Kardinal Brandmüller ermutigt, Traditionis Custodes nicht zu befolgen
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Manche Gesetze würden durch Nichtbeachtung abgeschafft und über Zeit obsolet: „Das Gesetz hat dem Wohl der Gemeinschaft zu dienen – nicht umgekehrt die Gemeinschaft dem Gesetz.“
Als Beispiel nennt Brandmüller die Konstitution Veterum sapientiavon Johannes XXIII vom Februar 1962, die bestimmte, dass die universitäre Theologie auf Latein zu unterrichten sei: „Veterum sapientia war, kaum gedruckt, schon bald vergessen.“
Brandmüller verweist auf das Gewohnheitsrecht, wonach begründeter Widerspruch gegen ein universalkirchliches Gesetz aufschiebende Wirkung hat: „Das bedeutet, dass dem Gesetz nicht Folge zu leisten ist, solange der Widerspruch nicht geklärt ist.“
Schließlich sagt Brandmüller, dass „im Zweifel, ob ein Gesetz verbindlich sei, dieses nicht verpflichtet“. Solche Zweifel können nach Brandmüller in mangelhaften Formulierungen eines Gesetzestextes begründet sein.
Brandmüller betont, dass seine Argumente nur für rein kirchliche Gesetze wie Traditionis Custodes gelten, nicht für das Naturrecht oder für göttliche Gesetze.
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