Gilt das Aposteldekret vom Apostelkonzil 48 in Jerusalem mit Verbot von Unzucht, Blut, Ersticktem und Götzenopferfleisch immer noch?
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Heiligstes Herz Jesus, erbarme dich unser, lasse dein Heiliges Kostbares Blut ausfließen, damit die Verblendung von deinem Volke weiche und es gerettet werde !
Hüten wir uns davor, den Herrn erneut zu kreuzigen durch Verstockung!
Das Aposteldekret ist immer noch in Kraft, da es in der Bibel steht und nicht aufgehoben werden kann. Also Verbot von Unzucht, Blut, Ersticktem und Götzenopferfleisch.
Das Schächten, das Juden und Mohammedaner praktizieren, also das betäubungslose Schlachten, wird nicht gerechtfertigt mit dem Argument, dass der Tierkörper dann besser ausbluten würde. Denn beim sachgerechten, christlichen Schlachten mit Betäubung ist das genauso gut der Fall. Ein bestimmter Prozentsatz an Blut verbleibt auf jeden Fall (bei jeder Methode) im Tierkörper, daher soll das Fleisch stets ganz durchgebraten oder ganz durchgegart werden, damit kein flüssiges Blut beim Verzehr mehr vorhanden ist. Daher ist auch die Blutwurst, die ja gekocht und defibriniert wird, kein Problem für den christlich einwandfreien Speiseverzehr.
Frisches Blut darf niemals getrunken werden, das machen nur Satanisten.
Halalfleisch ist verboten, da Götzenopferfleisch, denn beim Schächten wird der Name ihres Gottes Allah ausgerufen, sobald das Blut rinnt. Daher auch keinen Döner etc. essen, da immer Verdacht auf Halalfleisch, weil sie sich häufig ihre Dönerkegel aus der mohammedanischen Heimat schicken lassen, wo Halal an der Tagesordnung ist. Die Wahrheit wird man nicht erfahren, da sie verkaufen wollen. Im Islam ist die Lüge gegenüber Christen keine Sünde, besonders wenn sie der Ausbreitung des Islam dient. Die Kunst der Lüge im Islam (al-Maaridh)
Unglaublich wie der Islam Gutmenschen einlullt ¦ Taqiyya die Kultivierung der Lüge ¦ Perfide Taktik
Wer Götzenopferfleisch isst, verstößt gegen die Vorschriften der Bibel und wird spirituell verseucht.
Die Aufhebung des Blutverbotes, das das 1.Apostelkonzil 48 zu Jerusalem erlassen hatte, durch das Konzil zu Florenz 1442 ist hinfällig und ungültig, da die Begründung falsch ist. Die Apostel hatten nicht deswegen Unzucht, Blut, Götzenopfer und Ersticktes verboten, um Rücksicht auf die Lehre der Judenchristen zu nehmen, sondern weil diese heidnischen Bräuche dem Herrn ein Greuel sind.
Das Konzil von Florenz 1442 war ein Chaoskonzil, das mehrmals verlegt wurde (von Florenz nach Ferrara), dann mit gespaltener Mannschaft getrennt tagte (Florenz-Ferrara und Basel). Den Papst absetzte und einen Gegenpapst ausrief. Das Konzil brach dann in Basel ergebnislos ab. Es sollte das morgenländische Schisma überwinden.
Es ist fraglich, ob die Beschlüsse des Konziles überhaupt gültig sind, jedenfalls wurden sie später nicht umgesetzt.
Der hl.Paulus hat die Teilnahme am Götzenopfer niemals gutgeheißen. Er war beim Apostelkonzil 48 zu Jerusalem dabei und hat den Beschluss des Verbotes von Unzucht, Blut, Ersticktem und Götzenopferfleisch mitgetragen.
(1. Korinther 10,18-21)
Seht auf das Israel nach dem Fleisch: Sind nicht die, die die Opfer essen, Teilhabende mit dem Altar? Was sage ich also? Dass ein Götze etwas sei oder dass das den Götzen Geopferte etwas sei? Sondern was die, die von den Völkern sind, opfern, opfern sie den Dämonen und nicht GOTT. Ich will nicht, dass ihr Teilhabende mit den Dämonen werdet. Ihr könnt nicht [aus dem] Becher des HERRN trinken und [aus dem] Becher der Dämonen. Ihr könnt nicht am Tisch des HERRN und am Tisch der Dämonen teilhaben.
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