Guntherus de Thuringia
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KÖK #18 Das geistliche Amt (Ordo)

und die Berufung, Segnung und Sendung dazu (Ordination)

Das geistliche Amt (Ordo) hat seinen Ursprung und bleibenden Grund in der Sendung der Apostel durch den auferstandenen Herrn. Weil Jesus Christus ein für allemal das Heil gewirkt hat, ist der Amtsträger nicht "Priester" im Sinne außerchristlicher Religionen, die durch eigene Opfer Versöhnung anstreben.

- Der Amtsträger ist Diener Christi; er handelt "an Christi Statt" (2 Kor 5,20) – in den Aufgaben: Verkündigung des Wortes Gottes, Vorsitz in der Liturgie, im sakramentalen Leben der Kirche, Leitung und Auferbauung der Gemeinde und Kirche (Pastor).

- Seit der Alten Kirche gibt es die Gliederung des Amtes: Bischof, Presbyter, Diakon. Die bischöfliche Verfassung ist unter dem Beistand des Heiligen Geistes geworden.

- Berufung, Segnung und Sendung zum geistlichen Amt erfolgen durch Ordination unter Gebet und Handauflegung. Darin wird dem Amtsträger eine Gnadengabe des Heiligen Geistes für den Dienst zuteil (2 Tim 1,6 und 1 Tim 4,14). Bloße Beauftragung genügt nicht.

- Die Ordination (im Deutschen: "Priesterweihe") wird von der römisch-katholischen, orthodoxen, anglikanischen und altkatholischen Kirche als Sakrament bezeichnet; der Sache nach wird sie auch lutherischerseits so verstanden (Apol 13,1; EEKat 1187; L-RK Amt, 36-39).

- Spender der Ordination ist in der anglikanischen, orthodoxen, römisch-katholischen und altkatholischen Kirche der Bischof; in den evangelischen Kirchen ist es der die episkopale Aufgabe versehende ordinierte Amtsträger.

- Nach orthodoxer, römisch-katholischer und anglikanischer Überzeugung kann nur der in apostolischer Sendungsnachfolge (Sukzession) befindliche Bischof gültig ordinieren. Das Fehlen dieser apostolischen Sendungsnachfolge in den aus der Reformation entstandenen Kirchen hat einen noch trennenden Gegensatz zur Folge. Doch gibt es Hoffnung auf dessen Überwindung: Wenn Nachfolge im Glauben der Apostel besteht, ist man lutherischerseits bereit, beim Vollzug von Kirchengemeinschaft das Zeichen der apostolischen Nachfolge im Amt aufzunehmen (vgl. S. 29).

- Es gibt Zulassungsbedingungen zur Ordination. In der lateinischen Kirche ist Ordination an die Verpflichtung zur Ehelosigkeit gebunden (Zölibat); dieses kirchliche Gesetz steht nicht einer Gemeinschaft mit Kirchen im Wege, die dies nicht für verbindlich erachten. In der orthodoxen und der römisch-katholischen Kirche werden nur Männer zum geistlichen Amt ordiniert.

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Heinz Schütte: Kleiner Ökumenischer Katechismus. Fünfte, aktualisierte und ergänzte Auflage, © Johannes-Verlag Leutesdorf 2001, S. 33 - 35. - Mit kirchlicher Druckempfehlung des Ständigen Vertreters des Diözesanadministrators (Bistum Trier), Nr. 1/12001 vom 21. März 2001, i.A. Prof. Dr. Maximilian Hommens.