@Nujaa Zu Ihrem sehr schönem Beispiel: Es ist nicht eines der Theorie, sondern der Praxis. Es müßte also heißen: Praktisch schon. ...
Wenn die Theorie irrt, ist sie falsch.
Hier öffnet sich vielmehr die Frage, ob es auf den Urteilsspruch der Kirche ankommt und dies beantwortet die Kirche klar mit Ja. Tatsächlich ist jedoch denkbar, daß ein objektiver Tatbestand zwar nicht intersubjektiv erkannt werden kann, doch aus eigener Kraft, urwirklich, ja aus gottesrechtlicher Gesetzmäßigkeit, gegeben ist und dies genügt.
Auf den Urteilsspruch wird im weltlichen Bereich nicht verzichtet, nicht nur aus rechtspositivistischer Überzeugung (Kelsen), sondern davon unabhängig aufgrund des Bedürfnisses eines Rechtskraftvertrauens, Stichwort Rechtssicherheit. Das heißt im weltlichen Bereich ist eigentlich die korrekte Subsumtion unter einen Tatbestand ebenso "endgültig wichtig", wie die Objektivität des zugrundeliegenden Kodizes, sprich der angewandten Vorschrift. Es gilt hier: Der Richterspruch hat Rechtskraft. Im Grunde ist dies Willkür, doch ein solches Letztentscheidungsmonopol hält der aufgeklärte Mensch der Moderne mit und seit Hobbes für - ich wähle hier ein angemessen großes und erstaunlich aktuelles Wort - alternativlos.
Nun gilt bei Gott die Wahrheit und nicht die Wichtigtuerei selbsternannter Alternativlooser - man erlaube mir diese kleine denglische Wortspielerei. Wenn es nun eine objektive Wahrheit gibt, wenn Gott gerecht ist und nach seinem Gesetz sich alles richtet, dann kommt es weder auf ein Erkennen noch auf einen Urteilsspruch an, denn dieser ist in den Dingen selbst.
Einwenden mag man an dieser Stelle die ausdrückliche Schlüsselgewalt Petri und der Kirche. Die Kirche fügt und trennt. Doch wie ist es hier: Das Sakrament der Ehe, so lehrt die Kirche, spenden sich die Brautleute selber. Und ganz richtig, die Kirche fügt hier nicht und sie trennt nicht. Nur der Tod trennt das Eheband.
Die Kirche richtet hier (über das Eheband selbst), weil die Menschen Rechtssicherheit brauchen, weil Menschen handeln (und nicht nicht handeln können). Menschen, die recht handeln wollen, die sich, wie hier, nicht das Gericht essen wollen, suchen den Spruch der Kirche, die allein dazu berechtigt ist. Wenn die Kirche spricht, gilt Gottes Zusage durch Jesus Christus: das Heil ist sicher.
Da nun Gottes Gerechtigkeit gesetzlich ist und ebenso sicher ist, daß Er Seine Zusage der Schlüsselgewalt gegeben hat und diese somit wirksam ist, kann es keinen Widerspruch zwischen diesen beiden geben. Wenn es keinen Widerspruch geben kann, so gelten die widerspruchsfreien Elemente.
Ich bin kein Theologe und schon gar kein Spezialist in Sachen Schlüsselgewalt. Doch die Zusage einer solchen macht nur Sinn, wenn diese - im Zweifelsfall - mehr aufschließt als eigentlich vorgesehen ist. Dies klug zu tun, ist Aufgabe der Kirche. Denn Petri Schlüssel ist nicht der Masterkey, nicht der Generalschlüssel. Denn dann hätte Gott anders gesprochen: Euch ist alles erlaubt. Dies tat Er nicht, auch wenn dies heute viele glauben wollen.