Hessen-Volksabstimmung: Vorsicht Wählerfalle

Vorsicht Hessenwahl am 28. Oktober 2018 mit gleichzeitiger Volksabstimmung als Mogelpackung

Gleichzeitig mit der Hessenwahl sollen über 15 Gesetze zur Änderung der Verfassung Hessen abgestimmt werden. Diese geplanten Gesetze sind alle bereits von der Landesregierung beschlossen und sollen nun im Rahmen einer "Volksabstimmung" bloß noch vom Volk abgenickt werden!

Tut das nicht, kreuzt überall "NEIN" an, die Verfassung muss so bleiben wie sie, denn jede dieser Änderung wird zur Verschlechterung missbraucht werden!

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Ein Auszug:

Wiesbaden – Alle reden von der Hessenwahl, aber niemand von der gleichzeitig stattfindenden Volksabstimmung über die „15 Gesetze zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen“. Diese politischen Antibiotika werden dem Wähler sozusagen ins Wahl-Futter untergemischt, in der Hoffnung, dass er sie schluckt. Wer erst am 28. Oktober in der Wahlkabine nachschaut, über was er da abstimmen soll, erlebt buchstäblich sein rotgrünes Wunder, wer ohne zu lesen mit JA abstimmt, erlebt dieses nach der Wahl, denn in den fünfzehn zur Abstimmung stehenden Änderungen oder Ergänzungen stecken gut vermischt mit allerlei Pipifax DICKE BROCKEN:

Punkt 1: Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung zielt mutmaßlich darauf hinaus durch eine „tatsächliche Durchsetzung“ Firmen zum Beispiel zu zwingen nicht mehr nach tatsächlicher Qualifikation, sondern nach Geschlechterschlüssel Stellen zu vergeben. Im öffentlichen Dienst wird dies schon seit längerem praktiziert. Auch hier ist die Handschrift des Gesetzesurhebers leicht zu erkennen.
Punkt 6: Stärkere Berücksichtigung der „Nachhaltigkeit“
Diese neuaufgenommene Ergänzung hat einen besonders fetten Pferdefuß. Bereits jetzt macht das „Prinzip der Nachhaltigkeit“, die zukünftig von den Gemeinden stärker berücksichtigt werden soll, mit neuen Verordnungen zum Beispiel im Bausektor einigen Bürgern das Leben schwer. Ein Bürgermeister im Taunus schwadroniert von nachwachsenden Rohstoffen und meint damit den ohnehin schon ramponierten Stadtwald, der als Holzpellets in einem Kraftwerk verheizt werden könnte.
Punkt 11: Hessen bekennt sich zu einem geeinten Europa
Besonders perfide, denn über die Europapolitik entscheidet eigentlich, wenn überhaupt der Wähler bei der Wahl zum Europaparlament. Auch die Außenpolitik ist eigentlich Aufgabe des Bundes. Der bisherige Artikel 64 der hessischen Verfassung lautete: „Hessen ist ein Glied der deutschen Republik“
Der neue Artikel liest sich ganz anders: „Hessen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschlands und als solcher Teil der EU. Hessen bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratisch, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Schutz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Region wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert“.
Mit diesen langen Passus soll augenscheinlich EU-Gegnern in anderen Bundesländern entgegengewirkt werden. Zum Beispiel wenn einige Länder die katastrophale Flüchtlingspolitik nicht mehr mittragen wollen.
Punkt 4: Abschaffung der Todesstrafe
Damit Babys bittere Pillen schlucken, muss man diese in süßen Brei mischen. Damit nicht vor der Wahl eine große Diskussion über die schwer verdaulichen Brocken zustande kommt, hat die Staats-Presse vor allem einen Punkt immer wieder in den Focus gestellt: Die „Abschaffung der Todesstrafe“. Angesichts der Kuschelurteile hessischer Richter mehr als eine Farce! Ja eine Lachnummer. Bereits die Grundschulkinder haben von der Kuriosität gehört, dass nach dem Krieg aus Faulheit oder Schlamperei im neu entstandenen Bundesland Hessen die Todesstrafe in der Verfassung blieb und gleichzeitig gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht. Die Abschaffung des nutzlosen Paragrafen wird als ein herausragendes Element bei der Volksabstimmung verkauft. Sozusagen als kleines Ablenkungsmanöver.
„Volksabstimmung“ ist Mogelpackung
Die eigentliche Krux bei der sogenannten „Volksabstimmung“ ist ihr Zustandekommen. Eigentlich wird dieser Begriff verwendet, wenn ein Vorschlag vom Bürger eingebracht wird und dann zur Abstimmung steht. Dieses Konstrukt jedoch ist eine echte Mogelpackung. Die fünfzehn Verfassungsänderungen wurden im Mai vom Hessischen Landtag beschlossen und sollen jetzt vom Wähler abgenickt werden. Das sollte einen misstrauisch machen. Zumal fast alle Gesetzesänderungen der letzten Jahre und Monate angefangen vom Netzdurchsuchungsgesetz bis hin zum pervertierten Datenschutzgesetz dem Bürger nur Nachteile gebracht haben. Auch die Neuregelung bei der Reparatur und Instandhaltung von Straßen in den Kommunen geht zu Lasten der Bürger. Also Finger weg von der Verfassung! (KL)
Theresia Katharina
Theresia Katharina
@Carlus Ja, jede 🤬 Verfassungsänderung ist eine eingeseifte Rutschbahn, 👍 das haben Sie sehr treffend formuliert!
Carlus
Jede Verfassung die eingeführt wird hat eine eingeseifte Rutschbahn auf der sie in der Änderung weiterfährt.
Auch das Grundgesetz der BRD, so haben wir in der Frauenfreundlichkeit über die Hintertür auch die Wehrpflicht der Frauen eingeführt. Die Wehrpflicht ist nicht aufgehoben, sondern nur ausgesetzt. Im Verteidigungsfall kann nun jeder Bürger (m/w) über 18 Jahren einberufen werden.
Jede …Mehr
Jede Verfassung die eingeführt wird hat eine eingeseifte Rutschbahn auf der sie in der Änderung weiterfährt.
Auch das Grundgesetz der BRD, so haben wir in der Frauenfreundlichkeit über die Hintertür auch die Wehrpflicht der Frauen eingeführt. Die Wehrpflicht ist nicht aufgehoben, sondern nur ausgesetzt. Im Verteidigungsfall kann nun jeder Bürger (m/w) über 18 Jahren einberufen werden.
Jede Veränderung auch im Grundgesetz hat oberflächlich etwas GUTES gezeigt, aber im Kern eine satanische Bösheit geborgen, bis hin zum Schwangerschaftsabbruch d.h. bis zum gemeinsam begangenen MORD, wir beteiligen uns alle daran durch die Pflichtversicherung in der Krankenkasse.
Theresia Katharina
Bitte an die Hessen weiterleiten im Verwandten oder Freundeskreis! Wie es in Bayern bei der Landtagswahl aussieht, weiß ich nicht, sind da auch Verfassungsänderungen geplant, die das Parlament schon beschlossen hat und sie jetzt vom Volk abnicken lassen will? Dann mögen die Bayern das bitte posten!
Die Folgen der Formulierungen lassen sich nur schwer abschätzen, mit Sicherheit werden sie keine …Mehr
Bitte an die Hessen weiterleiten im Verwandten oder Freundeskreis! Wie es in Bayern bei der Landtagswahl aussieht, weiß ich nicht, sind da auch Verfassungsänderungen geplant, die das Parlament schon beschlossen hat und sie jetzt vom Volk abnicken lassen will? Dann mögen die Bayern das bitte posten!

Die Folgen der Formulierungen lassen sich nur schwer abschätzen, mit Sicherheit werden sie keine Verbesserung für uns bringen.
Daher muss die hessische Verfassung so bleiben, wie sie ist! Also bei allen Verfassungsänderungs-Vorschlägen mit NEIN stimmen!

@Vered Lavan @Tina 13 @Gestas @Sunamis 46 @Carlus@a.t.m@Die Bärin@Ratzi@hooton-plan@Ministrant1961@Falko@DrMartinBachmaier
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Theresia Katharina
Gleichzeitig mit der Hessenwahl sollen über 15 Gesetze zur Änderung der Verfassung Hessen abgestimmt werden. Diese geplanten Gesetze sind alle bereits von der Landesregierung beschlossen und sollen nun im Rahmen einer "Volksabstimmung" bloß noch vom Volk abgenickt werden!
Tut das nicht, kreuzt überall "NEIN" an, die Verfassung muss so bleiben wie sie, denn jede dieser Änderung wird zur …Mehr
Gleichzeitig mit der Hessenwahl sollen über 15 Gesetze zur Änderung der Verfassung Hessen abgestimmt werden. Diese geplanten Gesetze sind alle bereits von der Landesregierung beschlossen und sollen nun im Rahmen einer "Volksabstimmung" bloß noch vom Volk abgenickt werden!

Tut das nicht, kreuzt überall "NEIN" an, die Verfassung muss so bleiben wie sie, denn jede dieser Änderung wird zur Verschlechterung missbraucht werden!

www.journalistenwatch.com/…/hessen-volksabs…