Ist die Organspende ein Akt der Nächstenliebe?
Katholische Christen bekommen von der kirchlichen Hierarchie zu hören, dass die Organspende auf jeden Fall ein Akt der Nächstenliebe ist. Deshalb fordern die deutschen Bischöfe die Gläubigen auf, ihre Einwilligung zur Organspende zu geben und dies auch schriftlich festzulegen. Der Vatikan drückt sich seit Jahrzehnten um eine eindeutige und einheitliche Stellungnahme. Das Bistum Augsburg hat jetzt einen Gemeindepfarrer entlassen, weil dieser die authentische katholische Auffassung zur Organspende vertreten hat, die den falschen Lehren der deutschen Bischöfe widerspricht.
Bereits Papst Johannes Paul II hatte in seiner Enzyklika Evangelium vitae die Organspende empfohlen. Papst Benedikt XVI. bezeichnete die Organspende bei einem Kongreß der Päpstlichen Akademie für das Leben im November letzten Jahres als eine besondere Form des Zeugnisses der Nächstenliebe.
In seiner Ansprache beim Internationalen Kongreß für Organverpflanzung am 29.8.2000 in Rom nennt Papst Johannes Paul II. Grundbedingungen für eine sittlich vertretbare Organübertragung:
+ Demnach dürfen menschliche Organe niemals der Kommerzialisierung unterliegen. Zudem widerspricht es der Würde des Menschen, seinen Körper als „Objekt“ zu betrachten und ihn entsprechend zu gebrauchen.
+Als weitere Vorbedingung nennt der Papst die dem eigenen Gewissen entsprechende freie und nach hinreichender Aufklärung erfolgte Einwilligung des Spenders (ggf. der Angehörigen, sofern der Spender die Entscheidung nicht selbst treffen kann) und des Empfängers zur Organentnahme bzw. Organübertragung.
+ Lebenswichtige Organe, die nur einmal im Körper vorhanden sind, dürfen nur nach dem Tod entfernt werden. Die Organentnahme darf niemals die absichtliche Tötung des Spenders verursachen. Folglich muß der Tod des Organspenders zweifelsfrei festgestellt sein.
Gerade dieser letzte Punkt ist umstritten. Denn als Tod wird bei der Organspende ausschließlich der sogenannte Hirntod bezeichnet. Unter Hirntod versteht die Medizin die Nichtmeßbarkeit einer Hirnaktivität. Dies bedeutet aber nicht, daß alle Reaktionen des „hirntoten“ Menschen fehlen. Im Gegenteil reagieren „Hirntote“ auf Schmerzen und andere äußere Reize. Das Herz schlägt weiterhin und alle organischen Funktionen, die durch eine künstliche Beatmung aufrechterhalten werden, sind vorhanden.
Deshalb kann man einen „Hirntoten“ nicht mit Gewißheit als tot bezeichnen. Für die Organentnahme bekommen „Hirntote“ Muskelrelaxantien, das Atemgerät wird abgeschaltet, das Herz schlägt weiterhin und dann werden, bei Weiterbestehen der Herz-Kreislauf Funktion, die lebenswichtigen Organe entnommen.
Insofern wird der „Hirntote“ durch die Organentnahme getötet. Es handelt sich somit bei der Organtransplantation von „Hirntoten“ um eine Tötung. Die Diagnose „Hirntod“, die es früher nicht gab, da der Tod zu allen Zeiten durch den Stillstand des Herz-Kreislaufsystems diagnostiziert wurde, ist allein zu dem Zweck eingeführt worden, um noch lebenden Menschen Organe entnehmen zu können. Einen Toten kann man nämlich keine Organe entnehmen, die dann zur Transplantation geeignet sind, da auch diese Organe tot sind.
Daher ist die Organtransplantation von „Hirntoten“ alles andere als ein Akt der Nächstenliebe, sondern ein Akt der Tötung. Das die Kirche ihre Gläubigen über diesen Sachverhalt im unklaren lässt und sogar Priester bestraft, die in Kenntnis der Sachlage vor ihrem Gewissen die Gläubigen über diese Tatsachen aufklären, ist eine Ungeheuerlichkeit und zeigt den desaströsen Zustand der Kirche.
Eine Organtransplantation von Organen, die doppelt vorhanden sind (z.B. bei Entnahme einer Niere) ist durchaus als ein Akt der Nächstenliebe zu bezeichnen.
Wir bitten alle Christgläubigen und Menschen guten Willens, eine Erklärung zu verfassen und möglichst bei sich zu tragen, in der sie erklären, daß sie Organtransplantation ablehnen. Da die deutschen Bischöfe die Gläubigen, ob mit Absicht oder unbeabsichtigt sei dahingestellt, falsch informieren und ihnen so eine Einwilligung zur Tötung nahelegen, sind wir als Laien verpflichtet, die Gläubigen über die wahren Sachverhalte in Kenntnis zu setzen.
Im Folgenden berichten wir in einen Auszug von der Rede des H.H. Pater Peter Kasteleiner FSSPX, Seminarprofessor in Zaitzkofen, die er bei der Ärztetagung der „Ärztevereinigung St. Lukas – Katholiken im Gesundheitswesen" gehalten hat:
Zur Frage des Hirntodes, zu seiner Bedeutung aus ethischer Sicht und den Konsequenzen für das therapeutische und interventionelle Vorgehen legte P. Kasteleiner diverse Expertenmeinungen zur Diskussion vor. Wenn auch der Hirntod ein irreversibles Versagen bestimmter Gehirnfunktionen bedeutet, so rechtfertigt es dieser Zustand nicht, Maßnahmen zu ergreifen, die zum definitiven Erlöschen aller Lebensfunktionen führen, wie z.B. die Entnahme lebenswichtiger Organe. „Der Hirnstamm ist in Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Lebens ein Organ wie andere Organe und kann wie diese zumindest teilweise ersetzt werden. Das Versagen der Nieren führt genauso unweigerlich zum Tod eines Menschen wie der Ausfall des Hirnstamms, sofern nicht ihre Funktion ersetzt wird. Niemand wird aber beim Ausfall der Nierenfunktion von einem toten Menschen sprechen. Die Gleichsetzung von Hirntod und Gesamttod des Menschen ist daher abzulehnen." (3) Es ist nach der Äußerung von Prof. Dr. Dr. Roth in der Expertenanhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit vom 27.6.1995 „nur der irreversible Eintritt des Stillstandes von Herz und Kreislauf und Atmung der unumkehrbare Beginn des Sterbens“ (3) und nach katholischer Sicht der früheste Zeitpunkt, an dem sich die Seele vom Leib trennt, um vor Gott zu treten´
(aus: fsspx.de/de)
www.civitas-institut.de/index.php
Bereits Papst Johannes Paul II hatte in seiner Enzyklika Evangelium vitae die Organspende empfohlen. Papst Benedikt XVI. bezeichnete die Organspende bei einem Kongreß der Päpstlichen Akademie für das Leben im November letzten Jahres als eine besondere Form des Zeugnisses der Nächstenliebe.
In seiner Ansprache beim Internationalen Kongreß für Organverpflanzung am 29.8.2000 in Rom nennt Papst Johannes Paul II. Grundbedingungen für eine sittlich vertretbare Organübertragung:
+ Demnach dürfen menschliche Organe niemals der Kommerzialisierung unterliegen. Zudem widerspricht es der Würde des Menschen, seinen Körper als „Objekt“ zu betrachten und ihn entsprechend zu gebrauchen.
+Als weitere Vorbedingung nennt der Papst die dem eigenen Gewissen entsprechende freie und nach hinreichender Aufklärung erfolgte Einwilligung des Spenders (ggf. der Angehörigen, sofern der Spender die Entscheidung nicht selbst treffen kann) und des Empfängers zur Organentnahme bzw. Organübertragung.
+ Lebenswichtige Organe, die nur einmal im Körper vorhanden sind, dürfen nur nach dem Tod entfernt werden. Die Organentnahme darf niemals die absichtliche Tötung des Spenders verursachen. Folglich muß der Tod des Organspenders zweifelsfrei festgestellt sein.
Gerade dieser letzte Punkt ist umstritten. Denn als Tod wird bei der Organspende ausschließlich der sogenannte Hirntod bezeichnet. Unter Hirntod versteht die Medizin die Nichtmeßbarkeit einer Hirnaktivität. Dies bedeutet aber nicht, daß alle Reaktionen des „hirntoten“ Menschen fehlen. Im Gegenteil reagieren „Hirntote“ auf Schmerzen und andere äußere Reize. Das Herz schlägt weiterhin und alle organischen Funktionen, die durch eine künstliche Beatmung aufrechterhalten werden, sind vorhanden.
Deshalb kann man einen „Hirntoten“ nicht mit Gewißheit als tot bezeichnen. Für die Organentnahme bekommen „Hirntote“ Muskelrelaxantien, das Atemgerät wird abgeschaltet, das Herz schlägt weiterhin und dann werden, bei Weiterbestehen der Herz-Kreislauf Funktion, die lebenswichtigen Organe entnommen.
Insofern wird der „Hirntote“ durch die Organentnahme getötet. Es handelt sich somit bei der Organtransplantation von „Hirntoten“ um eine Tötung. Die Diagnose „Hirntod“, die es früher nicht gab, da der Tod zu allen Zeiten durch den Stillstand des Herz-Kreislaufsystems diagnostiziert wurde, ist allein zu dem Zweck eingeführt worden, um noch lebenden Menschen Organe entnehmen zu können. Einen Toten kann man nämlich keine Organe entnehmen, die dann zur Transplantation geeignet sind, da auch diese Organe tot sind.
Daher ist die Organtransplantation von „Hirntoten“ alles andere als ein Akt der Nächstenliebe, sondern ein Akt der Tötung. Das die Kirche ihre Gläubigen über diesen Sachverhalt im unklaren lässt und sogar Priester bestraft, die in Kenntnis der Sachlage vor ihrem Gewissen die Gläubigen über diese Tatsachen aufklären, ist eine Ungeheuerlichkeit und zeigt den desaströsen Zustand der Kirche.
Eine Organtransplantation von Organen, die doppelt vorhanden sind (z.B. bei Entnahme einer Niere) ist durchaus als ein Akt der Nächstenliebe zu bezeichnen.
Wir bitten alle Christgläubigen und Menschen guten Willens, eine Erklärung zu verfassen und möglichst bei sich zu tragen, in der sie erklären, daß sie Organtransplantation ablehnen. Da die deutschen Bischöfe die Gläubigen, ob mit Absicht oder unbeabsichtigt sei dahingestellt, falsch informieren und ihnen so eine Einwilligung zur Tötung nahelegen, sind wir als Laien verpflichtet, die Gläubigen über die wahren Sachverhalte in Kenntnis zu setzen.
Im Folgenden berichten wir in einen Auszug von der Rede des H.H. Pater Peter Kasteleiner FSSPX, Seminarprofessor in Zaitzkofen, die er bei der Ärztetagung der „Ärztevereinigung St. Lukas – Katholiken im Gesundheitswesen" gehalten hat:
Zur Frage des Hirntodes, zu seiner Bedeutung aus ethischer Sicht und den Konsequenzen für das therapeutische und interventionelle Vorgehen legte P. Kasteleiner diverse Expertenmeinungen zur Diskussion vor. Wenn auch der Hirntod ein irreversibles Versagen bestimmter Gehirnfunktionen bedeutet, so rechtfertigt es dieser Zustand nicht, Maßnahmen zu ergreifen, die zum definitiven Erlöschen aller Lebensfunktionen führen, wie z.B. die Entnahme lebenswichtiger Organe. „Der Hirnstamm ist in Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Lebens ein Organ wie andere Organe und kann wie diese zumindest teilweise ersetzt werden. Das Versagen der Nieren führt genauso unweigerlich zum Tod eines Menschen wie der Ausfall des Hirnstamms, sofern nicht ihre Funktion ersetzt wird. Niemand wird aber beim Ausfall der Nierenfunktion von einem toten Menschen sprechen. Die Gleichsetzung von Hirntod und Gesamttod des Menschen ist daher abzulehnen." (3) Es ist nach der Äußerung von Prof. Dr. Dr. Roth in der Expertenanhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit vom 27.6.1995 „nur der irreversible Eintritt des Stillstandes von Herz und Kreislauf und Atmung der unumkehrbare Beginn des Sterbens“ (3) und nach katholischer Sicht der früheste Zeitpunkt, an dem sich die Seele vom Leib trennt, um vor Gott zu treten´
(aus: fsspx.de/de)
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