KÖK #16 Die Beichte (Buße, Lossprechung)
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Ursprünglich gab es die öffentliche Buße. Später hat sich die Privatbeichte durchgesetzt.
In außerordentlichen Situationen kann eine Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution (gemeinsame Lossprechung) erfolgen.
- Seitens des Beichtenden sind erforderlich: Reue und Glaube, Sündenbekenntnis, Umkehr (Besserung)
- Durch das Sakrament der Versöhnung und Verzeihung erfolgt die Lossprechung von Sünden, dadurch die Versöhnung mit Gott und der Kirche.
- Spender des Sakramentes der Versöhnung und Verzeihung ist der ordinierte Amtsträger (Bischof, Presbyter). Er ist an das Beichtgeheimnis gebunden.
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Heinz Schütte: Kleiner Ökumenischer Katechismus. Fünfte, aktualisierte und ergänzte Auflage, © Johannes-Verlag Leutesdorf 2001, S. 32 f. - Mit kirchlicher Druckempfehlung des Ständigen Vertreters des Diözesanadministrators (Bistum Trier), Nr. 1/12001 vom 21. März 2001, i.A. Prof. Dr. Maximilian Hommens.