@CollarUri ;
@Santiago74 ;
@Vered Lavan ;
@Ottaviani ;
@michael7,
@sudetus ;
@Gerontius ;
@proUnaSanctaCatholicaetApostolicaEcclesia ;
@Don Reto Nay ;
@Ratzi ;
@Pater Lingen ; Sie verwechseln hier sehr viele Dinge. Ich gehe hier nicht auf alles ein. Der Hl. Geist und seine Gaben, weder die eingegossenen Tugenden, noch die sieben Gaben des Hl. Geistes, noch irgendwelche Sakramentsgnaden jener Sakramente, die einen Charakter einprägen und welche man mit Recht der dritten göttlichen Person als ihrer appropriierten Wirkursache zuordnen kann, noch irgendwelche Charismen, welche man auch als vom Hl. Geist verursacht ansehen kann, stellen ein Amt dar, geschweige denn, daß die damit identisch wären.
Das Weihesakrament in allen seinen Abstufungen vom Diakonat über das Presbyterat bis hin zum Episkopat, ist ein Sakrament der Lebenden. Und das bedeutet, alle Arten von Gnaden, die damit zusammenhängen, die spezifischen Standesgnaden und die Vermehrung der heiligmachenden Gnade finden nur beim fruchtbaren Empfang dieses Sakramentes der Lebenden statt, da sie selbst den Gnadenstand voraussetzen.
Folglich ist der Besitz des Hl. Geistes oder seine Einwohnung in den Gläubigen, sei es im Sakrament der Taufe, der Firmung, oder der Weihe, kein Amt. Der Begriff "Spiritus" als Bezeichnung für die dritte göttliche Person und auch der Begriff "spiritus" für irgendwelche Gnadengaben durch Sakramente im allgemeinen, zielt grundsätzlich und immer auf die Finalität der subjektiven Heiligung der menschlichen Natur des Empfängers ab. Der unauslöschliche sakramentale Charakter aber, heiligt die Person und nicht die Natur.
Wer dazu näheres wissen will, kann sich gerne an Scheebens "Mysterien des Christentums" wenden, worin die Realdistinktion von Natur und Person der Realdistinktion von Gnade und Charakter zugeordnet wird und einen tiefen mystischen Sinn erhält. Pohle & Preuss stellen in ihrer berühmten Dogmatik ebenfalls die Frage, ob man den unauslöschlichen Charakter von Taufe, Firmung und Weihe als Gnade ansehen muß. Sie verneinen das ausdrücklich mit Hinweis auf Thomas und seine Summa theol.!
Das grundsätzliche Argument, warum z. B. der priesterliche Charakter, der je nach Schule mal identisch mit dem Amt selber ist, oder nur die grundsätzliche Disposition bezeichnet, keine Gnade sein kann, besteht darin, daß der Charakter eine Macht oder Vollmacht ist zu handeln. Eine Macht aber verhält sich indifferent zu gut und böse. Eine Gnade des Hl. Geistes aber, so auch eine priesterliche Standesgnade, kann nie zum Bösen benutzt werden, wie auch umgekehrt kein Laster zum Guten dienen kann.
Auf dieser Unterscheidung beruht die immerwährende Lehre der Kirche, warum gerade Sakramente, die einen Charakter einprägen, auch außerhalb der Kirche gültig gespendet werden können, wenn auch nicht fruchtbar, von der Taufe von unmündigen Kleinkindern einmal abgesehen.
Fazit:
Amt bzw. sakramentaler Charakter einerseits und Amtsgnade andererseits sind real unterschieden. Deswegen wird auch gefordert, daß sie getrennt genannt werden. Daß diese Forderung keine sophistische Kleinlichkeit von meiner Seite ist, entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Vindication', jenem Brief der englischen Bischöfe an die Adresse der Anglikaner in Verteidigung (daher der Name 'Vindication') des Siegelschreibens 'Apostolicae Curae' von Leo XIII. zur Nichtigkeitserklärung der anglikanischen Weihen. Alle drei Dokumente, die Dogmatik von Pohle & Preuss, "Die Mysterien des Christentums" von Matthias Scheeben und die 'Vindication' können auf "archive.org" eingesehen und heruntergeladen werden.
Mit Nachdruck insistierten die englischen Bischöfe gegenüber den Anglikanern auf dieser Unterscheidung, die denen genauso unbekannt zu sein schien, wie Ihnen. Die englischen Bischöfe gaben sogar den Anglikanern einen kleinen Nachhilfeunterricht in Satzbau, Semantik und Logik, sowie konjunktivischer bzw. disjunktiver Verknüpfung von Begriffen. Deswegen bestanden sie darauf, daß eine Form zur Weihe,
entweder die gängige Amtsbezeichnung, Diakon, Priester, Bischof enthalten muß,
oder aber, einen Begriff der Amtsgewalt
und die Amtsgnade bezeichnen muß. Die 'Vindication' listet sogar eine Reihe von gültigen Formen aus anderen Riten auf, welche die englischen Bischöfe aus den längeren Weihegebeten extrahiert hatten.
Sie mögen nun einwenden, daß doch der neue Ritus der Bischofsweihe genau im Abschnitt unterhalb jener Worte seiner streitgegenständlichen
Forma proxima eine solche Forderung erfüllt, d. h., daß man dort eine der 'Vindction' konforme Formulierung finden könne, welche als Form für eine Bischofsweihe geeignet wäre; aber
erstens sind diese Worte in den Rubriken nicht als wesentliche Worte ausgewiesen, weswegen sie auch die offizielle Intention des Spenders nicht leiten können (de internis Ecclesia non judicat!),
zweitens ist der Kontext dieser Worte durch jene häretische Form entstellt, über die wir die ganze Zeit reden, denn die Häresie gegen das Filioque richtet sich an einen "Gott", der nicht unser Gott ist, und
drittens wären diese Worte zu weit von der Handauflegung entfernt, weil die Reihenfolge von Handauflegung und Evangelienauflegung vertauscht wurde. Es wurde also ein konkurrierendes Symbol eingeführt, welches die moralische Einheit von Materie und Form zerreißt. Dabei reicht jeder der vorbenannten Gründe (ersten, zweitens, drittens) für sich aus, um die Weihe ungültig zu machen. Dazu liefert die Broschüre von Rothkranz zu diesem Thema ausführliche Konsultationen von probaten Moraltheologen hinsichtlich der Einheit von Materie und Form.
Um wiederum Ihrem Vorwurf zuvorzukommen, ich führe hier von neuem eine sophistische Spitzfindigkeit ein, wenn es um den Einschub der Evangelienauflegung geht, so sollte es Sie interessieren, daß es früher eine ganze Reihe von Theologen gab (so Gihr in seiner berühmten Sakramentenlehre), welche in der Evangelienauflegung die Materie der Bischofsweihe sahen. Es ist also keine Projektion meinerseits. Zudem ist in dem pseudepigraphischen Buch der sogenannten 'Apostolischen Konstitutionen VIII', die Evangelienauflegung die einzige Materie der Bischofsweihe. Da nun dieses Buch, und nicht nur die Dokumente des Wissenschaftsmärchens "Traditio Apostolica Hippolyts" mit der neuen Weihe viele Gemeinsamkeiten haben, drängt sich der Verdacht gerade zu auf, daß die Schöpfer und Redaktoren den Novus Ordo der Bischofsweihe auch mit daran orientieren wollte.
Zu der von Ihnen geforderten wohlwollenden Interpretation: Das ist leider nicht möglich und zwar nicht aufgrund meiner Halsstarrigkeit, sondern weil die Verfasser (z.B. der Geist-Christologe Lécuyer) und der zuständige Promulgator (Paul VI. und seine Nachfolger), alles dafür getan haben, daß man die neue Form gar nicht anders sehen kann, als im Rahmen der häretischen Geist-Christologie. Da ist z. B. der neue Weltkatechismus und sein §436, sowie die Nr. 47 seines Kompendiums mit einer Neuinterpretation des Filioque, wobei der Sohn auch innerhalb der immanenten Trinität ganz der photianischen Irrlehre der byzantinisch-heterodoxen Kirche gemäß, als durchleitender Kanal des Hl. Geistes dargestellt wird. Kardinal Franzelin hatte dazu für das Hl. Offizium eine Widerlegung geschrieben. Wie schon so häufig auf "archive.org" einsehbar! In der neuen Priesterweihe findet sich eine eindeutige Duftnote der Geist-Christologie im Gebet der Händesalbung. Im neuen Taufritus des Novus Ordo, bzw. auch in der Taufwasserweihe der Osternacht, wird ganz eindeutig gesagt, daß Jesus von Nazareth bei seiner Taufe im Jordan mit dem Hl. Geist gesalbt wurde. Hatte er ihn nicht vorher?
Diese Irrlehre ist verurteilt durch das Konzil Ephesus (can. 9 der 12 Anathemen gegen Nestorius, finden Sie im Denzinger). Die Internationale Theologische Kommission im Vatikan, der auch Ratzinger angehörte, veröffentlichte 1979 ein Dokument zu Fragen der Christologie. Daselbst wird wieder die "Salbung" Jesu mit dem Hl. Geist im Augenblick seiner Taufe im Jordan postuliert. Sie können dieses Dokument über das Netzportal des Vatikan finden. Das ist also der theologische und dokumentierte Kontext der neuen Bischofsweihe innerhalb der Konzilssekte. Wie könnte ich die neue Form dann anders interpretieren?
Zu der von Ihnen geforderten wohlwollenden Interpretation unter Verweis auf Lumen Gentium: Natürlich ist uns dieses Konzilsdokument nicht unbekannt. Recht verdienstvoll, daß Sie darauf hinweisen. In meinem ersten Buch, ist sogar genau das einer der zusätzlichen Gründe der Ungültigkeit der neuen Bischofsweihe: Die Neuinterpretation des Weihesakraments der Bischofsweihe durch das Konzil.
Gehen wir dazu zurück, zu dem, was wir oben geschrieben haben, zur Realdistinktion von Amt und Amtsgnade. Aber bei Lumen Gentium geht es auch um den Hl. Geist als Garant der Unfehlbarkeit der Bischöfe, also um das Charisma der Unfehlbarkeit. Christus, der laut dem Konzil von Trient vorab seine Apostel zu Priestern machte, mit den Worten "tut dies zu meinem Gedächtnis"; und zu Bischöfen, mit den Worten "mir ist alle Gewalt im Himmel und auf Erden gegeben. So gehet hin und machet alle Völker zu Jüngern etc.", gab seinen Aposteln erst das Charisma der Unfehlbarkeit nach dieser Weihehandlung, durch die Herabkunft des Hl. Geistes, Tage später; eben jenes Geistes, den Christus nie empfangen hatte, weil es sein Geist ist!
Mit anderen Worten: Das Charisma der Unfehlbarkeit kann also begrifflich nicht zur Weihe gehören und kann auch nicht dadurch vermittelt werden, wie übrigens auch die Jurisdiktionsgewalt von der Weihe getrennt ist. Deswegen galt es früher so, daß ein getaufter, katholischer Mann, der eine Wahl zum Papst annahm, auch
unmittelbar kraft göttlichen Rechts das Papstamt antrat mitsamt der Unfehlbarkeit, sobald er die Wahl annahm, auch ohne daß er vorher geweiht worden wäre. Ähnlich ist auch ein vom Papst ernannter Bischof mit Ortsjurisdiktion sofort Inhaber dieses Amtes und Teilhaber an der Unfehlbarkeit der Gesamtkirche, auch ohne erfolgte Bischofskonsekration, weil der Papst es ihm durch Ernennung mitteilt. Das findet sich auch so im CIC1917 und Pius XII. hat das noch einmal bekräftigt. Schauen wir in den CIC1983, dann erkennen wir, daß ein solcher Papa electus nicht Papst sein kann, ohne das Bischofsamt.
Mit anderen Worten: Die neue Bischofsweihe macht keinen Unterschied zwischen Amt, Amtsgnade und dem Charisma der Unfehlbarkeit. Sie will also eine Apostelweihe sein! Damit hat aber die Konzilskirche den Begriffsinhalt des Episkopates geändert, denn die Apostel waren ein eigenes Kollegium innerhalb des Kollegiums der katholischen Bischöfe. Titus und Timotheus waren zwar Nachfolger des hl. Paulus insofern er Bischof war, aber nicht insofern er Apostel war. Nur Petrus hat im Papst einen apostolischen Nachfolger hinterlassen. Daß das so ist und daß das Apostelkollegium sich real vom Bischofskollegium unterscheidet, auch wenn es auf die Apostel nachfolgt, können Sie in einer Standarddogmatik wie jener von Ludwig Ott nachlesen.
Das führt jetzt unmittelbar zur Ungültigkeit der Bischofskonsekration, denn sie will sakramental vermitteln, was die Kirche nie sakramental vermittelt hat: Jurisdiktion, Verantwortung für die Gesamtkirche und Unfehlbarkeit als unverlierbarer Besitz des "Bischofs" durch reine Eingliederung in das "Apostelkollegium" der Konzilssekte. Diese Eingliederung soll ein sakramental kollegialer Akt sein.
Eine Neuerfindung und damit ungültig!