@Maria lieben Ganz so einfach ist die Sache nun
doch nicht! -
1) Prof. Georg May lebt noch; Sie werden aber sicherlich verstehen, daß ich hier seine Kontaktdaten nicht veröffentlichen werde.
2) Nicht jede unerlaubte Bischofsweihe ist ein schismatischer Akt. Dazu muß der Wille kommen, sich von der Kirche lösen zu wollen. Sonst wären jene Bischofweihen, die ohne Erlaubnis Roms in der UDSSR usw. gespendet wurden, stets Schismen gewesen!
3) Johannes Paul II. hat dies mißachtet, indem er Erzbischof Lefebvre "exkommunizierte". Daß dies ungültig sei, haben damals - ich erinnere mich noch gut, bin ja schon "älteren Semesters" - ganz verschiedene Seiten geäußert. Auch "liberale". Man hätte Lefebvre nachweisen müssen, daß er sich von der Kirche trennen wollte - hat man aber nicht getan.
Die Sache wurde schließlich so peinlich, daß sein Nachfolger (unter schwierigsten Umständen) die vermeintliche Exkommunikation aufheben mußte, ohne, daß die vier Weihbischöfe (Lefebvre war inzwischen gestorben) auch nur irgendeine andere Meinung vertreten hätten, als am Tag ihrer Bischofsweihe! - Ein Wille, Gespräche zu führen, reicht durchaus nicht, um eine Exkommunikation aufzuheben!
Sicherlich steht ein Erzbischof nicht über dem Papst. Auch nicht Lefebvre. Das hat er auch nie behauptet und auch nie gewollte und er hat dies auch kundgetan. Selbst, wenn er sich geirrt hat, hätte man ihn deshalb nicht exkommunizieren dürfen. Aber: der Papst kann das Kirchenrecht nicht willkürlich behandeln. Er ist zwar souverän dem Kirchenrecht gegenüber, darf dies aber nicht widersprüchlich auslegen. Das widerspricht jeglicher Gerechtigkeit!
Bei der Heiligsprechung Johannes Pauls II. wurde dies überhaupt nicht beachtet.