Schneider: Häretischer Papst verliert nicht automatisch das Amt
Es gibt keine Autorität, die einen gewählten und allgemein akzeptierten Papst für ungültig erklären kann. Das schreibt Bischof Athanasius Schneider auf RemnantNewspaper.com (18. September). Selbst eine …Mehr
Selbst eine ungültige Wahl würde de facto geheilt werden, wenn der gewählte Papst von der überwiegenden Mehrheit der Kardinäle und Bischöfe akzeptiert wird.
Ein häretischer Papst verliere sein Amt nicht automatisch. Es gebe kein Gremium in der Kirche, das ihn wegen Häresie für abgesetzt erklären könnte: „Ein solches Vorgehen käme einer Art Häresie des Konziliarismus oder Episkopalismus gleich.“
Die Theorie vom automatischen Verlust des Papstamts wegen Häresie sei eine bloße Meinung, die Theologen wie der heilige Robert Bellarmin erwähnen: „Niemals in der Geschichte hat das Lehramt der Kirche ein kanonisches Verfahren zur Absetzung eines häretischen Papstes gekannt.“
Im Falle eines häretischen Papstes können die Mitglieder der Kirche ihn „meiden, ihm widerstehen, ihm den Gehorsam verweigern“.
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Das wäre ja reine Demokratie von unten. Die Kardinäle und Bischöfe hätten somit die Macht einen Papst zu machen. Reinster Irrsinn. Gerade in unserer Zeit genügt doch ein Blick in das Kardinals- und Bischofskolegium, dass von diesen …Mehr
Das wäre ja reine Demokratie von unten. Die Kardinäle und Bischöfe hätten somit die Macht einen Papst zu machen. Reinster Irrsinn. Gerade in unserer Zeit genügt doch ein Blick in das Kardinals- und Bischofskolegium, dass von diesen nichts zu erwarten ist. Sie würden jeden Hanswurst akzeptieren, nur nicht einen wahren Gottesmann. Aber selbst wenn es sich bei ihnen um wahre Katholiken handeln würde, könnten sie nicht durch ihre Zustimmung einen ungültigen (von Gott verworfenen) "Papst" gültig machen. Da hätten sie mehr Macht als Gott.
Andersherum wird ein Schuh daraus. Die Lehre der Kirche besagt, dass wir getrost davon ausgehen dürfen, dass auch ein zweifelhafter Papst von uns Gläubigen als gültig anzuerkennen ist, wenn der überwiegende Großteil der (wirklich katholischen) Hierarchie dessen Gültigkeit anerkennt.
Das gilt im Falle negativer Zweifel. Negative Zweifel sind difuse Ahnungen, die vor allem auf irrationalen, subjektiven "Beweisen" beruhen. So etwa, wenn ich das Haus verlasse und diese unbegründete Furcht habe, ich könnte die Herdplatte aus versehen angelassen haben. Das wäre bei der Papstfrage zum Beispiel dann, wenn ich meinen Zweifel an Bergoglio lediglich an der Beobachtung festmachen würde, dass er keine roten Schuhe trägt.
Dieses von "Bischof" Schneider vorgebrachte Argument gilt nicht bei positiven Zweifeln. Wenn ich (positiv, eindeutig und begründbar) sehe, dass die Papstwahl klar ungültig war, kann eine nachträglich Anerkennung von Seiten der Hierarchie, diesen Nichtpapst niemals "heilen". Wenn z.B. eine der drei wesentlichen Grundvoraussetzungen für eine gültige Papstwahl nicht gegeben sind, können die Kardinäle Hampelmännchen machen und Regentänze aufführen, da wir niemals ein Papst draus. Die drei Voraussetzungen sind:
- Er muss ein Mann sein.
- Er muss getauft sein.
- Er muss den katholischen Glauben haben und bekennen.
Die ersten beiden Punkte stehen hier nicht zur Debatte, aber der dritte Punkt ist klar. Alle "Päpste" zumindest seit Roncalli haben vor ihrer Amtsübernahme klare Häresien öffentlich geäußert und sind somit für die Wahl untauglich gewesen, weil sie überhaupt nicht katholisch waren. Die Bulle „Cum Ex Apostolatus Officio“ von Papst Paul IV sagt aber eindeutig, dass jeder Amtsträger (und er benennt dabei auch ausdrücklich den Pontifex), welcher vor seiner Amtserhebung jemals einer Häresie angehangen hatte, dessen Erhebung ist null und nichtig. Er kann dieses Amt auch nicht durch eine (scheinbar) gültige Wahl oder eine nachträgliche Anerkennung seines Amtes jemals erlangen. Er geht sogar jeglichen Amtes verlustig und kann selbst nachdem er seine Sünde der Häresie bereut hat, niemals mehr ein Amt erhalten. Er soll den Rest seines Lebens in der Zurückgezogenheit seine Sünden bereuen.
Das Fatale ist aber, dass kaum jemand diese Bulle kennt oder geschweige denn ernst nimmt. Dabei wurde sie vom Nachfolger Pauls IV, dem Heiligen Pius V bestätigt und von allen damaligen Kardinälen unterzeichnet. Sie wurde feierlich (ex cathedra) bei nichtbeachtung mit dem Anathema belegt. Ein Anathema, welches sich Bischof Athanasius Schneider (vielleicht unbeabsichtigt) schuldig gemacht hat. Er sollte (Jeder Katholik sollte) diese Bulle lesen und erst dann seine Meinung zum Nichtpapst Bergoglio kundtun. Hier ist sie: Bulle "Cum Ex Apostolatus Officio"
Wieder einmal gegen die Lehre der Kirche, was Athanasius Schneider von sich gibt:
"Es gibt keine Befugnis, einen gewählten und allgemein anerkannten Papst als ungültigen Papst zu erklären oder zu betrachten. Die ständige Praxis der Kirche macht deutlich, dass selbst im Falle einer ungültigen Wahl diese ungültige Wahl faktisch geheilt wird, indem die überwältigende Mehrheit der Kardinäle und Bischöfe …Mehr
"Es gibt keine Befugnis, einen gewählten und allgemein anerkannten Papst als ungültigen Papst zu erklären oder zu betrachten. Die ständige Praxis der Kirche macht deutlich, dass selbst im Falle einer ungültigen Wahl diese ungültige Wahl faktisch geheilt wird, indem die überwältigende Mehrheit der Kardinäle und Bischöfe die Neuwahl allgemein akzeptiert."
Die "Mehrzahl" und "allgemein anerkannt" ist für ihn ein Kriterium, einen Götzenverehrer und Ketzer dennoch als Papst anzuerkennen. Wie verwerflich. Die unfehlbare Bulle von Papst Paul IV. übergeht er völlig:
Cum ex apostolatus:
§5. Inhaltsangabe: Begünstiger von Häretiker ziehen sich die hier beschriebenen Strafen zu:
"Überdies sollen jene, die solche, welche als derartige [eben als Häretiker und Ketzer] ertappt wurden oder sich bekannt haben oder überführt wurden, wissentlich irgendwie aufnehmen oder verteidigen oder begünstigen oder ihnen Glauben schenken oder ihre Lehren als Dogmen auszugeben wagen, diese sollen eo ipso (= von selbst) der Exkommunikation verfallen, sie sollen ehrlos sein und kein Wahlrecht haben...."
§6. Inhaltsangabe: Prälaten und Bischöfe und Papst, die vor ihrer Erhebung offenkundig vom katholischen Glauben abgefallen sind, besitzen keine Autorität und kein Amt, auch wenn sie "anerkannt" und von allen gewählt wurden. Ihre Erhebung ist
nichtig und kann in keiner Weise gültig gemacht werden:
"Wir fügen hinzu, daß ein Bischof, auch wenn er an Stelle eines Erzbischofs oder Patriarchen oder Primas fungiert, oder ein Kardinal der vorgenannten Römischen Kirche, auch ein Legat oder auch ein Römischer Pontifex (Papst) vor seiner Erhebung zum Kardinal oder seiner Wahl zum Römischen Pontifex (Papst) vom katholischen Glauben abgewichen, in eine Häresie gefallen oder ins Schisma geraten ist oder derlei hervorgerufen und verursacht hat, so ist seine Erhebung oder Wahl, auch wenn sie in Eintracht und mit der einmütigen Zustimmung aller Kardinäle erfolgt ist, null und nichtig und wertlos. Sie kann nicht durch die Annahme der Bischofsweihe oder die nachfolgende Übernahme der Leitung und Verwaltung, auch nicht durch die „Inthronisation des Römischen Pontifex“ selbst oder durch Huldigung oder durch den ihm von allen geleisteten Gehorsam, wie lange er auch gedauert haben mag, als gültig geworden bezeichnet werden, noch Gültigkeit erlangen, noch als gültig in irgendeinem Teilbereich angesehen werden..."
§7. Inhaltsangabe: Ihren Untergebenen ist es erlaubt, den Gehorsam
und die Ergebenheit ungestraft zu verweigern
"Untergebenen Personen, und zwar sowohl Weltgeistlichen und Ordensgeistlichen als auch Laien, auch Kardinälen, auch solchen, die an der Wahl des Papstes, der zuvor vom Glauben abgefallen oder Häretiker oder Schismatiker war, teilgenommen oder sonstwie zugestimmt und ihm das Gehorsamsversprechen geleistet und ihm gehuldigt haben.. ist es gestattet, sich von der Gehorsamspflicht und Ergebenheit gegenüber den so Beförderten oder Gewählten jederzeit ungestraft loszusagen und diese wie Zauberer, Heiden, Zöllner und Häresiarchen zu meiden.."
Wiederum kommt von Schneider die alte Leier, dass ein Papst nur unfehlbar ist, wenn er ex cathedra spricht, so als wären an die Welt gerichtete Lehrschreiben nicht ebenso EX CATHEDRA-Verkündigungen. Schneider behauptet also - genauso wie die FSSPX - dass zwischen der Verkündigung des DOGMAS der Unbefleckten Empfängnis am 8. Dezember 1854 und dem DOGMA der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel am 1. November 1950 - also fast 100 Jahre - kein Papst die UNFEHLBARKEIT besaß - heisst, alle Päpstlichen Lehraussagen dürfen und können angezweifelt, beanstandet und bestreitet werden.
Wo bleibt also die Lehre der Kirche, wo bleibt die Schlüsselgewalt PETRI, wo bleibt 1 Tim 3,15: "Sollte ich aber säumen, sollst du wissen, wie man sich verhalten soll im Hause Gottes, das die Kirche des lebendigen Gottes ist, Säule und Grundfeste der Wahrheit."?
Athanasius Schneider sucht nichts anderes, als seinen Jorge Bergoglio zu retten, sein Konzil zu retten. Und die Piusbruderschaft ist ihm gleich geworden.
(Hervorhebungen hinzugefügt)
Peregrinus M.
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Marquard von Gleichenstein
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Girolamo Savonarola
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Ich habe - auch hier in diesem Forum - schon einiges über Loyalität zu einem Papst geschrieben. Anlass dafür waren uaa bewusste oder verkürzte, ja zum Teil idiotische Behauptungen von Schismatikern, die behaupteten, ein Papst verlöre eo ipso sein Papstamt, wenn er in eine Häresie verfalle. Da kam schon vor, dass selbsternannte Richter sich zB auf den Hl Kardinal Bellarmin bezogen und sich dabei …Mehr
Dort kann man folgende Zitate und Feststellungen finden:
"Der hl. Thomas von Aquin sagt:
„Wenn es eine Gefahr für den Glauben gäbe, müssten die Untergebenen ihre Vorgesetzten zurechtweisen, sogar öffentlich“ (Zusammenfassung der Theologie, II-II F.33, A.4).
Kardinal Thomas Cajetan (+1534) schreibt:
„Deshalb müssen Sie dem Papst, der die Kirche offen auseinanderreißt, ins Angesicht widerstehen.“
Einer der größten Theologen nach dem hl. Thomas von Aquin, Francisco Suarez (+1617), behauptet:
„Wenn der Papst einen Befehl erlässt, der den korrekten Sitten widerspricht, müssen Sie ihm nicht gehorchen; wenn er versucht, etwas zu tun, das eindeutig der Gerechtigkeit und dem Gemeinwohl zuwiderläuft, wäre es zulässig, sich ihm zu widersetzen.“
Der hl. Robert Bellarmin, einer der größten Verteidiger des Glaubens gegen die Reformation schreibt:
„So wie es zulässig ist, dem Papst zu widerstehen, wenn er einen Menschen angreift, so ist es zulässig, sich ihm zu widersetzen, wenn er Seelen angreift oder die bürgerliche Ordnung stört, und noch viel mehr, wenn er versucht, die Kirche zu zerstören. Es ist erlaubt, sage ich, sich ihm zu widersetzen und nicht zu tun, was er befiehlt, um die Ausführung seines Willens zu behindern.“
Kardinal Raymond Burke erklärt, dass es manchmal sogar eine Pflicht sei, dem Papst nicht zu gehorchen, weil die Autorität des römischen Papstes nicht „magisch“ sei, sondern von seinem „Gehorsam gegenüber dem Herrn“ kommt.
Pater Chad Ripperger, ein berühmter Exorzist, zählt sechs Bedingungen auf, unter denen wir vom Gehorsam gegenüber einem Vorgesetzten befreit sind. Die erste Bedingung ist, wenn der Obere, sei er sogar der Papst,
„etwas befiehlt, das dem Naturgesetz oder dem göttlichen positiven Gesetz widerspricht, das heißt, wenn der Befehl sündhaft ist, ist der Mensch zum Ungehorsam verpflichtet, in der Tat ist es ihm verboten zu gehorchen.“
Das Erste Vatikanische Konzil beschränkt die Autorität des Papstes auf die Bewahrung des Glaubensgutes, das von den Aposteln empfangen wurde, und erlaubt keine Erfindung einer neuen Lehre (vgl. Pastor Aeternus, 4).
Der sel. Papst Pius IX. warnt auch:
„Wenn der zukünftige Papst etwas lehrt, das dem katholischen Glauben widerspricht, folgen Sie ihm nicht!“
Und viele andere Päpste haben auch gelehrt, dass niemand das Recht hat, den von den Aposteln empfangenen Glauben zu ändern (hl. Papst Sixtus III., Papst Leo der Große, Papst Martin I., Papst Nikolaus der Große, Papst Gregor XVI., Papst Benedikt XV., Papst Pius X., Papst Pius XII., Papst Johannes Paul II., Papst Benedikt XVI.).
Darüber hinaus verurteilt die Heilige Schrift, also das Wort Gottes, alle Neuerungen und Erfindungen, die von irgendjemandem kommen würden, aufs Schärfste: „Wer euch aber einen anderen Weg zum Heil zeigen will als die rettende Botschaft, die wir euch verkündet haben, den wird Gottes Urteil treffen – auch wenn wir selbst das tun würden oder gar ein Engel vom Himmel. Ich sage es noch einmal: Wer euch eine andere Botschaft verkündet, als ihr angenommen habt, den soll Gottes Urteil treffen!“ (Gal 1:8–9).
Der hl. Petrus warnt, dass wir Gott und nicht den Menschen gehorchen müssen, wenn es einen Konflikt zwischen beiden gibt (vgl. Apg 5:29)"
Es dürfte jedem, des Lesens, der Glaubensinhalte und des logischen Denkens mächtig seienden Menschen klar sein, dass sich die obgenannten Ausführungen auch auf die Tatbestände gegen die Einheit des Glaubens, also Häresie, Apostasie und Schisma beziehen. Alle weisen sehr deutlich auf die Verpflichtung hin, dem Papst ungehorsam zu sein, falls Entscheidungen oder Lehren des Papstes dem Glauben widersprechen oder schaden würden. Keine von ihnen hat in diesem Zusammenhang - auch nur ansatzweise - von einem Amtsverlust eo ipso gesprochen.
Zu bemerken ist, dass es in der Geschichte mehrere Päpste gab, die in bestimmten Lehrfragen etwas verwirrt waren, aber keiner von ihnen verbreitete Häresien. Papst Honorius I. (625–638) wurde von seinen Nachfolgern dafür verurteilt, dass er die Ausbreitung der Häresie des Monotheletismus nicht verhinderte, aber es war nicht Honorius, der die Häresie verbreitete, sondern Sergius, der Patriarch von Konstantinopel. Papst Johannes XXII. (1316–1334) sagte, dass die Seelen der Verstorbenen das Angesicht Gottes vor dem Jüngsten Gericht nicht sehen könnten, doch nachdem ihn einige Theologen zurechtgewiesen hatten, gab er seinen Irrtum auf.
Bei Papst Franziskus ist das - wie wir mit moralischer Gewissheit wissen - anders: Der begünstigt, fördert, ja verbreitet selbst Häresien, Apostasie und Schismen, die keinen mit dem Glauben und der Tradition der Katholischen Kirche verbundenen Menschen kalt lassen können, und ich meine, dass es richtig und geboten ist, diesen Verhalten nicht nur nicht gehorsam zu sein, sondern zu widersprechen und mit Entschiedenheit entgegenzutreten, den diesem Papst fehlt jedwede Autorität eines wahren Hirten, wenngleich er rein formaljuridisch den Stuhl Petri innehat - aber, so meine ich, dass auch die Legalität seiner Wahl und seine Annahme der Wahl in einem kanonischen Verfahren geprüft und deren Ungültigkeit mit der Wirkung ex tunc festgestellt werden wird und alle seine Handlungen als Papst aus dem Katholischen Glaubensgut wieder ausgeschieden werden.
fire stone
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Es ist vieles richtig, was Sie schreiben. Jedoch: Warum verstehen Sie nicht - wieso plädieren Sie für eine kirchenrechtliche Instanz, die eine Absetzung zu verifizieren hat? Hat Bellarmin nach Ihrer Betrachtung über Luftschlösser sinniert? Sie unterstreichen doch, was Bellarmin sagt - niemand habe einem in Irrtum gefallenen Papst zu gehorchen; was ist der Unterschied dazu, diesen Irrenden für …Mehr
Girolamo Savonarola
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fire Stone, ich plädiere nicht für etwas, sondern berücksichtige die kanonische Rechtslage im Zusammenhang mit den Dogmen der katholischen Kirche, und die ist nun mal so, weshalb für Privatmeinungen oder Durchführung von Prozessen und allgemein verbindliche Verurteilungen durch Gläubige oder Ungläubige in der Frage von Verstößen gegen die Einheit der Kirche durch einen Papst keine prozessual- …Mehr
Ist ja auch interessant, wie uneinig sich die Scheintradis sind: Athanasius Schneider redet also von Häresie der Sektenführer in Rom. Pater Gaudron behauptet, man könne den Konzilspäpsten keine Häresie nachweisen. Geht's noch paradoxer?
Pater Gaudron vertritt die Ansicht, dass die nachkonziliaren "Päpste" nicht wirklich Glaubenswahrheiten geleugnet hätten, man könne ihnen keine Leugnung eines Dogmas …Mehr
Pater Gaudron vertritt die Ansicht, dass die nachkonziliaren "Päpste" nicht wirklich Glaubenswahrheiten geleugnet hätten, man könne ihnen keine Leugnung eines Dogmas nachweisen:
"..Zudem haben die nachkonziliaren Päpste zwar manches gesagt und getan, was der Kirche und dem Glauben schwer geschadet hat und die Irrlehrer in ihrem Tun bestärkte, aber die wirkliche Leugnung eines Dogmas kann man ihnen nicht nachweisen."
Niemals kommt aus dem Mund eines wahren Papstes eine solche Irrlehre:
"Was die Texte des II. Vatikanischen Konzils als Ganzes betrifft, sind dies lehramtliche Texte, denen HÖCHSTE LEHRAMTLICHE AUTORITÄT zukommt." (Ratzinger)
Ratzinger in "Einführung in das Christentum":
- Nicht Gott ist Mensch geworden, sondern ein Mensch ist Gott geworden
- Wir bringen Gott in der hl. Messe kein Opfer dar
- Es gibt keine Auferstehung des Fleisches etc. etc.
Das sollen keine Irrtümer im Glauben sein? Es ist nichts anderes als ein Beweis, dass Benedikt XVI. kein Pontifikat besaß in der Katholischen Kirche und er nicht die Tradition verteidigte, sondern das Konzil und er sich durch seine Angriffe auf die Glaubenswahrheiten der Häresie schuldig machte.
Sektierer Johannes Paul II. wollte den Gläubigen beibringen (neben vielem anderen), daß der Sohn GOTTES sich in seiner Menschwerdung mit jedem Menschen vereinigt hat und diese Vereinigung fortwährend dauere.
In drei Enzykliken sagt Wojtyla, dass jeder Mensch mit Christus für immer vereint sei. Das bedeutet doch, alle Menschen sind gerettet, denn die Hölle ist die ewige Trennung von GOTT.
Am 6. Juni 1985 verkündete er:
"Die Eucharistie ist das Sakrament des Bundes, der Leib und das Blut Christi, der ewige Bund. Das ist der Bund, der jeder erhält. Dieses Blut erreicht alle und jeder ist gerettet."
Am 27. Dezember 1978:
"Jesus ist die zweite Person der Dreifaltigkeit, er hat durch seine menschliche Natur die ganze Menschheit erlöst, der Mensch hat Teil am göttlichen Leben und ist durch die Gnade geadelt."
Dies alles soll für P. Gaudron (und wahrscheinlich für einen Großteil der FSSPX) keine Häresie sein?
Nein, wir verwerfen diese Ketzerlehre und halten uns an das Konzil von Trient:
das (ex cathedra) sagt: "Selbst wenn Christus für alle starb, erhalten nicht alle das Verdienst seines Todes, sondern nur jene, denen das Verdienst Seines Leidens [aufgrund ihrer Annahme] vermittelt wird."
Nur diejenigen, die von der Erbsünde durch das Sakrament der Taufe befreit sind und den wahren Glauben praktizieren, werden der Verdienste des Todes Christi teilhaftig.
Die Konzilssekte für die Katholische Kirche zu halten ist bereits Ketzerglaube.
Die Konzilspäpste als wahre Nachfolger des heiligen Petrus zu halten ist einwandfrei Abspaltung, Häresie, Irrglaube.
Wir haben hier in der Verleugnung des Glaubens den eindeutigen Beweis, dass diese Konzilsscheinpäpste niemals wahre Päpste waren, kein Amt besassen und kein Pontikat inne hatten.
Peregrinus M.
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Maximilian Schmitt
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Er drängt ja niemandem seine Häresien auf. Dafür ist er viel zu tolerant. Insofern er niemanden vom rechten Glauben wegführt, ist die ganze Häresieschiene unbrauchbar. Man könnte lediglich sagen, dass er jene, die ihn anerkennen, zum Indifferentismus verführt.
Auch dass er außerhalb von "Ex cathedra" notorisch häretisch wäre, trifft das Problem nicht. Er äußert sich ja schlichtweg nicht zu …Mehr
Auch dass er außerhalb von "Ex cathedra" notorisch häretisch wäre, trifft das Problem nicht. Er äußert sich ja schlichtweg nicht zu Glaubensdingen, sondern nur zum Klima und anderem irdischen Gedöns. Er macht einfach nicht, was in der Jobbeschreibung steht. Man könnte ihn einen Unterlassungshäretiker nennen, der weder lehrt noch verurteilt und dadurch die ihm Anvertrauten in die Verwirrung führt.
Wer zugibt, daß ein Papst außerhalb von "Ex cathedra" in formale notorische Häresie fallen kann und dadurch wie jeder solcher Häretiker nach göttlichem Recht (Gal 1,6-10) ipso facto ausgeschlossen wäre, muß logischerweise seinen automatischen Amtsverlust anerkennen.
Denn ein rechtmäßiger formal notorisch häretischer Papst ist widersinnig und müßte mit "Eure häretische Heiligkeit" angeredet werden. …Mehr
Denn ein rechtmäßiger formal notorisch häretischer Papst ist widersinnig und müßte mit "Eure häretische Heiligkeit" angeredet werden.
Ein solcher Aberwitz beweist allein schon die Unhaltbarkeit der Theorie eines gültigen "Papa haereticus".
Wer sie vertritt, muß konsequenterweise auch die Gültigkeit der Wahl eines formal notorischen Häretikers zum Papst anerkennen!
Wird Gott diesen "Supergau", der wohl ein offenes Schisma auslöste, noch zulassen oder sagt er vorher BASTA?
Klaus Elmar Müller
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fire stone
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Girolamo Savonarola
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sudetus schönhoff
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Girolamo Savonarola
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fire stone
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Girolamo Savonarola
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Schneider, Bellarmin, Suarez, Alfons, uam in Ehren, aber Fakt ist doch, dass die Frage, wie mit einem häretischen Papst umzugehen ist, in der katholischen Tradition mit Sicherheit noch nicht in dem Maße behandelt und geklärt worden ist, dass von einem kirchenrechts- und glaubenssicheren Konsens gesprochen werden kann. Dass weder ein Papst noch ein ökumenisches Konzil bisher einschlägige Lehraussagen …Mehr
Es ist gesichert, dass es in der langen Kirchengeschichte (266 Päpste) keinen Papst gab, der sein Petrusamt wegen Häresie oder mutmaßlicher Häresie verloren hat. Wie allgemein bekannt, wurde Papst Honorius I. erst nach seinem Tod durch drei Ökumenische Konzile wegen des Vorwurfs, die häretische Lehre des Monotheletismus begünstigt zu haben, exkommuniziert. Papst Leo II. hat die Dekrete des Dritten Konzils von Konstantinopel und verhängte 40 Jahre nach dessen Tod den Kirchenbann über Honorius II. („anathematizamus Honorium“) bestätigt. Der Kirchenbann wurde damit begründet, dass er sich außerhalb der Kirche gestellt hatte und somit sich selbst überlassen war.
Es ist ebenso gesichert, dass es seit zweitausend Jahren keinen einzigen Fall eines Papstes gab, der während aufrechten Pontifikates wegen eines Verbrechens der Häresie für abgesetzt erklärt wurde. Papst Honorius I. wurde erst nach seinem Tod für gebannt erklärt. Der letzte Fall eines Häretikers oder halben Häretikers war der von Papst Johannes XXII. (1316–1334), als er seine These lehrte, dass die Heiligen die seligmachende Anschauung erst nach dem Jüngsten Gericht bei der Wiederkunft Christi genießen würden. Dieser besondere Fall wurde damals wie folgt behandelt: Es gab öffentliche Warnungen (Universität von Paris, König Philipp VI. von Frankreich), eine Widerlegung der falschen päpstlichen Thesen durch verschiedene theologische Schriften und eine brüderliche Zurechtweisung im Namen von Jacques Kardinal Fournier, der schließlich als Papst Benedikt XII. (1334–1342) sein Nachfolger wurde.
Manche meinen, dass die Kirche in den sehr seltenen konkreten Fällen eines Papstes, der schwerwiegende theologische Irrtümer oder Häresien vertrete, durchaus mit einem solchen Papst koexistieren könne. Nachvollziehbar ist aber die bisherige Praxis der Kirche, die darin bestand, ein endgültiges Urteil über einen amtierenden, häretischen Papst seinen Nachfolgern oder einem künftigen ökumenischen Konzil zu überlassen, wie das im Fall von Papst Honorius I war.
Dasselbe wäre wahrscheinlich mit Papst Johannes XXII. geschehen, wenn er seinen Irrtum nicht zurückgenommen hätte.
Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang noch, dass Päpste mehrmals von weltlichen Mächten oder kriminellen Gruppen besonders während des sogenannten saeculum obscurum (10. und 11. Jahrhundert) abgesetzt worden sind. Damals lagen die Gründe nicht in einer Häresie, sondern in skandalösen, unmoralischen Leben und Machtmissbrauch; dabei Sie wurden jedoch nie kanonischen Verfahren abgeführt, weil dies aufgrund der göttlichen Struktur der Kirche für unmöglich gehalten wurde.
Oenipontanus
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@Girolamo Savonarola
"Der letzte Fall eines Häretikers oder halben Häretikers war der von Papst Johannes XXII. (1316–1334), als er seine These lehrte, dass die Heiligen die seligmachende Anschauung erst nach dem Jüngsten Gericht bei der Wiederkunft Christi genießen würden. "
Von Häresie oder halber Häresie kann hier gar keine Rede sein, da diese Frage zur Zeit der einschlägigen Äußerungen von …Mehr
"Der letzte Fall eines Häretikers oder halben Häretikers war der von Papst Johannes XXII. (1316–1334), als er seine These lehrte, dass die Heiligen die seligmachende Anschauung erst nach dem Jüngsten Gericht bei der Wiederkunft Christi genießen würden. "
Von Häresie oder halber Häresie kann hier gar keine Rede sein, da diese Frage zur Zeit der einschlägigen Äußerungen von Johannes XXII. eben noch nicht geklärt war.
Im Übrigen waren meiner unmaßgeblichen Meinung nach die Äußerungen Johannes XXII. der letzte Reflex der altkirchlichen Eschatologie in der Westkirche. Mit "Benedictus Deus" haben dann die Auferstehung und das Jüngste Gericht letztlich ihren theologischen Sinn verloren. Wie gesagt, das ist meine unmaßgebliche Meinung.
Girolamo Savonarola
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Auch ein nachfolgender Papst hätte die Möglichkeit, über die (kanonisch rechtswidrige und daher ungültige) Wahl Bergoglios sowie Annahme der Wahl ein Feststellungsverfahren und ein Urteil mit Wirkungen ex tunc zu fällen, dessen Konsequenzen eine Entfernung Bergoglios und aller seiner Anordnungen aus dem katholischen Glaubens- und Rechtsbestand wären.
Und, was Bischöfe wollen oder nicht, ist irrelevant …Mehr
Und, was Bischöfe wollen oder nicht, ist irrelevant; maßgebend ist, was Gott tun wird.
es sind die Sedisvakanzleugner, auf welchen die Darlegungspflicht liegt, nach welchem brauchbaren Kriterium sich feststellen ließe, ob ein als Papst der katholischen Kirche angesehner Religionsführer in Wahrheit gar kein Petrusnachfolger ist.
Der Verweis auf ein Konzil, das eine solche Feststellung treffen könnte, ist, wie sie selbst erkannt haben, unbrauchbar.
Maximilian Schmitt
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@Maximilian Schmitt,
Hä? Wo habe ich gedacht oder argumentiert?
Ich habe lediglich darauf bestanden, dass die Sedisvakanzleugner in der Darlegungspflicht sind, dass es überhaupt Kriterien gibt, mit denen man Sedisvakanzbehauptende falsifizieren kann. Das müssten dann die Kriterien sein, mit denen man auch feststellen kann, ob ein Religionsführer in weißer Soutane überhaupt päpstliche Autorität …Mehr
Hä? Wo habe ich gedacht oder argumentiert?
Ich habe lediglich darauf bestanden, dass die Sedisvakanzleugner in der Darlegungspflicht sind, dass es überhaupt Kriterien gibt, mit denen man Sedisvakanzbehauptende falsifizieren kann. Das müssten dann die Kriterien sein, mit denen man auch feststellen kann, ob ein Religionsführer in weißer Soutane überhaupt päpstliche Autorität besitzt.
Wenn es solche Kriterien nicht gibt, dann besitzt der Religionsführer in weißer Soutane lediglich Autorität von unten, also dadurch, dass ihn alle anerkennen. Diese Autorität von unten sollte aber doch irgendwie auch dann verloren gehen können, wenn die Anerkennung seitens der Herde bestehen bleibt.
ach so. Und bevor Sie mich für einen Sedisvakantisten halten ... Nein, nein. Ich bin lediglich Sedisagnostiker.
Maximilian Schmitt
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@Maximilian Schmitt
Maximilian Schmitt
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Das stimmt nicht! Das Problem ist, daß alle, Befürworter wie Gegner, eine Lösung innerhalb der gewöhnlicher Prozeduren des kanonischen Rechts suchen und fordern. Aber das ist kein Kriterium. Das ist nicht möglich! Genauso, wie Gott dem Volk Israel in großer Not Richter erweckte und wie er ein Mädchen berief, die Monarchie Frankreichs und damit Frankreich selbst zu retten, ist es aber keine …Mehr
Guntherus de Thuringia
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Einen Papst muss man als katholischen Papst, als Nachfolger des Apostels Petrus, als Stellvertreter Christi erkennen können. Wo das nicht der Fall ist aufgrund seines ordentlichen Lehramts, seiner Verkündigung, seines Gehabens, ist etwas gründlich faul. Ein Zerstörerpapst ist ein Zerstörer, aber nicht Papst, denn Christus setzte Petrus als Papst ein, damit er seine Brüder - die Bischöfe - im …Mehr
Oenipontanus
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@Boni
Es gibt nicht nur eine, sondern mehrere (mehr oder weniger) klare kanonistische Theorien, von "Unterlassungssünde" kann also gar keine Rede sein. Das Problem ist nur, dass die vorkonziliaren Kanonisten (und auch Dogmatiker) nicht wirklich mit dem Eintreten des Falles eines papa haereticus gerechnet haben und sie folglich ihre Theorien nicht bis in die letzten möglichen praktischen Konsequenzen …Mehr
Es gibt nicht nur eine, sondern mehrere (mehr oder weniger) klare kanonistische Theorien, von "Unterlassungssünde" kann also gar keine Rede sein. Das Problem ist nur, dass die vorkonziliaren Kanonisten (und auch Dogmatiker) nicht wirklich mit dem Eintreten des Falles eines papa haereticus gerechnet haben und sie folglich ihre Theorien nicht bis in die letzten möglichen praktischen Konsequenzen hinein bedacht haben. Und selbst wenn sie das getan hätten, würde es in einem konkreten Fall - wie etwa dem von Montini oder Bergoglio - nichts nützen, solange diejenigen, die vom Amtsverlust durch Häresie überzeugt sind, nicht in die Gänge kommen und versuchen, dieses Problem zu lösen. Aber genau das haben die Sedisvakantisten in den letzten 50 Jahren bewiesen, dass sie (genauer gesagt die Bischöfe unter ihnen!) die Problemlösung nicht angehen können oder wollen.
Oenipontanus
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@Maximilian Schmitt
Die Frage ist nur, wie der einzelne Christ den von Gott außerhalb des üblichen Procedere erwählten Papst erkennen kann. Was tun wir, wenn in einem solchen Fall wieder jeder, der noch katholisch sein will, die Situation anders beurteilt?Mehr
Die Frage ist nur, wie der einzelne Christ den von Gott außerhalb des üblichen Procedere erwählten Papst erkennen kann. Was tun wir, wenn in einem solchen Fall wieder jeder, der noch katholisch sein will, die Situation anders beurteilt?
Maximilian Schmitt
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Maximilian Schmitt
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@Oenipontanus,
gut, das ist sozusagen die Unterlassungssünde der Sedis, dass sie keine praktische Lösung präsentieren können. Aber deshalb muss deren Position nicht falsch oder gar lächerlich sein. Eine starke Sedi-Bewegung, die nicht von Linkskatholiken und Mittelweglern (FSSPX) ridikulisiert würde, könnte einen Rest älterer Kardinäle vielleicht zu irgendeiner Aktion bewegen, wenn diese, bevor …Mehr
gut, das ist sozusagen die Unterlassungssünde der Sedis, dass sie keine praktische Lösung präsentieren können. Aber deshalb muss deren Position nicht falsch oder gar lächerlich sein. Eine starke Sedi-Bewegung, die nicht von Linkskatholiken und Mittelweglern (FSSPX) ridikulisiert würde, könnte einen Rest älterer Kardinäle vielleicht zu irgendeiner Aktion bewegen, wenn diese, bevor sie etwas bewirken, nicht gleich wieder kurzum ihr Leben verlieren, wie seinerzeit drei von vier Dubia-Kardinälen.
Wer una-cum-Messen zelebriert, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dadurch den theologischen Richtlinien dessen, den er als Papst anerkennt, zuzustimmen.
richtig. Das folgt schon aus dem inkarnatorischen Grundprinzip des Christentums, dass da Sicht- und Erkennbarkeit des Hirten vorliegt.
Oenipontanus
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@Boni
Was bringen "ältere Kardinäle", wenn diese aus Sicht (aller?) klassischen Sedisvakantisten (ich nehme hier ausdrücklich die ratzingerianischen Neosedis aus!) gar keine Kardinäle sind, da sie von "Konzilspäpsten" dazu ernannt wurden und auch - sofern sie nicht weit über 100 Jahre alt sind - keine gültige Bischofsweihe empfangen haben?
Nota bene: Das ist nicht meine Meinung, ich argumentiere …Mehr
Was bringen "ältere Kardinäle", wenn diese aus Sicht (aller?) klassischen Sedisvakantisten (ich nehme hier ausdrücklich die ratzingerianischen Neosedis aus!) gar keine Kardinäle sind, da sie von "Konzilspäpsten" dazu ernannt wurden und auch - sofern sie nicht weit über 100 Jahre alt sind - keine gültige Bischofsweihe empfangen haben?
Nota bene: Das ist nicht meine Meinung, ich argumentiere nur aus Sicht konsequenter Sedisvakantisten! In den 1970er Jahren wäre eine Lösung mit "älteren Kardinälen" theoretisch noch möglich gewesen, aber heute ist dieser Zug lange abgefahren.
@Oenipontanus, dass die neuen Sakramente trotz ihrer Mängel nicht ungültig geworden sind, liegt daran, dass die Vorsehung etwas so Heilsnotwnendiges bzw. Heilsrelevantes ncht aus Zucker konstruieren konnte. Seit Sokolka (2008) und Liegnitz (2013) ist es übernatürlich beglaubigt, dass die Liturgieform nicht die Grundfunktionen der Sakramente angegriffen hat. Die Liturgiereform war aber, wie sich …Mehr
Girolamo Savonarola
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Oenipontanus, ich bin mir zu Ihrer Frage, wie der einzelne Christ den von Gott außerhalb des üblichen Procedere erwählten Papst erkennen kann, nicht schlüssig, was Sie damit ansprechen. Meinen Sie ein richten, dh Verfahrensführen, Erkennen und Entscheiden durch den Einzelnen, ob eine Papstwahl nach den geltenden kanonischen Bestimmungen - formell und materiell konform, also die Legalität betreffend …Mehr
Erstens: dem einzelnen Gläubigen ist keine (von Gott oder einer von ihm gestifteten kirchlichen Institution) Kompetenz eingeräumt, in einer für die Allgemeinheit, also die ganze Kirche geltende Weise zu entscheiden, ob eine Papstwahl oder die Annahme der Wahl gültig ist - oder war - oder nicht. Von mehreren Fakten bzw Quellen, sei da nur eine erwähnt: Der Römische Pontifex (=Bischof von Rom), der Gottes und unseres Herrn Jesus Christus Stellvertreter auf Erden ist, über die Völker und Reiche unbeschränkte Vollmacht hat und richterlich über alle entscheidet, ohne selber in dieser Welt richterlichem Urteil zu unterliegen (Vgl.: Bulle „Cum Ex Apostolatus Officio“ von Papst Paul IV). Anmerkung dazu: obwohl der Papst mit seiner Bulle Tatbestände und Sanktionen angesprochen hat, hat er keine richterliche Institution eingerichtet - im Übrigen ist auch bis dato keine solche Institution eingerichtet -, die darüber zu entscheiden hätte bzw dazu kompetent wäre; es handelt sich daher bei der Bulle, im juridischen Sinn, um eine lex imperfekta, und, wie aus seinem obzitierten Satz in aller Klarheit zu entnehmen ist, um eine bewusste. Fazit: dem einzelnen Gläubigen steht keine Kompetenz in dieser Frage zu.
Was die moralische Seite anlangt, so meine ich, dass die Kompetenz zur Entscheidung über die Frage, ob sich ein Papst in seinen Handlungen und Unterlassungen - auch erkennbar an den damit verbunden Früchten - als "wahr" erweist oder nicht und ihm deshalb Gehorsam zu leisten ist oder nicht, jedem einzelnen Gläubigen nicht nur zusteht, sondern er auch dazu - auch zu Widerspruch - verpflichtet ist. Auch diesfalls nur ein Hinweis auf die obgenannte Bulle, wo der Papst schreibt: "jedoch darf ihm widersprochen werden, wenn er als vom Glauben abgewichen erfunden wird".
Oenipontanus
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@Girolamo Savonarola
Meine Frage war an @Maximilian Schmitt gerichtet, der die Sedisvakanztheorie vertritt und, wenn ich ihn richtig verstanden habe, der Ansicht ist, dass die gängigen Möglichkeiten, einen Papst zu wählen, eben wegen dieser bereits ca. 60-jährigen Vakanz nicht mehr in Frage kommen können. Nehmen wir aber einmal an, es wäre so und Gott würde einen Papst erwählen oder "erwecken", …Mehr
Meine Frage war an @Maximilian Schmitt gerichtet, der die Sedisvakanztheorie vertritt und, wenn ich ihn richtig verstanden habe, der Ansicht ist, dass die gängigen Möglichkeiten, einen Papst zu wählen, eben wegen dieser bereits ca. 60-jährigen Vakanz nicht mehr in Frage kommen können. Nehmen wir aber einmal an, es wäre so und Gott würde einen Papst erwählen oder "erwecken", wie könnten Sie oder ich erkennen, dass dieser wirklich der wahre Papst ist und nicht nur irgendein Sektierer, der sich selbst ernannt hat? Ich bezweifle selbst, dass die in 1000 Sekten zersplitterten Sedisvakantisten im Fall des Falles einen solchen von Gott selbst höchstpersönlich erwählten Papst (was Gott im Übrigen bisher nie getan hat!) geschlossen anerkennen würden.
PS: "Cum ex apostolatus" ist seit langem außer Gebrauch gekommen (wurde sie überhaupt jemals konkret angewandt?), darum sollte man besser auf sie verzichten, wenn man sich nicht heilloser Anachronismen schuldig machen möchte.
Maximilian Schmitt
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@Oenipontanus ; @Santiago_ ; Das gesamte Kirchenrecht besteht aus "heillosen" Anachronismen, zumal die Fontes, lieber Oenipontanus! Das gilt selbst für das sogenannte neue Kirchenrecht von 1983. "Cum ex apostolatus" ist nur insofern interessant, als daß diese Bulle, die in ihren wichtigen Teilen implizit sich auf die Gratianischen Dekretalien bezieht, die bis 1917 Bestandteil des Kirchenrechtes …Mehr
Vielleicht sogar keiner von beiden, oder, am Ende waren es dann drei, die sich eitlerweise den Anspruch streitig machten. Dem dritten in Spanien hing sogar ein Heiliger wie Vinzenz Ferrer an. Warum sah der hl. Vinzenz ein, daß sein "Papst" keiner war? Nun, die beiden anderen, der Römer und der in Avignon einigten sich, gedrängt durch mächtige Laien, wie Monarchen und Fürsten auf ihr wahres oder scheinbares Amt zum Nutzen der Kirche zu verzichten und ihren Rücktritt zu erklären, und beide Seiten traten zusammen, um einen Papst zu wählen, wobei der Wahlmodus vorsah, daß viele edle Laien Wahlrecht hatten. Der dritte Prätendent in Spanien beteiligte sich nicht daran, weswegen Vinzenz Ferrer schloß, daß jenem das Gemeinwohl der Kirche nicht am Herzen liege. Er wurde also verlassen! Nachdem der neue Papst gewählt worden war, entstand sofort ein neues Schisma durch die konziliaristische Fraktion und das Baseler Konzil, welches mit der Wahl des Herzogs Amadeus VIII. von Savoyen zum Gegenpapst, versuchte, Tatsachen zu schaffen. Amadeus nahm den Namen Felix V. an und er wurde immerhin von Aragonien, Ungarn, der Schweiz und Bayern anerkannt. Da er aber seinen Einfluß nicht ausweiten konnte, er er diesen Zustand nicht verewigen wollte, gab er auf, nicht allerdings ohne ausgehandelte Privilegien. So wurde er, ganz im vollständigen, geistigen Gegensatz zur Bulle des späteren Pauls IV., Kardinal der Titelkirche von Santa Sabina in Rom und Bischof von Genf bis zu seinem Tode. Sein Sekretär, Enea Sivio Piccolomini, wurde später Papst und das obwohl er doch mal exkommuniziert gewesen war und Anhänger der Häresie des Konzialiarismus'. Gewiß; beide, Amadeus und Piccolomini, wurden rekonziliiert, aber normalerweise ist so etwas keine Empfehlung für ein Amt, zumal des Papstes! Aber das ist halt der Gang der göttlichen Vorsehung!
@Maximilian Schmitt,
die Vorstellung, es könne eine verborgene parallele Papstlinie mit gültiger Sukzession seit dem abendlândischen Schisma geben, wird in dem Buch "Der Ring des Fischers" (Jean Raspail) durchgespielt. Das Buch enthält einen merkwürdigen Epilog, der insinuiert, die Idee sei nicht völlig fiktional.
Ein institutionelles Backup für das Papsttum, das ein Institutionenversagen auffangen …Mehr
die Vorstellung, es könne eine verborgene parallele Papstlinie mit gültiger Sukzession seit dem abendlândischen Schisma geben, wird in dem Buch "Der Ring des Fischers" (Jean Raspail) durchgespielt. Das Buch enthält einen merkwürdigen Epilog, der insinuiert, die Idee sei nicht völlig fiktional.
Ein institutionelles Backup für das Papsttum, das ein Institutionenversagen auffangen könnte, wäre natürlich schön.
Maximilian Schmitt
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Doch im Verneinen der Wahrheit.
Maximilian Schmitt
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Maximilian Schmitt
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Rein äußerlich sprach damals alles für diesen Pierleoni, auch bekannt als Anaklet II. Die große Mehrheit der Kardinäle war für ihn. Er wurde vom römischen Volk akklamiert und öffentlich mit allen Zeremonien inthronisiert. Sein Gegenspieler wurde aber in einer Nacht- und Nebelaktion von der Minderheit der Kardinäle gekürt und dieser Mann wollte eigentlich nicht Papst werden, weil er Angst hatte.…Mehr
Ein weiterer Kommentar von Maximilian Schmitt
Maximilian Schmitt
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DEN IRRTUM ABSOLUT NICHT ZU KENNEN
Wiederum scheint es, dass die sich gläubig nennenden Katholiken die Wahrheit nicht annehmen wollen, wenn auch noch so oft hier vorgebracht und wiederholt wurde:
Es gibt keinen im Glauben irrtumsbehafteten Papst, egal in welcher Zeit er lebt und welche persönlichen Sünden er sonst hat.
„Doch für den Glauben und die Regelung der Sitten hat Gott die Kirche an …Mehr
Wiederum scheint es, dass die sich gläubig nennenden Katholiken die Wahrheit nicht annehmen wollen, wenn auch noch so oft hier vorgebracht und wiederholt wurde:
Es gibt keinen im Glauben irrtumsbehafteten Papst, egal in welcher Zeit er lebt und welche persönlichen Sünden er sonst hat.
„Doch für den Glauben und die Regelung der Sitten hat Gott die Kirche an seinem göttlichen Lehramt teilhaben lassen und ihr das Göttliche Vorrecht eingeräumt, DEN IRRTUM ABSOLUT NICHT ZU KENNEN“
(Leo XIII. »Libertas«, 20.6.1888)
Der Papst hat die göttlichen Versprechen; selbst in seinen menschlichen Schwächen ist er unbesiegbar und unerschütterlich. Er ist der Bote der Wahrheit und Gerechtigkeit, das Prinzip der Einheit der Kirche ; Seine Stimme verurteilt Fehler, Götzendiener, Aberglauben; Er verurteilt Ungerechtigkeiten. Pius XII, Adresse Ancora Una Volta , 20. Februar 1949; (Hervorhebung hinzugefügt)
Girolamo Savonarola
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Maximilian Schmitt
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Oenipontanus
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@Maximilian Schmitt
Mir vsjem gehört einfach zu denen, die nur das Maul aufreißen und unverstandene Worte herausblubbern, die Sie irgendwo in irgendwelchen Heftchen oder youtube-Videos aufgeschnappt haben, die aber nie ein seriöses theologisches Buch in ihrem Leben gelesen haben, schon deswegen nicht, weil sie gar nicht fähig sind dazu. Von solchen Subjekten dürfen Sie also nicht erwarten, verstanden …Mehr
Mir vsjem gehört einfach zu denen, die nur das Maul aufreißen und unverstandene Worte herausblubbern, die Sie irgendwo in irgendwelchen Heftchen oder youtube-Videos aufgeschnappt haben, die aber nie ein seriöses theologisches Buch in ihrem Leben gelesen haben, schon deswegen nicht, weil sie gar nicht fähig sind dazu. Von solchen Subjekten dürfen Sie also nicht erwarten, verstanden zu werden, wenn Sie etwas äußern, was deren minimalen Verständnishorizont übersteigt. @Mir vsjem kann nicht einmal Latein, um die Schreiben der vorkonziliaren Päpste im Original lesen zu können!
Maximilian Schmitt
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Maximilian Schmitt
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Zudem ist es ein Mißverständnis der Bulle Pauls IV. einfach zu behaupten, er habe so etwas gemeint. Die Häretiker, die ipso facto ihr Amt verlieren, oder erst gar nicht gültig antreten, weil sie schon vorher in Häresie gefallen waren, mußten sehr wohl schon vorher rechtskräftig verurteilt worden sein. Aus der Rezeption der Bulle Pauls IV. durch Pius V. ist das absolut klar. Kein geringerer als …Mehr
Maximilian Schmitt
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Maximilian Schmitt
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Wir lesen cum ex apostolatus so wie es dort steht, nicht wie irgendwer - z.B. Ratzinger, der große Interpret - es wieder falsch auslegen würde.
Maximilian Schmitt
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Maximilian Schmitt
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Oenipontanus
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Hören Sie doch mit diesem lächerlichen pluralis maiestatis-Gehabe auf, einem ungebildeten Plärrer wie Ihnen steht das noch weniger gut an als anderen Menschen.
Maximilian Schmitt
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Maximilian Schmitt
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Guntherus de Thuringia
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Christof Bernhart
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nur Gott kann einem Papst seine von ihm gewährten Kompetenzen entziehen. Wann macht er das? Wenn ein einfacher Gläubiger als Ketzer per sofort ipso facto nicht mehr Katholik ist, dann gilt das auch für den Papst. Ein häretischer Papst ist per sofort und für immer verdammt als erster Sklave der Hölle Er wartet doch nicht bis ein Gremium von Menschen den Papst quasi aus den apostolischen Palast wirft …Mehr
Herr Betroglio ist schon lange kein Papst der römischen Kirche mehr und ihm kommen keine Kompetenzen zu. Er. muss aus der Liste der Päpste gestrichen werden.
Guntherus de Thuringia
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