Freigestellter Augsburger Dekan: Konservativer mit Anbetung, Beichte, Rosenkranz
Das Bistum Augsburg stellte am 10. Juni den Memminger Stadtpfarrer und Dekan Ludwig W. wegen sexueller Grenzüberschreitungen vom Dienst frei.
Der Geistliche wurde 1976 in einer Kirchenmusikerfamilie geboren und spielt selbst die Trompete. Er studierte in Augsburg Theologie, erwarb ein Lizenziat an der Gregoriana in Rom und empfing 2007 die Priesterweihe.
Begabter Priester
Hw. W. gilt als redebegabter Prediger und begnadeter Beichtvater. Der konservative Priester ist in ganz Bayern bekannt. Manche Bayern - denen offenbar die Kriterien der Ernennungspolitik des Franziskus entgangen sind - sahen in ihm den nächsten Augsburger Weihbischof.
Der Geistliche engagierte sich besonders in der Jugendarbeit und organisierte unter anderem Jugendwallfahrten aus dem Allgäu inklusive Anbetung, Rosenkranz und Beichte.
In seiner Zeit in Rom arbeitete er für Radio Vatikan. Seit 2015 ist er Vorsitzender eines Vereins der „Freunde von Radio Vatikan e.V.“
Die Pfarreien-Gemeinschaft Memmingen wird vorübergehend von einem Team aus Geistlichen und Laien geleitet. Das Bistum Augsburg wird von Bischof Bertram Meier regiert, der kürzlich ankündigte, gerne auch selber Homosexuelle segnen zu wollen.
Worum geht es?
Hintergründe des angeblichen Delikts sind nicht öffentlich bekannt. Nach Informationen, die Gloria.tv vorliegen, liegt der Fall Jahre zurück. Hw. W. soll einer jungen Frau, die er geistlich begleitet hat, aber die gerade noch nicht 18 war, zu nahe gekommen sein.
Der Anwalt des Geistlichen erklärte am Sonntag in einer Stellungnahme, dass die örtliche Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet habe. Es bestehe „ein Anfangsverdacht strafbarer sexualbezogener Handlungen an einer einzelnen Person, bei der es sich um eine volljährige Frau handelt, die sich beim Missbrauchsbeauftragten der Diözese Rottenburg-Stuttgart gemeldet hat“.
Der Anwalt weiter: „Ein Anfangsverdacht ist die geringste Stufe eines Verdachts, dem in einem Ermittlungsverfahren nachzugehen ist. Mit welchem Ergebnis das Ermittlungsverfahren enden wird, ist derzeit offen.“ Es gelte die Unschuldsvermutung.
Die Freistellung als Priester beruhe auf kirchenrechtlichen Vorschriften: „Eine Aussage, ob die gegen meinen Mandanten erhobenen Vorwürfe zutreffen, kann aus dieser Vorgehensweise nicht abgeleitet werden“, stellte der Rechtsanwalt klar.
Bild: © Mazur, CC BY-NC-SA
Der Geistliche wurde 1976 in einer Kirchenmusikerfamilie geboren und spielt selbst die Trompete. Er studierte in Augsburg Theologie, erwarb ein Lizenziat an der Gregoriana in Rom und empfing 2007 die Priesterweihe.
Begabter Priester
Hw. W. gilt als redebegabter Prediger und begnadeter Beichtvater. Der konservative Priester ist in ganz Bayern bekannt. Manche Bayern - denen offenbar die Kriterien der Ernennungspolitik des Franziskus entgangen sind - sahen in ihm den nächsten Augsburger Weihbischof.
Der Geistliche engagierte sich besonders in der Jugendarbeit und organisierte unter anderem Jugendwallfahrten aus dem Allgäu inklusive Anbetung, Rosenkranz und Beichte.
In seiner Zeit in Rom arbeitete er für Radio Vatikan. Seit 2015 ist er Vorsitzender eines Vereins der „Freunde von Radio Vatikan e.V.“
Die Pfarreien-Gemeinschaft Memmingen wird vorübergehend von einem Team aus Geistlichen und Laien geleitet. Das Bistum Augsburg wird von Bischof Bertram Meier regiert, der kürzlich ankündigte, gerne auch selber Homosexuelle segnen zu wollen.
Worum geht es?
Hintergründe des angeblichen Delikts sind nicht öffentlich bekannt. Nach Informationen, die Gloria.tv vorliegen, liegt der Fall Jahre zurück. Hw. W. soll einer jungen Frau, die er geistlich begleitet hat, aber die gerade noch nicht 18 war, zu nahe gekommen sein.
Der Anwalt des Geistlichen erklärte am Sonntag in einer Stellungnahme, dass die örtliche Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet habe. Es bestehe „ein Anfangsverdacht strafbarer sexualbezogener Handlungen an einer einzelnen Person, bei der es sich um eine volljährige Frau handelt, die sich beim Missbrauchsbeauftragten der Diözese Rottenburg-Stuttgart gemeldet hat“.
Der Anwalt weiter: „Ein Anfangsverdacht ist die geringste Stufe eines Verdachts, dem in einem Ermittlungsverfahren nachzugehen ist. Mit welchem Ergebnis das Ermittlungsverfahren enden wird, ist derzeit offen.“ Es gelte die Unschuldsvermutung.
Die Freistellung als Priester beruhe auf kirchenrechtlichen Vorschriften: „Eine Aussage, ob die gegen meinen Mandanten erhobenen Vorwürfe zutreffen, kann aus dieser Vorgehensweise nicht abgeleitet werden“, stellte der Rechtsanwalt klar.
Bild: © Mazur, CC BY-NC-SA