@Guntherus de Thuringia - Sie irren sich. Aus welchen Quellen entnehmen Sie die Behauptung, dass "Schule seit der der Antike nicht geweiht werden dürfen"?
@Amperdeus, @kyriake, @Jan Kanty Lipski;
@OenipontanusIm Kirchenrecht findet sich dazu kein Hinweis. Bzlg. psychischer Disposition findet sich unter Can. 1029 als Anforderung für das Weiheamt ein untadeligen Lebenswandel, erwiesene Charakterstärke und entsprechende physische und psychische Eigenschaften. unter Can. 1031 — § 1. ausreichende Reife. Can. 1041 beschreibt die Irregularitäten: 1° Geisteskrankheit oder andere psychische Erkrankung.
Erst unter Papst Benedikt wurden Instruktionen über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesteramt und zu den heiligen Weihen erlassen. Dabei wird auf das Dekret über die Priesterausbildung
Optatam totius des 2. Vatikanum Bezug genommen. Vom II. Vatikanischen Konzil bis heute haben verschiedene lehramtliche Dokumente – insbesondere de
r Katechismus – die kirchliche Lehre über die Homosexualität bekräftigt. Die Überlieferung hat sie stets als in sich unsittlich und als Verstoß gegen das natürliche Gesetz betrachtet. In der Instruktion erklärt Benedikt: „Im Licht dieser Lehre hält es dieses Dikasterium im Einverständnis mit der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für notwendig, mit aller Klarheit festzustellen, dass die Kirche – bei aller Achtung der betroffenen Personen – jene nicht für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zulassen kann, die Homosexualität praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine sogenannte homosexuelle Kultur unterstützen." Und das Schreiben betont auch, dass die Ausbildung des künftigen Priesters seit dem 2. Vatikanum vier Ausbildungsdimensionen erfassen muss: die menschliche, die geistliche, die wissenschaftliche und die pastorale. Auch wird festehalten, dass "ein Verbergen der eigenen Homosexualität nicht dem Geist der Wahrheit, der Zuverlässigkeit und der Verfügbarkeit entspricht, der die Persönlichkeit jener auszeichnen muss, die sich berufen fühlen, Christus und seiner Kirche im priesterlichen Amt zu dienen."
Ich wäre sehr froh, wenn auch die Piusbruderschaft hier die Forderungen des 2. Vatikanums und das Schreiben Papst Benedikts zur Kenntnis nehmen und sich daran halten würde. Da in den Texten vor dem 2. Vatikanum explizite Aussagen fehlen, wird das von manchen in der Tradition als Rechtfertigung zur Weihe homosexuell empfindender Kandidaten gewertet bzw. Kandidaten fühlen sich „frei“, diesen Grundsatz nicht zu respektieren und schummeln sich durch bzw. beruhigen ihr Gewissen mit dem Hinweis auf das eigene Bemühen im Keuschheit.
Auch würde ich den Piusbrüdern bzw. den Gläubigen sehr wünschen, dass die Priesterausbildung, entsprechend den Forderungen der Kirche, nicht nur eine geistliche und wissenschaftliche Formung zum Inhalt hat. Um Menschen verantwortungsbewusst begleiten zu können, braucht es genauso menschliche Reife, psychische Gesundheit und eine pastoralpsychologische Grundausbildung. Gerade die Piusbruderschaft muss sich darum mühen, weil dort den Priestern selbst beigebracht wird, durch die Weihe in allen menschlichen Fragen kompetent und zuständig zu sein und die Gläubigen davon auch ausgehen und dies erwarten. Geistlicher Missbrauch ist deshalb schon vorprogrammiert.