Der von seinem Bischof den Wölfen vorgeworfene Priester wurde freigesprochen
![](https://seedus2043.gloriatv.net/storage1/rrous57cedxjkez8dacdclma7haz0mut72k4sfm.webp?scale=on&secure=xC4_Me84bMwR8oIRpiadsg&expires=1721125144)
Eine in Deutschland wohnhafte Deutsche, die ihn im Jahr 2017 öfters besuchte, hatte ihm schwere sexuelle Übergriffe vorgeworfen.
Als der damalige Churer Bischof Vitus Huonder davon hörte, ergriff er die Flucht nach vorn und stellte persönlich Strafanzeige gegen seinen eigenen Priester. Ein bekannter Schweizer Strafverteidiger bezeichnete Huonders Vorgehen als "PR Gag".
Der vorher im Erzbistum Paderborn tätig gewesene Geistliche wurde an einem Maimorgen 2018 von einem achtköpfigen Kommando der Graubündner Kantonspolizei in seinem Pfarrhaus überrascht und verhaftet.
Es folgte eine landesweite journalistische Hinrichtung des Geistlichen, der Wochen in Untersuchungshaft verbrachte.
Danach wurde ihm erlaubt, nach Deutschland zurückzukehren. Von dort hätte er nach Nigeria ausreisen und sich der Schweizer Justiz entziehen können, wo die Schweiz nach Auskunft des Berner Justizdepartements keinen Zugriff auf ihn gehabt hätte. Doch Chibuzo beteuerte seine Unschuld und stellte sich dem Prozess.
Das Regionalgericht Surselva konnte letzte Woche die Vorwürfe gegen den Priester nicht erhärten.
Das Gericht verwies eine Entschädigungsforderung der Klägerin auf den Zivilweg. Ihr Antrag auf Prozessentschädigung wurde abgelehnt.
Dem Priester wurde eine Entschädigung von 4000.- sfr. zugesprochen. Er bleibt auf seinen riesigen Rechtsanwaltskosten sitzen.
Die Kosten für den Prozess im Umfang von 45.000 sfr. werden vom Kanton Graubünden und von der Gerichtskasse bezahlt.
Bild: Vitus Huonder, Pressefoto