingestufte Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) in ihren Messen ausnahmslos für Papst und Ortsbischof betet? Oder wie es möglich sein kann, dass Gläubige, die im Heiligen Jahr bei Priestern der Piusbruderschaft das Bußsakrament empfingen, dies gültig und erlaubt taten (mit dem apostolischen Schreiben Misericordia et misera zum Abschluss des heiligen Jahres der Barmherzigkeit wurde unter anderem die zeitliche Beschränkung dieser Erlaubnis für die Gläubigen aufgehoben)?
Nicht erklärlich ist es zudem, dass Anfang April 2017 die Gläubigen aus pastoralen Gründen die päpstliche Erlaubnis erhielten, die Ehe auch in Gottesdiensten bei der Priesterbruderschaft St. Pius zu schließen, wobei die Assistenz von einem Diözesanpriester durchgeführt werden solle, jedoch auch vom Ortsbischof an einen Priester der Bruderschaft übertragen werden könne (vgl. de.wikipedia.org/wiki/Priesterbruders…).
Und dies alles bei „Schismatikern“?
Sollte da vielleicht ein Weihbischof „päpstlicher als der Papst“ sein?